medikamente im kindergarten

„herr dokter, also der kindergarten, nicht?, der möchte jetzt einen zettel von ihnen, dass die erzieherin da dem philipp-mario die arnica-globuli geben dürfet, wenn er sich mal das knie aufhaut. und für den ambroxol-saft wegen dem husten auch.“

nene, tut mir leid, frau freudenthaler, das geht nicht.
medikamente sollten nur verabreicht werden, wenn sie von einem arzt abgesegnet sind. das ist soweit mal richtig vom kindergarten. aber das sind dann auch medikamente, die wirklich vom arzt verordnet sind und unbedingt während der kindergartenzeit gegeben werden müssen. zum beispiel ein antibiotikum zur mittagszeit, wenn ihr stöpsel im ganztagskindergarten ist, oder die meli-angely, die hat epilepsie, die braucht auch ihr medikament genau um die richtige uhrzeit.

aber für frei verkäufliches, dazu noch fragwürdiges in der wirkung, was nicht einmal von einem arzt verordnet wurde, gibts keine bescheinigung. und die erzieherinnen tun gut daran, diese „medikamente“ auch nicht zu geben. medikamentengabe ist mit verantwortung verbunden: das medikament muss richtig gelagert sein, es muß richtig gegeben werden und auch dem richtigen kind. over-the-counter-präparate dürfen eltern gerne geben, aber nicht die erzieherinnen, das kann man nicht verlangen.

wenn ein kind so krank ist, dass es medis braucht, sollte es zum arzt und nicht in den kindergarten. wenn eltern meinen, sie brauchen keinen arzt, sollten sie die medikamente selbst geben. wenigstens morgens und abends, die kindergartendosis muß dann eben ausfallen.

aber noch etwas: es ist mitnichten so, dass erzieherinnen nicht medizinisch tätig werden dürfen. im gegenteil: sie sind zur ersten hilfe verpflichtet. also ist das pflasterkleben, kühlen, verbinden genauso ok wie das zeckenziehen während der waldtage. zur ersten hilfe gehören dann aber wiederum keine glaubuli und auch keine schusselsalze, die frau freudenthaler gerne im kindergarten deponiert haben möchte. das ist nämlich nicht teil der ersthelferausbildung, die jede erzieherin mitmachen muß.

frage: was machen wir mit sonnencreme? empfehlung meinerseits: kinder morgens eincremen und sonnencreme mitgeben. dürfen sich die kids selbst eincremen. mit ein bisschen hilfe der erzieherinnen. denn sonnenbrand ist unterlassene hilfeleistung. oder? („aber, wir können doch nicht alle dreissig kinder eincremen, wie stellen sie sich das denn vor?“ – „geht schon. sie können sich natürlich auch mit sechzig eltern auseinandersetzen, die sonnenverbrannte und -gestochene kinder zu hause haben, weil ohne sonnencreme und ohne mütze.“)

tipp: besprecht das mal mit dem örtlichen kinder- und jugendarzt, für eine flasche wein lässt der sich bestimmt vom elternbeirat und dem kindergarten einladen, mal eine fortbildung zu halten. fragt mal nach.

erste hilfe in kindertagesstätten
erste-hilfe-kasten für kindergärten

39 Antworten auf „medikamente im kindergarten“

  1. Ist es nicht schlimm, dass Kinder heutzutage nicht mehr Krankheiten auskurieren dürfen? Ich durfte als Kind noch zu Hause sein, bis die AB- Einnahme beendet war. Heute kommen die Kinder am ersten fieberfreien Tag wieder, noch total fertig. Aber den Eltern bleibt ja meist nichts anderes übrig, als die Kinder mit fiebersenkenden Mitteln vollzupumpen- welcher Chef hat für die Betreuung eines kranken Kindes wirklich Verständnis? Anscheinend wenige…

  2. Und in solchen Momenten bin ich wieder sehr froh, nicht in Deutschland zu leben.

    In Belgien gibt es ab einer Mindestgröße von Kitas oder Kindergärten die Pflicht, dass eine Krankenschwester anwesend sein muss (bei sehr großen Kitas über 150 Kindern auch eine Kinderärztin) und zwar während der gesamten Öffnungszeiten.

    Diese mediz. Präsenz in der Kita ist sowas von segensspendend. Gemacht wird: Medikamentengabe – verschreibungsfreies in Absprache mit Eltern und verschreibungspflichtiges mit Verordnung
    Akutversorgung (Splitter, Sonnenbrand, Kopf gestoßen, Fieber) inclusive Anruf bei den Eltern „Kind hat 38,5, autorisieren sie Paracetamolgabe?“
    Infektiöses fürs Haus (Läusewarnung ,Windpockenwarnung, Rota-…)aka Seuchenalarm
    sowie das für Eltern unersetzbare „Gucken sie doch bitte kurz mal?“ „oh danke, Ohr ist dicht, na wir gehen dann mal wieder und zum Kinderarzt!“ oder ebend „prima, is nix“
    Das hat mir schon ZIG unnötige Tage beim Kinderarzt erspart.

  3. Ich bin Erzieherin und habe zurzeit 21Kinder in meiner Gruppe, diese werden – bei entsprechendem Wetter versteht sich – morgens von ihren Eltern und mittags von uns eingecremt. Klar nimmt das Zeit in Anspruch, doch wenn man das vorher einplant haben die Kindern noch genügend Zeit im Garten zu spielen. 😉

  4. Bin zufällig hier gelandet, schöne und informative Berichte 🙂
    Zum Thema Sonnenbrand: In dem Kindergarten, in dem ich mein Vorpraktikum gemacht habe war das eincremen (genau wie andere nicht besonders beliebte Dinge) Aufgabe der Praktikanten 😉
    Aber was manche Eltern von Erziehern erwarten… das sind doch keine ausgebildeten Pflegekräfte o.ä (Erste-Hilfe natürlich ausgenommen)…und kranke Kinder gehören nach Hause….
    Liebe Grüße
    Andrea

  5. Ich bin echt erstaunt, welcher Aufwand heutzutage in pädagogischen Einrichtungen betrieben wird/werden muss.
    Als ich selbst noch KiTa-Kind war (1979-82), bekamen wir im morgendlichen Sitzkreis jeder seine Fluortablette, Wunden wurden (damals noch mit Jod) desinfiziert, danach immer ein buntes Kinderpflaster drauf gepappt und nie hat jemals ein Hahn danach gekräht.

    Und ich mache mich also potentiell strafbar, wenn ein Kind sich vor „meiner“ Apotheke das Knie aufschlägt und ich ihm helfe? Halleluja! *Augen roll*

  6. Soweit ich informiert bin müssen Erzieher regelmäßig (Nach-)Schulungen für Erste Hilfe am Kind nachweisen. Und bei Fällen in denen der Arbeitgeber – warum auch immer – nicht nach dieser Bestätigung fragt, hoffe ich doch dass der gesunde Menschenverstand eines jeden Menschen in Sozialberufen greift und man sich notfalls diesen 2-Tages-Kurs beim Roten Kreuz für 75 Euro aus eigener Tasche finanziert.
    In anderen Berufen bekommt man auch nicht jede Weiterbildung erstattet, aber hier geht es schlimmstenfalls um Menschenleben.

    Medikamente in Kitas: Bei uns ebenfalls nur nach ärztlicher Anweisung. Die Bestätigung des Arztes dass nach einer ansteckenden Infektion die Kita wieder besucht werden darf ist nicht verpflichtend, aber gewünscht. Kleinere Splitter und Zecken werden entfernt, wenn die Eltern dafür im Betreuungsvertrag ihr Okay gegeben haben – Sonnencreme ganz selbstverständlich erneut aufgetragen (morgens durch die Eltern) ehe die Kinder den Außenbereich betreten.

  7. Wo ist denn die Ersthelferausbildung Teil der Erzieherausbildung? Uns wurde der Wunsch nach einer entsprechender Schulung abgelehnt, weil zu teuer und nicht im Lehrplan vorgesehen…

  8. Bei meiner Freundin wars genau umgekehrt: die Erzieherinnen gaben ohne Absprache mit den Eltern oder einem Arzt „alltagsübliche“ Globuli wie Arnica, Apis, etc., da dies zum natürlichen Konzept des Kindergarten gehörte. Die Erzieherinnen waren mehr wie verärgert, als meine Freundin das im Elternbeirat diskutierte, das Ende vom Lied war, das andere Eltern diese Globuligaben für völlig normal halten und ihre Tochter den Kindergarten gewechselt hat.

    Bei uns brauchts eine schriftliche Verordnung vom Arzt, welches Medikament wie lange wann gegeben werden muss, inkl. Diagnose und Apothekerinfo über die Lagerung. So sollte es sein.

  9. In unserem Kindergarten werden keine Medis in Öffnungen allgemein gegeben, dazu zählen auch Hautwunden. Ich glaube, wenn ich es richtig verstanden hab, hat es was mit dem „Verabreichen von Medis dürfen nur Ärzte und Eltern“ zu tun. Das ist einerseits absolut nachvollziehbar und auch richtig, aber:
    andererseits verhindert es wirklich die Mithilfe, die man braucht bei zB Einschmieren mit verschiedenen Salben (morgens-mittags-abends) bei einem entzündlichen Ekzem und es treibt einen zur Verzweiflung wenn das eigene Kind sich kaputtjuckt und aufkratzt und die Erzieherinnen nicht ein Quentchen Mitleid haben und einen am Mittag zuarbeiten indem sie das Kind mit einer Fettsalbe einschmieren. Weil die Haut doch offen ist…. *schreiend im Kreis rennt*
    Kann das jemand nachvollziehen? Mich hat das damals so geärgert… und Sonnencreme schmieren sie doch auch auf alle Kinder (wunderbarerweise).

    Naja schlußendlich hat sich eine Erzieherin über die Reglements hinweggesetzt und hat mein sich kratzendes Würmchen dann täglich 2 Wochen lang mittags mit eingeschmiert. Heute ist meine Maus absolut ekzemfrei. Aber nachvollziehen kann ich diese Entscheidung nach wie vor an der Stelle nicht.
    Und wer jetzt meint ein Kind mit Ekzem sollte zuhause bleiben, der hat keine Ahnung wie schwer es einem in Deutschland gemacht wird zu arbeiten und ein Kind zu haben…

    1. Wie gesagt der Erzieher (ja in dem Job gibts auch Männer) darf solche medis ausgeben und ich solchen fällen sollte sie das auch tun. Hier rate ich vorab mit dem kinderdoc sprechen der die salbe wohl verschrieben hat er solle der erzieherin das erklären und den zettel faxen und gut. Bei so einer Creme reicht denke ich eine Telefoniche einweisung und der Schein per Fax dann hat der KiGa rechtlich keine Sorgen und das Kind bekommt seine Salbe. Natürlich kann man das ganze unnötig kompliziert machen mit 100 formularen aber muss das sein ? Ich denke nicht. Einfach das nächte mal vorher fragen. Wir lernen in der ausbildung ja wie Medis zu verabreichen sind (viele haben ja selber Kinder oder selber mal Medis genommen) wenn ich von der Verabeichungsgenehmigung spreche dann solche man nicht an eine 3 tage schulung für alle erzieher denken nur weil Justin mal Ohrentropfen brauch

  10. um es mal deutlich zu formulieren: als erzieherin kann ich rechtlich belangt werden. es fällt in den bereich der körperverletzung. zb als beispiel: der blick ob auf dem kopf etwas krabbelt. verboten und sollte zb einer der erziehungsberechtigten es sehen und mir was wollen können sie mich belangen.

    klar kann man gerade schauen ob kind sand nach dem sandkasten auf dem kopf hat *gg* aber so ist es leider nun mal.

    viele einrichtungen gehen dazu über eben besagte formulare ausfüllen zu lassen und sich vor allem so rechtlich abzusichern. und in zeiten von kitas und ganztagsbetreuung ist es eben eine begleiterscheinung.

    ich habe nie einem kind etwas gegeben ohne etwas schriftlich in der hand zu haben.ich mußte mich oft genug damit rumschlagen.

    ich hab ja verständniss das ein kind eben nach zb 7 tagen wieder in die einrichtung kommt aber das AB 10 tage genommen werden sollte….

    mein sohn hat selbst schwere allergien und ich habe das glück das seine einrichtung gleich bei der anmeldung alles dafür vorgesehen hat. wobei das sicherlich auch an der integrativ/heilpädagogischen arbeit liegen mag.
    alle medis sind vor ort und würden auch angewendet.

  11. also Dok, hast Du noch immer Deine unberechtigten Vorurteile diesen überaus hilfreichen (für wen, weiss ich im Moment nicht) Kügelchen abgelegt?
    tztztztz und dann noch alles ins Lächerliche zu ziehen .. 🙁
    .. immer auf die Armen (im Geiste)

  12. Ja, das mit den Medikamenten im KiGa / in der Krippe ist ein Problem. Im Prinzip stimme ich dem Kinderdok in allen Punkten zu. Nur ein Problem konnte ich bislang in der Krippe nicht zufriedenstellend lösen und mich würde Kinderdoks Meinung dazu interessieren.

    Sohn 1 leidet ab und an unter Pseudokrupp-Anfällen, die die Eigenschaft haben, völlig unerwartet, also bei einem zuvor scheinbar völlig gesunden Kind aufzutreten. (Zum mindesten stellt es sich mir als Mutter so da.) Meist kommen die Anfälle während des Nacht- manchmal aber auch während des Mittagsschlafs. Im schlimmsten Fall muss dann ein Zäpfchen gegeben werden (wobei wir das meist auch ohne hingekriegt haben — aber eben nicht immer). In der Kinderkrippe gilt die Direktive, dass Medikamte grundsätzlich nicht, und wenn doch nur mit ärztlicher Erläuterung und für einen bestimmten, vordefinierten Zeitraum gegeben werden dürfen. Das Notfallmedikament gegen Pseudokrupp fällt hier heraus (da es eben nur im Notfall und nicht zu festen vordefinierten Daten gegeben werden muss), weswegen wir es nicht haben in der Krippe deponieren dürfen. Bislang ist nie etwas passiert, aber was wenn doch …? (Ich gehe davon aus, dass die Erzieherinnen einen solchen Anfall richtig erkennen können, zumal in jeder Gruppe eine Kinderkrankenschwester Dienst tut.) Bis ich die Krippe erreicht habe, dauert es rund 1/2 Stunde. Mit einem akuten Pseudokrupp-Anfall sicherlich nicht schön. Deshalb wäre ich um jede argumentative Hilfestellung dankbar, die ich gegenüber der Krippenleitung einbringen könnte …

    1. Eigentlich gibt es Notfallpacks mit entsprechende medizinischer (ärztlicher) Anweisung. Die haben meine Töchter auch in der Kita, weil sie beide heftige Allergien haben, die noch nicht bis ins letzte definiert sind und es schon mal passieren kann, dass sie plötzlich auf ein Lebensmittel reagieren, was wir noch nicht so kannten. Dafür gibt es u.a. das InfectoCortiKrupp-Zäpfchen oder so ähnlich, das ist m.M. nach genau dasselbe, was man bei Kruppanfällen gibt. Der Kinder doc weiß es sicher noch genauer.

    2. mmmh.
      cortisonzäpfchen gegen einen kruppanfall würde ich für den kindergarten auch nicht deponieren lassen / rezeptieren (anders bei einer allergie). ein pseudokrupp ist ein semi-notfall, d.h. a) tritt er doch meist in der nacht auf und b) empfiehlt sich stets eine stufentherapie, also erstmal an die frische luft, und dann erst wird ein zäpfchen gegeben. da reichts locker aus, die mama anzurufen, damit die innerhalb von einer 1/2 stunde kommt.
      ein pseudokrupp ist nie lebensbedrohlich, im gegensatz zu einem allergieschock. also @anne das passt so, und @sophia da muss imho kein supp deponiert werden. letztendlich entscheidet das aber dein behandelnder kinderarzt. wenn er eine entsprechende bescheinigung ausfüllt, *muss* der kindergarten das medikament im notfall geben.
      es bleibt die schwierigkeit für die erzieherin zu beurteilen, wann sie das supp geben: ein krampfanfall ist klar definiert, auch eine allergie. aber ein krupphusten? naja.

    3. @sophia.

      Wenn dein Kind diese Krankheit hat dann darfst du das Medikament natürlich in der KiTa Deponieren das einzige ist auch hier die Erlaubnis vom Arzt. Bei einer so schlimmen Krankheit sollte immer gewährleistet sein das eine Erzieherin da ist die das Medikament verabreichen kann. Es muss nur JEDE Erzieherin eine Verabreichungsgenehmunug vom Arzt haben. Frag mal bei deinem Doc nach es muss ja nicht jede Person einzellen geschult werden da kommt der Doc bei der nächten Teamsitzung (wenn es ein Netter Kinderdoc ist 🙂 ) erklärt wie die Zäpfchen Funktionieren und unterschreibt einen Wisch für alle anwesenden und gut ist. Das selbe gilt ja auch bei Bienenstich allergie oder änlichem Epi darfst du geben wenn der Doc dir Zeit wie.

  13. Ich als Erzieherin bedanke mich recht herzlich für diesen Artikel. Da kommen so manche Eltern und wollen, das wir den Kindern einfach so irgendwelche Medikamente verabreichen und wenn wir sagen, wir brauchen ne Bescheinigung vom Arzt gucken sie doof. Wir leisten Erste Hilfe und machen Sonnencreme drauf, wobei wir tatsächlich die Anordnung bekommen haben keine Splitter, geschweige denn Zecken zu entfernen, das wäre wohl schon ein kleiner operativer Eingriff. Eine Pinzette steht übrigens nicht mit im Anhang „Inhalt des kleinen Verbandskastens“ in dem PDF-Dokument. 😉
    Genauso haben wir des Öfteren mit den Eltern Auseinandersetzungen zum Thema Gesundschreibung vom Arzt nach ansteckenden Krankheiten. Auch das ist unsere Anweisung. Die Eltern können uns natürlich auch verar**** indem sie sagen, ja ich war nach dem Durchfall beim Arzt, der sagt es ist alles in Ordnung (Und dies machen sie des Öfteren). Wenn das Kind dann wieder mit Durchfall abgeolt werden muss, bleibt uns also nichts anderes übrig, als wirklich eine Bescheinigung vom Arzt zu verlangen.

    1. zecken: ist sicher kein dringender notfall. die erzieherin, die sich das nicht zutraut, sollte auch die finger davon lassen. so etwas klärt man vorher mit den eltern. dann müssen die im zweifelsfall anrücken und die zecke ziehen (reicht aber doch auch nach dem ausflug, oder?)

      gesundschreibungen: tut mir leid, aber das geht gar nicht. wie soll das technisch funktionieren? dass alle kranken kinder gesund nochmal zum arzt gehen und sich eine bescheinigung abholen? die kann man guten gewissens nur ausfüllen, wenn man das kind auch untersucht. das ist rein praktisch gar nicht machbar. und auch keine krankenkassenleistung.
      habt bitte mehr vertrauen zu den eltern – wir sagen immer sehr deutlich, wie lange das kind zu hause bleiben sollte. wer den eltern dann nicht traut, soll bei uns in der praxis anrufen.
      wer des deutschen nicht so mächtig ist, bekommt allerdings ein rezept mit mit der empfehlung, wie lange das kind daheim bleibt.

      aber bei allen: nein. da weigere ich mich.

      1. Keine Ahnung wie das gehen soll, aber die Anweisung besagt auch, dass wir die Zettelchen alle schön aufheben und abheften sollen. (ist wahrschienlich typisch Deutschland 😉 ) Und leider haben wir in dieser Hinsicht schon schlechte Erfahrungen mit Eltern gemacht. Wir geben uns schon Mühe den Eltern zu vertrauen, aber wenn ein Kind immer wieder mit Durchfall und Erbrechen von den Eltern abgeholt werden muss, verlangen wir dann auf alle Fälle eine Bescheinigung. Gerade bei den Kleineren kann Durchfall ja auch z.B. vom Zahnen kommen, da verlangen wir natürlich nichts. Das ist für uns auch manchmal schwieirg die Grenze abzuschätzen (wann brauchen wir ein Bescheinigung, wann ist es nicht nötig). Wenigstens verlangen wir immer eine, wenn wir wissen das Kind hat definitiv eine ansteckende Krankheit. Da hatten wir schon Eltern, die dann gleich eine Gesundschreibung mitgebracht haben und Eltern, die, nach unserer Aufforderung einer Bescheinigung, ihre Kinder *ups* doch noch eine Woche krank gemeldet haben und dann erst die dafür datierte Gesundschreibung abgegeben haben. Definitiv sollte man nicht alle Eltern über einen Kamm scheren.Mann kennt dann schon seine Spezialeltern.

  14. Ich arbeite zwar nicht im Kindergarten, betreue aber Ferienfreizeiten. Bei uns ist die grundsätzliche Regel: „Nichts geben/machen/tun, was nicht von den Eltern (oder nach Arztbesuch, wenn denn nötig) ‚verordnet‘ wurde (erst Recht keine eigenen Medikamente).“ Dazu gehören dann aber hin und wieder in der Tat auch Globuli (wie’s dann ausschaut, wenn bei einem Krankenhausbesuch während der Fahrt Tetanus nachgeimpft werden soll, habe ich mich allerdings letztens gefragt).

    Aber was mich beim Lesen gewundert hat: Zecken ziehen gehört zur „Ersten Hilfe“? Wir machen das *immer* *nur* nachdem uns die Eltern die schriftliche Erlaubnis gegeben haben (tatsächlich lassen wir uns sogar das Pflasterkleben „erlauben“, das halte ich aber für arg unsinnig). Im Kindergarten macht man das tatsächlich unaufgefordert?

    1. Das mit der Tetanusnachimpfung ist ganz einfach zu lösen: Keine Kinder mitnehmen, die nicht dagegen geimpft sind. Kann ich mich noch gut dran erinnern, so mit 8 oder 9 in ein Zeltlager gefahren, und davor gab es die netten Dinger in den Hintern. Und ich hätte ohne Impfung dort gar nicht mitfahren dürfen.
      Wer sein Kind nicht impfen lässt, muss eben mit solchen Dingen leben.

      1. P.S.:
        DAMALS war das noch so. Mit dem in den Hintern pieksen…
        War auch eine Allroundärztin: Allgemeinmedizinerin, Gynäkologin und Kinderärztin. Ghnihi, zumindest hat sie das alles gemacht.

    2. @max. eine tetanusimpfung nach verletzung ist eine notfallimpfung/indikationsimpfung im krankenhaus, die der behandelnde arzt durchführen *muss*, wenn die letzte impfung länger als 5 jahre zurückliegt oder die grundimmunisierung nicht oder inkomplett durchgeführt wurde.
      diese impfung nicht durchzuführen, wäre unterlassene hilfeleistung.

      1. Ferienfreizeit ist auch wieder was anderes. Grade wenn du wegfährst hast du das volle Sorgerecht auf Zeit für das Kind. Der Kindergarten(oder änliche einrichtungen wo die Kinder nur Zeitweise anwesend sind) haben nur eine Teilsorge für die Gesundheit. Wenn du das volle Sorgerecht hast darfst du auch mit einem Kind zum Arzt das darf die KigaTante meines Wissens garnicht.

  15. Naja, das ist doch auch alles ganz logisch, oder?
    Bei chronisch Kranken kein Thema, da wird das mit dem einmal KiGa abgesprochen und fertig.
    @Muschelsucher: Was auch immer ein talker ist, aber ich habe das Gefühl du kennst dich damit auch besser aus als der Arzt und so viel Menschenkenntnis sollte er schon haben, ob er dir bei der entscheidung vertrauen kann, oder nicht.
    Wenn halt mal ein Kind tatsächlich so krank ist, dass es zwar in den kiGa kann (oder2muss“) aber während dieser zeit Medis braucht. Dann ist es halt ein entsprechender Aufwand, das zu regeln.
    So oft kommt das doch wohl auch nicht vor, dass sich die aufregung lohnt.
    Alles andere ist Quark. Medikamente ohne volle Kenntnis und Genehmigung des Arztes zu geben, geht gar nicht. Wenn da nur ein Kind allergisch reagiert kann das nur allerschlimmste Folgen haben.
    Um ehrlich zu sein halte ich es auch manchmal für bedenklich, dass Eltern über die Medikation der Kinder entscheiden.

  16. Ich kam da neulich auch an meine erzieherischen/menschlichen/medizinischen Grenzen. Kind x (11 Jahre, Mädchen) hat Asthma, ist mir seit langem bekannt. Ich habe auch Asthma, und mein Notfallyspray (fast) immer dabei, an Tag y auch. Tag y kam, Kind x sollte bei mir im Schulkinderchor singen und – kam nicht genug Luft raus dafür. Ich habe ihr mitleidsvoll und geistesgegenwärtig mein Salbutamol angeboten, zumal sie ja explizit über Luftnot klagte. Aber eigentlich darf ich das gar nicht, oder? Das Kind hat jedenfalls verneint und meinte, sooooo schlimm sei es nun auch nicht, insofern konnte ich mich gut aus der Affäre ziehen.

    1. Ich habe selbst Asthma und meine, daß bronchienerweiternde Mittel nicht bei jedem gleich wirken. Ich hatte bei einem Medikament sofort schwere Atemnot und Husten. Ich würde darum keinem mein Mittel geben.
      Vielleicht kann sich der Kinderdoc mal dazu äußern.

    2. das solltest du nicht tun. kommst du in teufels küche. auch wenn salbutamol in diesem fall sicher nicht das falscheste ist, darfst du definitiv als erzieherin keine medis geben, wenn nicht ausdrücklich die einverständnis der eltern vorliegt.

      1. Ich würde es nie wieder tun (also, das Angebot). Ich war in dem Moment selbst so überrascht und kannte einfach das Gefühl von „schlecht atmen können“ selbst so gut, dass ich sie nach dem blauen Notfallspray gefragt habe – ob sie es denn dabei habe. Sie fragte gleich selbst, ob ich Salbutamol meinen würde. Deswegen war, in dem Moment, menschlich für mich klar, womit sie sonst behandelt wird. Ich war froh, dass sie mein Angebot ausschlug, Sollte so eine Situation nochmal auftreten, bin ich vorbereitet – und biete es gar nicht erst an.
        Aber auch wir Erzieher/Lehrer sind manchmal nur Menschen 🙂

  17. Da wird im schlimmsten Fall antje-charleene-plüserüse dann mit einer Packung Glauboli gegen die Masern in den Kindergarten geschickt. aaargl

    Ärgerlich an der Medikamentensache finde ich, wenn der Kinderarzt was verschreibt was auch während der Kindergartenzeit gegeben werden soll (vorausgesetzt das Kind ist gesund genug für den Kindergarten). Dann muss man erstmal mit der Kindergartenleiterin sprechen, die muss das erlauben (sic!) und gibt einen Zettel mit, den der Kinderarzt ausfüllen soll. Das heißt, wenns wirklich mal soweit kommt, müssen wir 2x zum Kinderarzt deswegen was bei uns jedesmal 35km sind und wenn der Termin nach der Kindergartenzeit war, liegt schonwieder ein Tag dazwischen. Auf Vorrat bekommt man solche Zettel (bei uns) nämlich nicht sondern nur auf konkrete Anfrage. Die einzige Möglichkeit ist, vorher im Kindergarten anzukündigen, dass das Kind eventuell ein Medikament verschieben bekommt was es dort nehmen muss und dann gibts vielleicht auch den Zettel. Aber meist weiß man das ja nicht vorher, oder?

    Gibt es ernsthaft Kindergärten, die Probleme mit der Sonnencreme machen? Hier hat jedes Kind seine eigene Flasche und wenns nachmittags rausgeht, cremen sich alle ein, die Großen alleine, werden nur an Beinrückseiten erinnert, die Kleinen mit Hilfe. Sprühflaschen machen Spaß 😀 Wenn die Sonne sehr knallt oder die Kinder lange draußen sind, wird auch nochmal zum nachcremen gerufen. War bisher nie ein Problem.

    1. Hm dann ist das aber eine verordnung vom Kindergarten. Du brauchst als Erzieher halt eine „Verabreichungserlaubnis“ vom Arzt aber dafür gibt es kein vorgeschriebes Formular und rein Teoretich kann der Kindergarten auch einfach beim Arzt anrufen und der Faxt das. Hier würde ich es eindeutig auf Korintenkakerei der KiTa schieben.

  18. Zumal die Glauboliwirkung ja wirklich ernsthaft anzuzweifeln ist. Und ein krankes Kind nicht in die Kita oder Krippe gehört. Am Ende heulen alle wieder rum, wenn krankes Kind A in die Kita geht und Kind B-Z anschließend krank ist.

  19. Danke für den Beitrag, klärt einiges.
    Aber mit den ärztlichen Verordnungen ist es auch so eine Sache. Unser Sohn braucht gerade einen neuen Talker, da der alte als Wiedereinsatzgerät nach über 8 Jahren Nutzung nur noch Computerschrott ist. Es deutete sich also schon länger eine Neuversorgung an. Ich war auf Fachtagungen für unterstützte Kommunikation, habe mir das neueste auf dem MArkt angesehen, mit den Vertretern besprochen, mit Kind ausprobiert und mit der UK Lehrerin/ Beratungsstelle besprochen, wie eine neue Versorgung aussehen soll.
    Der verordnende Arzt wird weder dieses Hilfsmittel noch die möglichen anderen ALternativen jemals gesehen haben, noch irgendwelche Unterschiede kennen und kann sich daher nur auf das verlassen, was ich sage. Welchen Wert hat denn dann eine solche Verordnung, die immerhin Kosten von fast 10000 € auslöst?
    Und natürlich muß er dann auch mit diesem Hilfsmittel, das ich ausgesucht habe, dann in die Schule und es muß da genutzt werden.
    Ok, der Vergleich zu Medikamenten hinkt, aber dennoch.

    Schöne Grüße

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