22 Antworten auf „suing the kinderdok?“

  1. Hallo Doc,
    man hat mich heute auf dein Blog hingewiesen, und dabei dein „Problem“ mit dem Impressums-Troll angesprochen.

    Da ich selber ein Blog ohne „anständiges“ Impressum führe, und es auch bei mir schon öfters diese netten „Hinweise“ gegeben hat, möchte ich hier meine Erfahrungen wiedergeben.

    Ab und an schreibe ich Artikel, welche auf bestimmte Mißstände aufmerksam machen, beispielsweise über Firmen, welche ein unseriöses Geschäftgebahren an den Tag legen, und ihre Kunden abzocken.

    Das kommt bei diesen Firmen natürlich nicht gut an, und es gab schon einige Versuche, mir deswegen an den Karren zu fahren. All diese Bemühungen waren erfolglos, und zwar nicht, weil ich kein Impressum habe (und daher nicht greifbar bin) sondern weil ich meine Artikel grundsätzlich so schreibe, daß sie rechtlich nicht angreifbar sind. Meine Behauptungen kann ich immer belegen.

    Einige meiner Artikel wurden bereits von diversen Juristen gegengelesen, welche sich zwar vor Lachen die Bäuche gehalten haben, aber eben nichts strafrechtlich Relevantes finden konnten.

    Es gab bislang einen einzigen Fall, bei dem tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kommentator eingeleitet wurde. Hierbei wurde einfach gegen einen beliebigen Namensträger in Deutschland ermittelt, obwohl der Kommentar zwar unangenehme, aber eben nicht strafbare Äußerungen enthielt. Wen diese abstruse Geschichte interessiert, der kann sie HIER nachlesen (übrigens von einem gewissen Anwalt verfasst, welcher hier bereits erwähnt wurde :mrgreen: )

    Um jetzt wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Ja, es gibt eine Impressumspflicht, aber auch mit der Gesetzesänderung von 2007 gibt es KEINE eindeutige Vorschrift, wie diese auf privat geführte Blogs anzuwenden ist.

    §5 des Telemediengesetzes sagt: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ (Impressum)

    Und hier streiten sich die Rechtsexperten um den Begriff „geschäftsmäßige Telemedien“. Der derzeitige Stand ist, bezogen auf den hiesigen Fall, daß hier wordpress.com als Anbieter gilt, und rechtliche Ansprüche hierhin zu richten sind. Das ist jetzt keine juristische Spitzfinderei, es ist einfach eine Folge der Globalisierung. Gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema sind mir nicht bekannt.

    Ein fehlendes Impressum gilt übrigens maximal als Ordnungswidrigkeit, und nicht als Straftatsbestand.

    Soweit wie ich dieses Blog einschätze, werden hier gar keine strafrechtlich relevanten Inhalte angeboten. Weswegen sollte sich also ein Staatsanwalt die Mühe machen, gegen dieses Blog vorzugehen?

    Auch zivilrechtlich kann ich hier nichts entdecken, wobei sich jemand angepisst fühlen könnte (aber ich bin kein Anwalt). Ich finde hier keine Namen oder Firmenbezeichnungen, welche sich angesprochen fühlen könnten.

    Sollte „lgerdes“ tatsächlich eine „einschlägig tätige Kanzlei“ eingeschaltet haben, dann hat er wohl zuviel Geld, denn kein Rechtsanwalt arbeitet ohne Bezahlung einfach nur ins Blaue hinein. Diesen Troll kannst du einfach unter der Kategorie „Volltrottel“ ablegen.

    Lass dich von solchen Idioten nicht kirre machen, du führst ein ordentliches und interessantes Blog, für das du dich nicht schämen mußt.

    Sollte wirklich irgendwann mal jemand die juristische Keule rausholen wollen, dann läßt sich das i.d.R. sehr leicht abwehren. Zur Not halt mit einem Anwalt (was übrigens gar nicht so teuer ist).

    Nicht ärgern lassen, weitermachen! Ich werde hier sicher öfters vorbeischauen.

    Alles Gute

  2. Selbstverständlich bedürfen auch private Webseiten eines Impressums – es wäre ja auch widersinnig, wenn das nur für konventionelle Medien mit lokaler Verbreitung vorgeschrieben wäre, für Medien mit weltweiter Streuwirkung aber nicht. Das ist auch gut und sinnvoll, denn es muß eine Möglichkeit geben, sich bei Rechtsverletzungen an einen Verantwortlichen zu wenden, seien das Beleidigungen, Volksverhetzung oder nur ein paar kopierte Bilder, denn „was im Internet steht, darf sich ja jeder nehmen“. Daß die meisten Blogs anonym sind, ist zwar richtig, spricht da aber nicht gegen – gerade im Internet ist weite Verbreitung nun wirklich kein Beleg für Rechtmäßigkeit. 🙂 Und auch der Hinweis auf das Recht auf freie Meinungsäußerung geht fehlt, denn selbstverständlich darf man seine Meinung frei äußern, aber man muß auch die Konsequenzen tragen, wenn man die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet.

    Klar bringt das andererseits auch Probleme mit sich, wenn man plötzlich weiß, wer da bloggt, gerade bei beruflich zu Verschwiegenheit verpflichteten Personen. Es sagt aber auch niemand, daß das Impressum den Autor der Beiträge nennen muß – ebenso wenig wie das Impressum einer Zeitung oder Zeitschrift alle Autoren zu nennen hat. Es muß nur einen Verantwortlichen nennen, der für das, was publiziert wird, ggf. rechtlich einsteht – denn ein rechtsfreier Raum darf und soll das Netz nicht sein (und dazu genügt es nicht, daß dort natürlich sowieso dieselben Gesetze gelten wie sonst auch; sie müssen auch durchsetzbar sein).

    Ganz so einfach, wie’s hier dargestellt wird, ist es insofern nicht. Die praktischen Konsequezen dürften allerdings gleich null sein, weil die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand darum kümmert, gleichfalls gegen null gehen. Das Netz ist nämlich in der Praxis eben doch weitgehend ein rechtsfreier Raum. (Die Lösung dafür wäre im übrigen eine ganz einfache: keine Impressumspflicht, und der Provider haftet immer dann, wenn er seinen Kunden nicht benennen kann, selbst. Danach regelt es dann der Markt …)

    Grüße,
    -thh

  3. Theoretisch mag das alles stimmen (Impressumspflicht). Praktisch ist es doch aber so, dass du gar nicht deine Daten veröffentlichen darfst, weil du dann deine Schweigepflicht verletzt. Außerdem würde ich wirklich erstmal schauen, ob da was kommt. Und wenn, dann kann man immer noch reagieren. Meiner Meinung nach wird sich keine *** mit einer Klage gg. einen privaten Blogger beschäftigen. Das ist doch lächerlich! Also mal entspannt zurücklehnen und schauen was passiert. Trolle, überall Trolle 😉

  4. euch allen danke für die kommentare – und die solidaritätsbekundungen – wie sächt man: „isch lass mal komme“ – mal sehen was passiert, nun bleibt erstmal alles beim alten.
    der/die type hat zumindest für ordentlichen rummel gesorgt, so wie die, die die feuerwehr irgendwohin melden, um sich hinter einer häuserecke einen … ihr wisst schon.

    ironie: dieser thread feuert die statistik auf über 1700 clicks am gestrigen tag – ich liebe wordpress-statistiken.

  5. Diese Diskussion ist gerade auch bei Twitter im Gange, ob oder ob nicht die Twitterer selbst eines Impressums bedürfen. Es gibt Stimmen, die sagen, daß Portal benötigt ein Impressum, nicht aber der einzelne nicht kommerziell tätige Twitterer.

    Ich sehe keinen Grund, warum nicht kommerzielle Blogs oder Twitters oder auch eBayer ein eigenständiges Impressum benötigen – gewerblich ja, nicht gewerblich nein.

    Die Rechtsprechung wird sich dort anpassen – wie sie es auch bezüglich einer Zugangsbestätigung von Faxen einst tat (erst reicht der Sendebericht nicht aus, um Zugang zu bestätigen – Mitte der 90er – … mittlerweile ist der Sendebericht als Zugangsbestätigung durchaus ausreichend und der Empfänger muß nachweisen, daß er das Fax nicht erhalten hat – Mitte 2000)

    Gruß P.

  6. Ich würde erstmal abwarten, wird vermutlich eh nichts bei rumkommen. Ich wage doch zu bezweifeln das wordpress.com, sofern dort überhaupt eine richtige Adresse hinterlegt ist, diese an eine deutsche Anwaltskanzlei rausrückt.

    Ansonsten, wie schon gesagt, kann ich ebenfalls unseren Lawbloggenden Udo Vetter empfehlen. 🙂

  7. Lieber Kinderdoc mit c oder k,
    Wir kennen uns – auch ich betreibe ein Blog und bin – aus den selben Gründen wie Du – anonym. Um diesem Kerl keine Steilvorlage zu geben poste ich hier mal nicht unter meinem gewöhnlichen Nick (anhand meiner IP-Nummer beim Freischalten dieses Kommentars kannst Du aber rauskriegen, wer ich bin).

    Also, halten wir fest:

    1.) Wenn man wirklich alles hundertprozentig richtig machen will, müsste man wahrscheinlich ein Impressum schalten. Denn Blogs gelten möglicherweise als „journalistische Machwerke“ oder so ähnlich und auch eine einzige Bannerwerbung reicht möglicherweise aus um ein „geschäftliches Interesse zu unterstellen“. Kann sein, kann auch nicht sein.
    2.) Aus meiner Formulierung von Punkt 1 folgt, dass ich mich da auch nicht so richtig auskenne. Ich bin halt kein Jurist und kann nur mutmaßen.
    3.) Damit bin ich nicht allein. Die meisten Menschen, die hier lesen, sind keine Juristen und haben von Gesetzesdingen nur begrenzt Ahnung.
    4.) Rein moralisch gesehen finde ich es richtig, dass Du und ich anonym bloggen. Sowohl Dein als auch mein Blog werden viel und gerne gelesen sind eine Bereicherung der deutschsprachigen Medienlandschaft. Und sowohl Du als auch ich haben unsere Gründe dafür, anonym zu bleiben.
    5.) Aus Punkt 4 folgt: Moralisch sind anonyme Blogger im Recht – sofern sie auf ihren Blogs nicht zu strafbaren Handlungen aufrufen.
    6.) Die nicht nur in Deutschland verbreitete Haltung, im Vorauseilenden Gehorsam lieber klein beizugeben weil „man könnte ja irgendwelche Gesetze verletzen,“ die man aber gar nicht kennt finde ich zum Erbrechen. Das hat schon Franz Kafka seinerzeit so gesehen – der konnte es schöner ausdrücken. Diktatorische Staaten haben es immer wieder geschafft, gezielt so eine Stimmung zu schüren und damit die Bürger respektive Untertanen dazu zu bringen, das Maul zu halten.
    7.) Wir alle verletzen irgendwann mal irgendwo irgendwelche Gesetze. Welcher Autofahrer hat noch nie irgendwann irgendwo ein Knöllchen wegen Falschparkten bekommen? Wer hält sich immer überall an die Geschwindigkeitsbegrenzung? Gut, wenn ich weiß, daß irgendwo ein Blitzer steht halte ich mich in der Regel schon daran. Aber wenn Du zum Beispiel notfallmäßig zu einem Hausbesuch musst und es wirklich um Leben und Tod geht – absolute Ausnahme, ich weiß, auch etwas konstruiert der Fall – dann sollte es einem egal sein, ob man mal kurzzeitig schneller fährt als erlaubt. Dafür hätte möglicherweise sogar ein Polizei-Blitzer Verständnis (zumindest damals in der guten alten Zeit, als es noch einen Dorfpolizisten gab, mit dem man reden konnte).
    8.) Aus Punkt 7 folgt: Es gibt verschiedene „Rechtsgüter“, die man gegeneinander abwägen muss. Und hieraus folgt – ohne daß ich Jurist wäre – meine gewagte Schlußfolgerung:
    9.) DAS IM GRUNDGESETZ GARANTIERTE RECHT AUF FREIE MEINUGSÄUSSERUNG WIEGT MEHR ALS IRGENDEINE VERDAMMTE KORINTHENKACKEREI !

    Howgh. Ich habe gesprochen.

  8. Ganz ganz ruhig.

    @“Lieber nicht aus Angst vor Irgedings“: Höre bitte auf solche Halbwahrheiten zu verbreiten. Wenn man nicht weiß wovon man redet sollte man es lassen. Und wenn man schnell bei Wikipedia nachliest und die Artikel nicht versteht, erst recht.

    Und eine Impressumspflicht gibt es sowieso nicht. Auch wenns hart klingt: ABER wenn man keine Ahnung hat, einfach mal F…. halten.

    @Doci, mach dir mal keine Gedanken. Die sog. Anbieterkennzeichnung laut §6 des Teledienstgesetzes gilt nur für geschäftsmäßig betriebene Websites. Und das du vor hast nachhaltig Einnahmen hier zu erzielen, ist wohl eher nicht der Fall 🙂 Zumal im BGB ja beschrieben ist ab wann von „geschäftsmäßig“ gesprochen werden kann.

    Lass dich von solchen Trollen nicht ärgern.

    Und noch ein Tipp an was man sofort erkennt das es nicht ernst sein kann. Was hätte ein Privatperson davon, es an eine Kanzlei zu geben? Deise Person müsste das alles bezahlen? Wofür?

    Der einzige denkbare Schritt wäre hier die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft / Polizei wegen Verstoß gegen das TDG. Der hier aber aus o.g. Gründen ja nicht vorliegt.

  9. Generell: Um solche Dinge sollte man sich kümmern, es kann sonst nervig und teuer werden, und man will ja nicht unbedingt auf eigene Kosten die Sachlage über einen Prozess klären lassen. Ich würde Udo Vetter (lawblog) oder anderen Anwalt fragen, kostet vielleicht etwas, aber verschafft vielleicht klarheit. Laut wikipedia gibts in der Schweiz keine Impressumspflicht, vielleicht – zur Pharmamama – umziehen? Andere (Tom vom Bestatterweblog) schieben irgendjemanden vor und bleiben so – halbwegs – unerkannt, Tom fragen, wie der das genau macht.

  10. Meine Internetrecherche hat ergeben, dass u.U. nicht der einzelne Blogger, sondern die Betreiber des Blogportals der Impressumspflicht unterliegen – allerdings war das nur eine Stimme (in einem Forum) gegenüber vielen (Anwälten) die anderer Meinung waren.
    Gleichzeitig gab es aber ein Urteil des OLG Hamburg, dass die Verletzung der Impressumspflicht nicht abmahnfähig wäre (was immer das heißt).

    Und ja, es ist technisch möglich die Adresse eines Bloggers rauszufinden – über die IPs und die Provider des Internetzugangs. Dazu muss man nichtmal über USA, es reicht, die deutschen Logs abzufragen, die Anfrage wird ja über deutsche Server geroutet. Und die Provider sind verpflichtet, diese Daten zu speichern.
    Kann allerdings in Deutschland m.W. nur die Polizei veranlassen, also muss eine richtige Anzeige erfolgen (nicht nur ne Anwaltliche Abmahnung). Dank des tollen neuen Internetzensurgesetzes brauchts dafür aber schon bald keinen Gerichtsbeschluss mehr für solche Aktionen.
    (Nein, ich finde diese Gesetze nicht gut. Die Gesetze werden aber von Politikern gemacht, die demokratisch gewählt wurden – also kann man nicht wirklich was dagegen tun. Außer natürlich beim nächsten Mal wen anders zu wählen ;))

  11. Mit dem Abmahnen jeglicher Seiten im Netz und seiens es auch nur Kleinigkeiten, verdienen sich manche fragwürdigen Gestalten eine goldene Nase….

    Aber in diesem Fall würde mich auch interessieren, wie man überhaupt an Ihre Daten kommen will.

  12. Ich dachte bisher immer, eine echte Pflicht würde nur für kommerzielle Seiten bestehen – aber dafür reicht ja im Zweifelsfall schon ein Werbe-Pop-Up. Da ich mir nicht sicher war, habe ich also ein Impressum angegeben, sobald damals das Urteil raus war. Was natürlich zur Folge hat, daß ich nicht unbedingt alles posten kann, was mir so durch den Kopf geht.

    Aber jemanden anzuschwärzen und womöglich über WordPress die Herausgabe Ihrer Identität zu erzwingen…? Da sollte aber mal jemand noch schwer an seiner sozialen Kompetenz feilen! (Wobei ich annehme, daß das Ganze ausgehen wird, wie das Hornberger Schießen – falls denn überhaupt eine Anschwärzung stattgefunden hat.) Haben die Betreiber überhaupt Ihre Adresse und Ihren vollen Namen? Ich kenne WordPress nicht.

  13. Den letztgenannten Link wollte ich auch bringen. Wenn man reine Paragrafenreiterei betreiben will, ist es wohl leider so, dass tatsächlich eine gewissen Impressumspflicht für Blogs besteht. Mich wurmt das auch. Für mich einfach aus dem Grund, weil ich mich zum Beispiel ungern in den Urlaub verabschiede und dann die Adresse eines leerstehenden Hauses im Impressum stehen habe. Ich weiß nicht wirklich, wie das lösbar wäre…

    Viele Grüße
    Sandra

  14. Ich wüsste mal gerne wie jemand an deine Adresse rankommen soll über diese Domain. WordPress.com gibt die sicher nicht so einfach heraus wenn hier „lediglich“ deutsches Recht verletzt ist. Immerhin steht der Server von wordpress.com in den USA und der Betreiber sitzt ebenfalls dort…

  15. 1. der Mann hat (leider muss ich sagen/schreiben) Recht. Der Impressumspflicht unterliegen auch oder gerade Weblogs.
    2. Seltsames Verhalten, Blogs anzuschwärzen, die kein Impressum haben. Was soll das bringen? Wohl einer der geschätzten Kollegen…
    3. An wen sollte die kostenpflichtige Note zugestellt werden? Über die Denic kann man wohl kaum die Adresse des Autoren hier herausfinden. Der Spaß läuft ja über WordPress.

    Ergo: Impressum müsste sein, ist aber schlecht durchzusetzen…

    Übrigens kann man sich dann auch den Hinweis sparen, die Texte hier seien rechtlich geschützt – der Autor müsste ja seine Anonymität preisgeben, wenn er seine Rechte durchsetzen wollte..

  16. Schau mal hier:
    http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-15a.html

    „Alle anderen müssen zumindest Name und Anschrift nennen, sofern das Blog nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (§ 55 I RStV). Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme durch die Rechtsprechung sollte besser nicht vertraut werden. Blogs richten sich fast immer an die Öffentlichkeit und wollen ein möglichst großes Publikum erreichen.“

  17. Ich find das absolut affig und halte diesen jenen eher für einen Troll, als für einen der wirklich Ärger machen kann. Lass dich nicht weiter aufregen *mutmach* 🙂

  18. Mir fällt da grad das Sprichwort nicht ein, was da passt. Es ist nicht „getroffene hunde bellen“, aber so ähnlich lautets. Das wäre jedenfalls das einzige, was ich dazu sagen kann.

    1. hunde, die bellen, beissen nicht?
      ein verbranntes kind scheut das feuer?
      wer andern eine grube gräbt, fällt selbst hinein?
      wie es in den wald schallt, so schallt es heraus?

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