Arme Frau Schröder

Die Frau kann einem wirklich leid tun: Da ist sie nun schon Familienministerin und damit per Definition für die Belange auch der Kleinsten zuständig, und dann muß sie auch noch verkünden, dass die so genannten Kinderrechte nicht ins Grundgesetz müssen. Das bringt echt schlechte publicity. Als wenn Herr Bahr ins Mikro sagen würde, alle Ärzte seien Schmarotzer, oder Herr Westerwelle, der Obama ist ein Schaumschläger.

Wen vertritt Frau Schröder? Vermutlich die Gerichte, die dann über Grundgesetzklagen entscheiden müssen und nicht über irgendwelche Klagen vor den Sozialgerichten wegen „Individualverstössen gegen die UN-Kinderrechtskonvention“. Das erspart der Leutheusser-Schnarrenberger wiederum die Beschwerden durch die Richter in Deutschland. Finde ich ok. Schließlich muß man Rücksicht nehmen auf die Kabinettskollegen.

Bringt eine Verankerung der Kinderrechte denn wirklich Vorteile? Kritiker sehen Kinder ausreichend geschützt durch das Grundgesetz, zusätzliche Texte verlängerten die sowieso schon überbordenden Grundartikel um weiteres. Kinderschutzbund und Kinderhilfswerk sehen in dem geforderten Schritt allerdings das entscheidende Signal zur Herausstellung der Belange von Kindern. Die UN-Konvention sei viel zu wenig bekannt.

Für uns Kinder- und Jugendärzte wäre ein Artikel der UN-Kinderrechtskonvention besonders interessant, wenn dieser in den Status eines Grundgesetzes erhoben würde: Klar, das Recht auf Gesundheit und dem Zusatzartikel Art.24 des Rechtes auf Gesundheitsprävention – natürlich denke ich da an die Impfungen.

Übrigens: Der 20.11. ist der internationale Tag der Kinderrechte vulgo Weltkindertag.

Text der UN-Kinderrechtskonvention
Aktion Kinderrechte ins Grundgesetz
Link für Kinder zum Thema Kinderrechte

65 Antworten auf „Arme Frau Schröder“

  1. „Wie es mit der Erzwingung rechtlicher Anerkennung ist, kann ich nicht sagen; ich weiß, daß es schon mal vorgekommen ist, bei nicht verheirateter Mutter, daß der vermutliche Vater das Kind vorgeburtlich anerkennen wollte und feststellen mußte, daß ihm jemand zuvorgekommen war. Das gab dann enorme Schwierigkeiten.“

    Ganz ehrlich? Selber Schuld, also von Seiten der Mutter.
    Als Frau die Sex hat, beziehungsweise BEWUSST in Situationen begibt, die eine Schwangerschaft möglich machen hat man Verantwortung. Vor allem Verantwortung seinem (potentiellem) Kind gegenüber. Und die besteht für mich auch darin nicht sobald die Schwangerschaft bekannt wird sofort massivem und unnötigem Stress ausgesetzt zu sein, weil man es als Frau nicht gebacken bekommt/bekommen will mit allen Beteiligten vernünftig und fair zu reden.

    Ist für mich immer n bisschen wie die große Heulerei die eintritt wenn Frau trotz Verhütung schwanger wird.. also nicht das zu erwartende „Omg, genau das wollte ich verhindern, was mach ich nu? >.<", sondern das "OMG, das hätte nie im Leben passieren dürfen, ich springe sofort von der nächsten Brücke, mein Partner wird mich umbringen, meine Eltern auch, und überhaupt habe ich es für völlig ausgeschlossen gehalten dass das passieren kann!!!!"
    Ich mein, klar, es ist ungewollt und alles. Aber man kann sich doch VORHER mal was dazu denken, kein Verhütungsmittel der Welt hat den Pearl-Index 0,00 (kein Sex zählt nicht, weil Pearl index nur für paare die Sex haben angewendet wird).

    1. Mit Verlaub, du sprichst in Unkenntnis der Sachlage. Denn im Fall, daß ich Kenntnis hätte von einer Schwangeren, die nicht verheiratet ist, könnte ich theoretisch ohne weiteres aufs zuständige Amt gehen und die Vaterschaft auf meinen Namen eintragen lassen – es sei denn, dort wäre mir jemand zuvorgekommen. Ich müßte die Frau noch nicht mal kennen, also vom Sehen oder so; der Name reicht im Prinzip aus. Verlangt würde nur mein Personalausweis.
      In der Praxis hat das natürlich Grenzen. Erst einmal darf ich von der Schwangerschaft nicht im Rahmen meines Pastoralamts erfahren haben – Schweigepflicht oblige. Zweitens würde ich meine Ehe in schwere Schieflage bringen – muß ja auch nicht sein. Drittens, und da wird es allgemein interessanter, wenn die Kindsmutter (die von der reconnaissance anticipée nicht unbedingt vor der Geburt erfährt) dann zu Protokoll gibt, sie kenne mich überhaupt nicht, wird ein Verfahren gegen mich eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, ein Gericht wird mich verurteilen und die Erklärung für null und nichtig deklarieren. Allerdings weiß ich nicht, ob der wahre Kindsvater, sei er auch Lebens- und Wohngefährte der Mutter, seinerseits ebenfalls Strafanzeige gegen mich erstatten kann.

  2. @Wolfram
    Ich sehe gerade, dass du aus Frankreich kommst, zumindestens nehme ich dies auf Grund deines französischen Blogs an. In Frankreich habt ihr eine ganz andere Rechtssituation als wir in Deutschland. Ihr habe eurre Familienrechtsreform schon 1993 abgeschlossen. Ihr seid dort rechtlich angekommen, wo wir in Deutschland in 10 Jahren nicht sein werden. Ihr habt als Standard das Wechselmodell, was Umgang betrifft. Unterhaltszahlungen wie in Deutschland gibt es in Frankreich ebenfalls in diesen Dimensionen nicht. Sorgerecht haben beide Elternteile ab Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung. Die rechtliche Vaterschaft kann der leibliche Vater innerhalb von 4 oder 5 Jahren ab Kenntniserlangung in Frankreich gegen den Willen des rechtlichen Vaters erlangen.

    In Deutschland ist das Wechselmodell ein Fremdwort, Unterhaltszahlungen ruinieren oder verhindern komplett neue Zweitfamilien.

    In Frankreich hat jede Frau im Durchschnitt 2,0 Kinder, in Deutschland nur 1,3 Kinder. Woran liegt das? An der familienfeindlichen Politik des deutschen Staates. An Frankreich kann sich Deutschland hier echt ein Beispiel nehmen,

    1. Na ja, ganz präzise komme ich zwar aus Deutschland, lebe aber seit Jahren in Frankreich.
      Das Standardmodell hier ist eigentlich eher „Wohnsitz bei einem Elternteil, halbe Ferien und jedes 1./3./5. Wochenende im Monat beim anderen“, wobei manchmal auch noch die schulfreien Mittwoche bzw. Mittwochnachmittage einbezogen werden. Das Wechselmodell „eine Woche hier, eine Woche da“ wird erst bei älteren Kindern angewandt und auch nur, wenn beide Eltern nah genug an der Schule wohnen (und ein paar andere Kriterien, etwa genügend Platz in beiden Wohnungen etc.). Richtig ist, es gibt keine „Düsseldorfer Tabelle“, sondern Unterhalt wird nach Augenmaß festgelegt – und es wird auch nicht davon ausgegangen, „einer erzieht, einer zahlt“: so wie die Erziehung nach Möglichkeit weiter gemeinsam getragen werden soll, so teilen sich die Eltern auch die finanzielle Last. Unterhalt für die Mutter gibts nur im extremen Ausnahmefall.
      Wie es mit der Erzwingung rechtlicher Anerkennung ist, kann ich nicht sagen; ich weiß, daß es schon mal vorgekommen ist, bei nicht verheirateter Mutter, daß der vermutliche Vater das Kind vorgeburtlich anerkennen wollte und feststellen mußte, daß ihm jemand zuvorgekommen war. Das gab dann enorme Schwierigkeiten.

      Die Zahl der Kinder je Frau liegt sogar geringfügig höher; ob die Väterrechte allerdings da einen Einfluß haben, sei dahingestellt. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit scheint es mir auch, daß viele junge Frauen sich dann lieber um Kinder kümmern, als nur Däumchen zu drehen. Und der hohe Anteil außereuropäischer Familien an dieser Kinderzahl sollte auch nicht übersehen werden – dazu kommen noch einige streng katholische Familien, die sich tatsächlich an humanae vitae halten.

  3. Liebe per Gesetz erwirken geht logischer Weise nicht und das ist auch nicht mein Ansinnen. Aber wenn ein Vater die Gewissheit hat, dass das Kind „sein“ Kind ist, wird er seinem Kind andere Gefühle entgegenbringen als wenn er sich immer wieder die Frage stellen wird, ob das Kind wirklich sein Kind ist… Zweifel können sehr viel zerstören und die Gewissheit über die biologische Vaterschaft ist so einfach zu erhalten. Und weil von den Gegnern einer generellen Vaterschaftsfestellung ab Geburt die Kosten angeführt werden, denen sei gesagt, dass dieser finanzielle Kleinstbetrag keine 50.000.000€ pro Jahr bei 700.000 Geburten an Kosten verursacht. Die Kosten für die Behandlung psychischer Probleme der Betroffenen Kuckuckskinder, die Kosten für Gerichtsverfahren und Gutachten bei Gericht kosten pro Jahr jedoch ein Vielfaches. Der Staat und die Krankenkassen wäre in dieser Situation zu 100% finanziell die Gewinner, ideell und das ist viel wichtiger, die Kinder und die Gesellschaft!

    1. Nun, wenn er Zweifel hat, dann ist es an ihm, diese Zweifel zu überprüfen. Oder auch an und mit sich selbst zu arbeiten und sich zu überzeugen: selbst wenn dieses Kind genetisch nicht meins sein sollte, ist es im Herzen meins.
      Auch diese Möglichkeit gibt es, und sollte meiner Meinung nicht per legem ausgeschlossen werden.

    2. > Die Kosten für die Behandlung psychischer Probleme der Betroffenen Kuckuckskinder, die Kosten für Gerichtsverfahren und Gutachten bei Gericht kosten pro Jahr jedoch ein Vielfaches.

      … weil die Gerichtsverfahren nach der Aufdeckung der angeblich ja recht hohen Dunkelziffer sinken werden?! Da solltest du nochmal nachdenken.

  4. @Wolfram
    Ich bin kein Kuckucksvater sondern leiblicher Vater eines Kuckuckskindes, dies ist ein ziemlich großer Unterschied. Und da Vernetzung wichtig ist, wenn es um Kinderrechte geht und das ist das Primärziel der (meisten) Väter, dass nämlich die Rechte der Kinder gewahrt werden und auch grundgesetzlich gestärkt werden, dann ergibt es sich zwangsläufig, dass hier einige „Kuckucksverbundpersonen“ auftauchen. Frauen sind seit Jahrzehnten perfekt organisiert, strukturiert und vernetzt. Männer haben hier in dieser Beziehung noch viel zu lernen.

    Wenn du dich mal einlesen möchtest unter http://www.elternsein.de dann wirst du in Fragen Umgang vieles „Lernen“, was du besser nie gewusst hättest. Die Justiz arbeitet systematisch unter dem Vorwahnd der Kindeswohldienlichkeit gegen das Wohl der Kinder und arbeitet mit Gutachtern und Jugendamt oftmals Hand in Hand um aktiv Beihilfe zur Väterentsorgung zu leisten. Und da Kinder das Recht auf beide Elternteile haben wird hier Rechtsbeugung begangen. Eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würde somit den Gesetzgeber auch veranlassen alle kinderfeindlchen Gesetze zu überarbeiten und dies würde dann sehr wohl dem Wohl der Kinder dienen.

    1. Glaubst du ernstlich, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde die Praxis der Jugendämter ändern, wenn sie sich schon heute nicht ans geltende Recht halten (ich greife deinen Begriff „Rechtsbeugung“ auf)? Die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichberechtigung wird schließlich auch heute nicht respektiert, nicht nur im Familiengericht, sondern ebenso durch sogenannte Gleichstellungsgesetze, die tatsächlich nur eine andere Diskriminierung bringen.
      Da ist viel zu bearbeiten, aber auf gesetzlichem Weg wird das kaum gelingen, denn die Gesetzeslage ist eigentlich eh schon anders als die Verwaltungspraxis.

  5. Also ich habe mich hier gerade mal etwas eingelesen und mir sträuben sich die Nackenhaare über so unendlich viel Ignoranz, und Blindheit einiger Teilnehmer dieses Blogs. Ich möchte hier jetzt nicht jeden einzelnen zitieren, aber als einer der am Kuckuckskind-Beteiligten, der in dieser Konstellation noch nicht zu Wort gekommen ist, werde ich mich auch mal äußern.

    §1592 ist in der bisherigen Form antiquiert und geht weit an der Lebenswirklichkeit vorbei. Stellt euch folgende Konstellation vor: Kindsmutter hat eine außereheliche Beziehung, hält diese auch bis 15 Monate nach der Geburt des Kindes aufrecht und ermöglicht mir als leiblichem Vater die regelmäßige Teilhabe am Leben unseres Wunschkindes durch (heimlich) fast täglich gewährtem Umgang. Auch der Ehemann, durch §1592 rechtlicher Vater, weiß, dass er nicht der Vater meiner Tochter sein kann.

    Seit ich den Umgang offiziell haben möchte, wird mir jeglicher Kontakt durch die rechtlichen Eltern mit meinem Kind verwehrt. Das Kind hat das verfassungsmäßig geschützte Recht auf Kenntnis seiner Abstammung und auch die korrekte rechtliche Zuordnung zum leiblichen Vater sieht das Verfassungsgericht als vorrangig an, außer es besteht eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater, die in meinem Fall bestritten wird. Unberücksichtigt blieb die Konstellation wenn auch der leibliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat. Ich als leiblicher Vater kämpfe für das Recht meiner Tochter auf die korrekte rechtliche Zuordnung zu mir als rechtlicher Vater und regelmäßigen Umgang. Kinder haben auch das Recht auf Umgang mit ihren Eltern, dies wird jedoch aber im Hinblick auf das falsch verstandene Wohl der Kinder durch die Gerichte oftmals ignoriert und somit dem Kindesentzug mit staatlicher Unterstützung Vorrang eingeräumt. Identitätsprobleme und psychische Schäden, die die Kinder erleiden werden damit in die Zukunft verlagert. Und wenn die heutigen Kinder später Erwachsene sind, werden sie von der Gesellschaft auch mit ihren Problemen allein gelassen.

    Also kann §1592 nur so lauten: Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat. Und Kinder die mit dieser Wahrheit aufwachsen erleiden auch später keine psychsischen Schäden.

    In Deutschland geht man von realistisch 10% Kückuckskindern aus, wobei es da auch regional sehr starke Schwankungen gibt, Bayern bei 5%, Berlin bei 20%. Jedoch haben fremdgehende Mütter ja in aller Regel mit dem leiblichen Vater und dem „rechtlichen“ Vater im selben Zeitfenster Verkehr. Also liegt die Trefferquote auch nur bei 50%. Somit ist bei ca. 80% aller Geburten alles bestens was das Übereinstimmen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft betrifft und bei 20% ist das Übereinstimmen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft fraglich. Wenn aber viele Väter wissen, dass bei jedem 5. Kind die Vaterschaft somit berechtigter Weise fraglich ist, wie sicher können sich denn dann die anderen Väter sein wirklich die Väter ihrer Kinder zu sein, wie gehen diese Väter mit der (unberechtigten?) Ungewissheit um? Ein verpflichtender Vaterschaftstest ab Geburt gibt allen Beteiligten Gewissheit und wo kein Misstrauen, da kann sich die Liebe zum Kind frei entfalten. Und das Kind hat das Recht auf reine Liebe!

    Kinder sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft und gerade das schwächste Glied einer Kette muss man stärken, denn sonst reist die Kette…

    1. Jetzt kommen alle „Kuckucksväter“ nacheinander vorbei, habt ihr euch verabredet?

      Die Zahlen, die du vorgibst – nun, ich halte es mit Churchill: ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe. Wenn du geglaubt sein willst, nenne deine Quellen.

      Und wo du von „reiner Liebe“ schreibst: Meinst du allen Ernstes, die könnte man per Gesetz erwirken? Was träumst du nachts?

    2. > Ein verpflichtender Vaterschaftstest ab Geburt gibt allen Beteiligten Gewissheit und wo kein Misstrauen, da kann sich die Liebe zum Kind frei entfalten.

      Ein solcher Vaterschaftstest stellt, wie schon angemerkt, auch alle sich selbst sicheren dennoch unter einen Generalverdacht. Das ist ähnlich wie bei der genetischen Rasterfahndung bei Verbrechen einfach nicht mit dem Rechtsbild der 95% (und eigentlich auch nicht mit dem der 5%) vereinbar.

      Ich sehe hier ohnehin ein Werkzeugproblem. Wenn dein Werkzeug ein Hammer ist, sieht alles aus wie ein Nagel. Wenn dein Werkzeug ein DNS-Test ist, dann meinst du auch, damit alle Verbrechen (Polizei) lösen zu können. Dann meinst du auch, damit das Vaterschaftsproblem lösen zu können.

      Ein kleiner Stolperstein wären auch Fehldiagnosen. Wo dann vorher die Vaterschaft meist angenommen wurde und nur bei Vermutung einzeln getestest wird, ist die Fehldiagnose relativ unwichtig. Testest du aber 700k Geburten mit sagen wir einer Fehlerrate von 1:100k, dann hast du gerade durchschnittlich sieben Familien pro Jahr einen echten Gefallen getan. Stichworte: Phantom von Heilbronn, flächendeckende Mammografie/PSA-Untersuchung.

  6. Hallo Wolfram,

    ich will dir ehrlich antworten. Du kannst es nicht besser wissen und sagen. Weil Du der Mainstreammeinung bereits vollständig erlegen bist. Anders würdest Du nicht so was schreiben. Unter Federführung von Exminister Clement wurde ein ganzes Volk unter den Generalverdacht gestellt zu betrügen. Über 1 Millionen Menschen mittlerweile hier im Land wurden wegen Hartz 4 verurteilt und gelten als Betrüger. Und mein eigenes Kind zählt da mit drunter. Weil sich seine Mutter seit Anbeginn von Hartz 4 erdreistet, mich, den nachgewiesenen Vater, zu verleugnen. Ich existiere faktisch nur als Zahlvater. Glaubst Du, dass das mein Kind so will? Lies Dir ergo mal die Kinderrechtskonvention richtig durch. Dann BEGREIFST Du was damit gemeint ist. Wenn die Rechte unserer Kinder in UNSEREM Grundgesetz drinstehen würden UND die Politiker hier im Land AUFWACHEN würden, dann würden sie den ANWÄLTEN der Kinder Heißdampf machen, auf dass sie unseren Kindern DAS bringen, was ZWINGEND erforderlich wäre dafür, dass sie FREI von BEVORMUNDUNG ihrer friedlichen Zukunft entgegengehen könnten. Ich sage es Dir deshalb direkt ins Gesicht!

    Allen Kindern beide Eltern.
    Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht.
    Nein! Nicht morgen, auch nicht übermorgen. Heute wollen wir Väter mit unseren Kindern zusammenleben.

    Freiheit für unsere Kinder!

    Wenn das erreicht ist, tanzen ich für meinen Sohn!!!

    1. Allen Kindern beide Eltern.
      Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht.
      Nein! Nicht morgen, auch nicht übermorgen. Heute wollen wir Väter mit unseren Kindern zusammenleben.

      Ich bin auch geschieden, meine Kinder leben auch bei der Mutter, mit einem Stiefvater, den sie „Papa“ nennen sollen und auch so nennen. 1000km weg von mir.
      Diese Forderungen unterschreibe ich, und habe das Glück, daß der französische Staat und auch seine Richter an dieser Stelle etwas väterfreundlicher sind als die deutschen.
      Was ich von HartzIV halte, schreibe ich besser nicht aus, das Wort „Skandal“ ist eher zu schwach.
      Daß man, wenn man eine staatliche Leistung in Anspruch nehmen will, nachweisen muß, daß man darauf Anspruch hat, halte ich allerdings nicht für einen Generalverdacht. Ich beziehe mich hier nicht auf irgendwelche Ministerworte, sondern auf geschriebenes Gesetz, so wie Marcus und Max eine gesetzliche Festschreibung des Mißtrauens fordern.
      Wenn ein Ehemann Zweifel an seiner Vaterschaft und damit an seiner Versorgungspflicht hat, ist es an ihm, die nötigen Schritte einzuleiten, um diese Zweifel zu erhärten oder auszuräumen. (Die Ehe geht dabei fast zwangsläufig zu Bruch. Nur nebenbei.) Das ist nicht Aufgabe des Staates. Soviel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich. Denn der Staat hat mündige Bürger und keine Dummbeutel, denen man alles vorkauen muß. Außer, er wäre ein totalitärer Staat…

      Übrigens irrst du dich: ich denke selbst, ich lasse nicht denken. Aber das bedeutet auch, daß ich nicht das denken muß, was du für richtig hältst.

  7. Nur kurz: ich als Kuckuckskind wäre sehr froh darüber gewesen, wenn meine Mutter auch nur einmal in den letzten 30 Jahren offen mir gegenüber gewesen wäre. Aber da gibt es ein Tabu und dieses Tabu vergräbt man ganz tief und irgendwann wird die Scheinwelt in der ich hineingeboren wurde zur Wahrheit, an der man festhalten will. Ich habe meine Geschichte für mich als erwachsene Frau, als belogenes Kind, als Tabu emotional und auch juristisch aufgeklärt. Die seelischen und psychischen Wunden brauchen noch Jahre zur Heilung. Ich musste gegen meine „Eltern“ klagen und beweisen, dass mein begründeter Verdacht nicht älter als 2 Jahre ist. Man hat mir zu meiner Geburt eine falsche Identität gegeben und diese Lüge hätte meine Mutter wohl mit ins Grab genommen. Wie viel Macht gibt man also Müttern in unserer heutigen Gesellschaft? Und nebenher: Wie kann es also auch sein, dass dieser Paragraph (BGB §1592) weiterhin Bestand hat, wenn mittlerweile 33% aller Kinder außerehelich zur Welt kommen?
    „Vater des Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.“ Dafür stehe ich!

  8. @gloinson

    wieso die zwar nicht idealen Patchworkfamilien und die anonymen Kuckuckskindfamilien schlechter sein sollen als kein Familie. Das ist nämlich mein zentrales Argument: dass momentan die Kinder in unbekannten Kuckucks-Beziehung eine Familie haben. Dass eine halbwegs funktionierende Familie eine recht ideale Lösung ist, darüber ist sich die Wissenschaft AFAIK einig.

    Die Wissenschaft ist sich darüber weitgehend einig (es gibt stets in der Wissenschaft auch andere Meinung, besonders in der Psychologie), dass Kinder mit ihrer eigenen Identität aufwachsen sollen und die biologischen Wurzeln wichtig für die Identitätsbildung sind. Im Bezug auf die Adoption hin gesehen moderne Staaten haben deswegen im Adoptionsrecht auch eine Adoptionsbegleitung durch einen Psychologen vorgesehen. Dieser betreut die Adoptionsfamilie und ganz besonders das Kind und ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kind mit dem Wissen, dass es auch noch leibliche Eltern hat großgezogen wird. Ich selber habe so ein Kind in meinem angeheirateten Familienkreis und darf sehen, wie natürlich dieses Kind mit der Adoption umgeht. Es darf einfach so sein wie es ist, keine Lüge und kein Familiengeheimnis ist dort notwendig, um dieses Kind einen vollkommenen Teil unserer Familie zu sein. Die Adoptionseltern erzählten mir, dass Ihnen damals erklärt wurde, dass es wichtig für das Selbstbewußtsein dieser Kinder ist, gleich von Anfang an mit der Wahrheit über die eigene Herkunft großzuwerden. Dies würde hinzukommend die Kinder später vor einer Lebenskrise schützen. Klingt recht plausibel.
    Auch die Erfahrungsberichte, die ich von betroffenen Kuckuckskindern immer wieder zugesendet bekomme, lassen daran berechtigt zweifeln, dass die Kuckuckskinder stets in der vermeintlich heilen Familie mit der Lüge erst einmal besser aufgehoben seien.

    Du bist auch nicht darauf eingegangen, dass dein Ziel eines automatischen Vaterschaftstest gesellschaftlich mehr nach sich zieht und weit über unterstützenswerte Erleichterung einer Vaterschaftsfeststellung (die wir auch als Kinderrecht sehen können) hinausgeht.

    Der Vaterschaftstest ab Geburt stellt lediglich sicher, dass derjenige der sich als Vater des Kindes glaubt oder gar wider besseren Wissens ausgibt auch der wirklich der Vater ist. Die Konsequenzen sind, dass Kinder nicht mehr ihrer Identität beraubt werden können, die Väter endlich sich ihrer Vaterschaft sicher sein können, ohne dass sie erst einmal ein Mißtrauen gegen die Partnerin hegen müssen. Es gibt so viele, die sich ihrer Vaterschaft aus unterschiedlichen Gründen – berechtigt oder unberechtigt – nicht sicher sind, aber nicht den familiären Bruch bereit sind einzugehen, den eine offene in Fragestellung der Vaterschaft mit sich bringt. Statt dessen nehmen sie dann die Unsicherheit in Kauf, doch diese Unsicherheit spiegelt sich direkt und indirekt im Umgang und somit in der Beziehung zum Kind wieder. Das ist definitiv nicht gut fürs Kind, nicht für den Vater, nicht für die Familie und somit nicht gut für die Gesellschaft. Bereits jetzt schon werden gleich vom Kind Blutproben entnommen und auf alle möglichen Dinge hin untersucht, ohne dass sich jemand darüber aufregt und es jeder nachvollzieht, dass es zum Wohle des Kindes ist. Davon werden ebenfalls keine Datenbanken erstellt. Da ist ein Speichelprobe (Wangenabstrich) viel harmloser und vor allem schmerzfrei (Thema Beschneidung). Die von Verschwörungstheoretikern gerne eingelegt Einwand, dass riesige Gendatenbanken erstellt werden würde, kann man einfach durch ein Verbot der dauerhaften Speicherung dieser Daten entkräften. Mit Sicherheit werden noch andere gesellschaftliche Fragen auf uns zukommen, doch die bloße Angst vor neuen Herausforderungen darf nicht der Grund für einen gesetzlichen Stillstand sein.

    Du wirfst vor allem mit versteckten Unterstützern als Argument um dich. Kuckuckskinder hier und Kuckucksmamas da, die deine Idee tragen. Nur … nur weil jemand deine Idee mitträgt, ist die Idee noch nicht gut.

    Im Blog veröffentlichen Scheinväter, Kuckuckskinder, leibliche Väter und ein paar Kuckucksmütter und andere vom Kuckucksfaktor Betroffene ihre Erlebnisberichte. Die meisten veröffentlichen anonym, weil der Kuckucksthema ein Tabuthema ist und eine sehr persönliche und sensible Information ist. Nur wenige wollen deswegen mit ihrem realen Namen in die Öffentlichkeit. Dass diese Betroffenen alle real sind, zeigt sich auch daran, dass wir die Mehrzahl für Interviews an die uns anfragenden Medien wie ARD Brisant, 2 x ZDF Mona Lisa, Financial Times Deutschland, FAZ, RTL Extra, RTL Exclusiv, RTL Punkt 12, Väterradio etc. weitervermittelt haben. Ich könnte die Liste noch beliebig fortführen.

    Die Kuckuckskindthematik sollte in der Öffentlichkeit vielseitiger diskutiert werden, als es bisher der Fall ist. Denn eines ist klar, so wie die Situation derzeit ist, kann es nicht bleiben.

    1. Gut, für dich bestehen „berechtigte“ Zweifel an der Intaktheit von Familien, bei denen die Mutter eine Lüge trägt. Lass ich einfach mal stehen, weil niemand von uns große Lügen vor dem Partner verborgen hat.

      Du unterschätztz allerdings aus deiner engen Sicht immer noch die Tragweite des Vaterschaftstests ab Geburt. Das zweckfremde Argument der psychologischen Prothese für die Unsicheren (auch unter den 90%) beiseite: du willst ja eine Datenbank. Ein Vaterschaftstest erfordert schon mal Genmaterial auch vom Vater, nicht nur vom Kind. Da du selbst zugibst, die Kuckucks-Kinder ja nicht hängen lassen zu wollen (weil damit das ganze das Aussehen eines Kreuzzugs annähme), möchtest du natürlich, dass die Daten des Kindes gespeichert bleiben, bis der richtige Vater gefunden ist (so viel zur Verschwörungstheorie, es reicht simple Praxis). Weiterhin möchtest du zu diesem Zwecke, dass die Mutter ein gewisses Recht hat, den benannten Vater ohne viel Wirbel zu einem Vaterschaftstest zu bringen.

      Das alles soll mir gefallen? Das soll den Rechten der Kinder dienen?!

      Da fehlen mir noch ein paar überzeugende Argumente.

      1. @Krischan

        „Gut, für dich bestehen “berechtigte” Zweifel an der Intaktheit von Familien, bei denen die Mutter eine Lüge trägt. Lass ich einfach mal stehen, weil niemand von uns große Lügen vor dem Partner verborgen hat.“

        Nein, nicht jeder von uns hat große Lügen innerhalb einer Partnerschaft. Aufrichtigkeit schafft Vertrauen und ist die Basis einer Beziehung.

        „… du willst ja eine Datenbank.“

        Nein, dass fordere ich nirgends! Wo soll ich das bitte geäußert haben? Ich bitte um mehr Sorgfalt, bevor man mich einer Sache bezichtigt.

        Noch einmal ganz klar: Ich bin gegen Gendatenbanken. Diese sind für einen Vaterschaftstest auch nicht notwendig, denn es ist nur ein Abgleich der DNA-Allelenlängen zwischen Putativvater (vermeintlichern Vater) und Putativkind (vermeintliches Kind). Aufgrund dieses Allelenlängenabgleiches lassen sich keinerlei genetischen Rückschlüsse ziehen. Das ist in etwa so, als wenn man die Buchanzahl pro Regal einer Bibliothek kennt und daraufhin sagen kann, von welchen zwei Bibliotheken die Datensätze vermengt wurden. Dadurch erfährt noch kein Mensch, welche Bücher (Informationen) in den Regalen zu finden sind.

        „…möchtest du natürlich, dass die Daten des Kindes gespeichert bleiben, bis der richtige Vater gefunden ist“

        Nein, ich fordere an keiner Stelle die Speicherung der Daten eines Kindes bis der Vater gefunden sei. Auch hier ist es wiedermal nur ein Werk Deiner Fantasie, das ich dies gefordert hätte.

        „Weiterhin möchtest du zu diesem Zwecke, dass die Mutter ein gewisses Recht hat, den benannten Vater ohne viel Wirbel zu einem Vaterschaftstest zu bringen.

        Das die Mutter ein Recht haben solle, den benannten Vater ohne viel Wirbel zu einem Vaterschaftstest zwingen kann, brauche ich garnicht erst zu wollen, denn es ist bereits schon seit Jahrzehnten gänge Praxis. Jede Frau braucht nur die möglichen Väter zu benennen und jeder einzelne von denen wird vom Familiengericht zum Vaterschaftstest geladen. Das ganze geschieht ohne eine Konstruierung von verschiedenen Fällen, ob der Vater bereits eine Familie die zu schützen sei habe oder nicht. Was nämlich gut so ist, denn nur so kann dem Kind sein Vater zugeordnet werden. Warum soll den vermeintlichen Vätern nicht das gleiche Recht so schön unkompliziert eingeräumt werden.

        „Das alles soll mir gefallen? Das soll den Rechten der Kinder dienen?! Da fehlen mir noch ein paar überzeugende Argumente.“

        Ob es Dir gefällt, kann ich nicht sagen, doch nachdem ich nun Deine Falschbehauptungen widerlegt und somit entkräftet und weitere Argumente hinzugefügt habe, sollten nun genügend Argumente zur Verfügung stehen, Dir eine Meinung zu bilden. Ob sie in Deinen Augen überzeugend sind, vermag ich nicht zu sagen.

        Jeder hat das Recht auf seine Meinung, auch darfst Du natürlich weiterhin gegen einen Vaterschaftstest ab Geburt sein, doch bei Diskussionen sollte man schon bei den Fakten bleiben.

        1. Um bei den Fakten zu bleiben: nicht nur Marcus Spicker, sondern auch du hast die Forderung vertreten, die Vaterschaft müsse bewiesen werden.
          Wenn gleich von Anfang an klar ist, dass mit der Geburt die Vaterschaft geklärt wird,
          Das geht nur, wenn man eine Vergleichsmöglichkeit hat – die aber ist ohne Datenbank nicht gegeben. Und damit ist das Kind, dessen Rechte du zu vertreten vorgibst, keinen Schritt weiter.
          Denn die Mutter kann mit rechtlichen Mitteln nicht gezwungen werden, den Zeuger des Kindes zu offenbaren. Nicht, solange es keine Straftat ist, fremdzugehen, und erst recht nicht, wenn es eine wäre (aber das hatten wir ja schon mal… in der Zeit, die du so vorsintflutlich findest mit dem BGB 1592 [ach nee, Mehr als hundert Jahre später und mit veränderten Moralvorstellungen war ja von Marcus Spicker, damit bist du womöglich gar nicht einverstanden] – damals hat man freilich lieber ein Kind ins Waisenhaus gesteckt, als es bei der Mutter zu lassen, die den Erzeuger nicht nennen wollte. Kinderrechte – ah ja.).
          Damit wäre also höchstens einem geholfen: dem gehörnten Ehemann, der für diesen „Bastard“ nicht zu zahlen braucht – de jure, aber de facto?

          Und noch was: du schreibst selbst in deinem Blog, die Zahlen von 10 bis 20 Prozent „Kuckuckskinder“ seien haltlos. (Die Verlinkungen in dem Artikel sind übrigens teilweise kalt – haben also kein Ziel mehr.) Verläßliche Zahlen nennst du nicht, und dem Anschein nach auch niemand anders. Die Zahlen aus Großbritannien lassen sich genausowenig einfach nach Deutschland übertragen wie die Zahl der minderjährigen Schwangeren im Vereinigten Königreich. Sprich, Marcus Spicker und du, ihr argumentiert hier mit Phantasiezahlen.
          Aber selbst wenn man fünf Prozent „Kuckuckskinder“ annehmen würde, würde die Aussage von 95% aller Eltern grundlos in Frage gestellt. Das nennt man „Generalverdacht“, und das ist genauso verboten wie die Rasterfahndung oder wie Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe. Weil wir eben kein Polizeistaat sind, sondern so etwas wie eine freiheitlich-demokratische Grundordnung haben.
          Daß ihr für Kinderrechte eintretet, hätte man euch hier vielleicht geglaubt, wenn ihr von den Kindern gesprochen hättet, bevor ihr euch über die finanziellen Konsequenzen einer aufgedeckten Fremdvaterschaft ausgelassen habt. Und daß ihr hier jetzt nach und nach in immer größerer Zahl auftrabt, macht euch auch nicht glaubwürdiger. Werbung für euer Blog?

        2. Gut, fassen wir zusammen: du willst keine DNS-Profil-Datenbank. Du möchtest lieber die Familiengerichte mit einer Vielzahl (deine Daten) mehr Fälle von zu benennenden Vätern überziehen. Du hast also kein Problem damit, dass die Kuckucks-Kinder in der zu erwartend längeren Feststellungzeit unversorgt sind.

          Wann genau haben wir den Bereich Kinderrechte der Versorgung zugunsten Abstammungssicherheit verlassen?

          Eventuell ist das Zurückstehen eines allgemeinen Abstammungswissensrecht dem gesamtgesellschaftlichen Frieden nützlicher. Das muss dir nicht gefallen, weil du persönlich nur absolute Aufrichtigkeit (!= Vertrauen) in einer Partnerschaft als Basis dieser siehst.

          Am Rande: man kommt nicht zu den Allelen ohne DNS-Analyse. Man nennt das Ergebnis dieser Analyse allgemein DNS-Profil, weil es hinreichend genau einen Menschen identifiziert.
          Für einen Vaterschaftstest mögen gern Daten weggeworfen werden, aber es ist exakt so ein Profil, das nicht jeder von uns standardmäßig erstellt haben will, nur weil man Vater oder geboren geworden ist. Bitte stell dich nicht blöd, wenn es um DNS-Profilierung geht und fasel (!) dann von Falschaussagen.

  9. Mhhh.. ich habe mir jetzt mal so durchgelesen was hier so abgeht…. also, die Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.. auch wenn aus der Politik u.a. die Argumentation kommt, sie ständen dort schon… weil Kinder auch Menschen sind. Das stimmt ja auch, allerdings sind Kinder im Grundgesetz als Objekte der Eltern beschrieben und somit können Eltern über die Kinder alles bestimmen, was sie für richtig halten.. und das ist leider nicht immer richtig zum Wohle des Kindes ! Das andere Argument ist, das Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Und somit ganz andere Bedürfnisse von Schutz, Fürsorge und Partizipation haben.

    Zum Thema Beschneidung habe ich auch eine ganz klare Meinung. Sie darf erst dann vollzogen wenn, wenn das Kind alt genug ist sich selber für eine Religion zu entscheiden. Und !!! wenn das Kind begriffen hat, das diese Entscheidung als Konsequenz die „Beschneidung“ zu Folge hat. Üblicher Weise kann man das erst ab 14 Jahre und das wäre für mich das einzig sinnvollste Alter, um überhaupt eine Entscheidung in diese Richtung fällen zu können.

    Dann zum Thema Kuckucksväter… ich finde diese Thematik hochgradig wichtig.
    Es geht hier nicht um die zwischenmenschliche Beziehung von Ehepaaren, sondern um Gefühle und Ängste. Ich kann die Väter, die nun Kuckucksväter sind, sehr gut verstehen. Und es geht auch um die Kinder, die ein Recht haben zu wissen, wer ihr biologischer Vater ist. Und auch der betrogene Mensch hat das Recht zu wissen, ob er ein Kind hat oder nicht. Ist es nicht schlimm genug, den Menschen den man eigentlich geheiratet hat und dem man vertraut hat, zu verlieren… ? Es ist nicht nur die Enttäuschung, den Verlust von Vertrauen.. sondern man verliert somit auch sein Kind… wer das dann hier vergleicht mit solchen Sprüchen u.a. das deine Frau von jemand anders begattet wurde.. ist nicht nur peinlich, sondern auch ziemlich geschmacklos ! Ich kenne die Geschichte z.B. von Max und er hat nie behauptet sein Kind jetzt nicht mehr zu lieben… ganz im Gegenteil..

  10. Sorry, aber das stimmt so nicht.

    „Vermutlich die Gerichte, die dann über Grundgesetzklagen entscheiden müssen und nicht über irgendwelche Klagen vor den Sozialgerichten wegen “Individualverstössen gegen die UN-Kinderrechtskonvention”.“

    Über Grundgesetzklagen (wohl Verfassungsbeschwerden gemeint) entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn die UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut demnächst im Grundgesetz stände. Sozialgerichte würden dann auch nicht darüber entscheiden, sondern die Konvention nur bei der Auslegung von Paragraphen einbeziehen. Wenn sie das nach Meinung einer der Parteien des Streites nicht richtig machen, kann diese Partei dann per Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Das wären eine Instanz und ein paar Jahre Rechtsstreit mehr.

    Übrigens kann auch eine internationale Konvention zur Auslegung der Grundrechte herangezogen werden. Das macht das Bundesverfassungsgericht bei den Urteilen zur Sicherungsverwahrung und benutzt die als Bundesrecht (= unter der Verfassung stehende) Europäische Menschenrechtskonvention zum Auslegen. Natürlich hat Sicherungsverwahrung nichts mit Kindern zu tun. Es geht nur um die Technik.

    „Kritiker sehen Kinder ausreichend geschützt durch das Grundgesetz, zusätzliche Texte verlängerten die sowieso schon überbordenden Grundartikel um weiteres.“

    Die eben beschriebene Technik würde sich beispielsweise für Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) anbieten…

    Vielleicht würde es aber auch reichen, wenn man Artikel 6 GG weg von den Eltern und hin zu den Kindern ändern würde.

    „das entscheidende Signal zur Herausstellung der Belange von Kindern“

    Da gehe ich mit. Ein solches Signal wird anscheinend gebraucht.

    „Übrigens: Der 20.11. ist der internationale Tag der Kinderrechte vulgo Weltkindertag.“

    Ernstgemeinte Frage: Wie viele Weltkindertage gibt es jetzt eigentlich? 1. Juni, 20. September, 20. November. Das ist verwirrend. 🙁

    1. > 1. Juni, 20. September

      Der 1. Juni war in der DDR Internationaler Kindertag. Dementsprechend sind die meisten Ossies bzw neuen Bundesländer auch geprägt. Du hast dich also also dort herstammend, wohnhaft oder sonstwie verbunden geoutet 😉

  11. @kinderdoc

    es freut mich sehr, dass Sie die Kuckucksthematik ebenfalls als ein relevantes Problem ansehen. Auch die Positionnierung zum Thema Beschneidung von Kleinkindern und Minderjährigen Ihnen und ihren Kinderarzt-Kollegen hat mich sehr erfreut. Schade nur, dass weniger auf den Verband der Kinderärzte dafür mehr auf Lobbyisten aus religiösen Kreisen gehört wurde. Das ging binnen 4 Monaten, was zeigt, dass, sofern die Politiker es wollen, sehr wohl möglich ist, neue Gesetze schnell auf den Weg zu bringen und umzusetzen.

    Warum nicht auch bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz?

    Ein wichtiges Werkzeug heute und für die Zukunft wird http://www.abgeordnetenwatch.de sein. Dort kann man das Abstimmverhalten seines Abgeordneten nachsehen und vor Ort in der Lokalpolitik ansprechen und publik machen und bei der nächsten Wahl seine Konsequenzen ziehen. Schau doch mal dort nach, wie Dein Abgeordneter zum Transparenzgesetz für die zusätzlichen Einnahmen von Abgeordneten abgestimmt hat. In dem Thema ist seit über 10 Jahren die BRD verpflichtet ein entsprechendes Gesetz umzusetzen. Warum das wohl noch nicht geschehen ist? Ein Schelm, der böses dabei denkt!

  12. Als Pflege- und Adoptivmutter sehe ich täglich, wie Kinderrechte mit Füßen getreten und Elternrechte hoch gehalten werden. Es ist unglaublich, was man sich mit dem Prädikat „leibliche Eltern“ auf dem Rücken eines Kindes alles erlauben kann. Da geht es definitiv nicht um das Recht auf Impfung, sondern um das Recht, geschützt und geliebt zu werden und ohne Beeinträchtigung aufwachsen zu dürfen. Nicht jeder hat das Recht, Eltern zu sein, aber Kinder haben alles Recht der Welt, Kinder sein zu dürfen.

  13. @kinderdoc: Danke für die Zahlen aus ihrer Praxis. Gibt es dazu weitere Erhebungen bzw. Statistiken was die Zahl der Vaterschaftstests, die in Arztpraxen durchgeführt werden angeht?
    Einen Kinderombudsmann nach Vorbild anderer Länder gibt es hier leider nicht. Man begnügte sich mit der Einrichtung der Kinderkommission, einem Unter-ausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Sie besteht aus je einem Mitglied jeder im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktion sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Vergangenes Jahr wurde meine Anfrage in Sachen Identitätsraub an Kindern in einer Sitzung behandelt und als Ergebnis vom Bundesjustizministerium eine Stellungnahme erbeten. Der zuständige Staatssekretär Stadler erklärte darin wortreich, wie ausreichend die relevanten Gesetze wären. Bester Satz darin: „Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass in vielen Fällen die Kinder des Ehemannes bzw. Anerkennenden auch seine leiblichen Kinder sind.” Damit und mit dem Rest seiner Stellungnahme gab sich die KIKO anscheinend zufrieden und teilte mir mit, dass meine Anfrage damit abschließend behandelt worden wäre. Mehr Einsatz war erstmal nicht drin…

  14. Die arme, arme Frau Schröder.
    Wie sehr hätte sie den Kindern doch helfen wollen – wie zum Beispiel mit der Legalisierung von religiöser Kindesverstümmelung neulich.

    Und auch bei den anderen Personen und Vereinen, die jetzt groß herumtröten sollte man zumindest mal recherchieren, was deren Position vor ein paar Monaten war. Würde mich nicht überraschen, wenn da ein paar Vorhautsammler dabei sind.

  15. Die Kinderrechte müssen dringendst ins Grundgesetz aufgenommen werden. Schließlich haben wir (also die BRD) die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 20 Jahren unterzeichnet, umgesetzt wurde sie bisher gar nicht. Das Recht jedes Kindes auf Identität beispielsweise wird nicht berücksichtigt solange der Gesetzgeber jeden Mann zum Vater eines Kindes macht, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist. Dadurch werden jedes Jahr zwischen 35.000 und 70.000 Kindesunterschiebungen (5-10 % aller Geburten) staatlich möglich gemacht. Und auch hier wird sowohl vom Justiz- als auch vom Familienministerium gerne vorgeschoben, dass die gesetzlichen Möglichkeiten um bspw. eine falsche Vaterschaft anzufechten, ausreichend sind. Würde bei jeder Geburt automatisch die Vaterschaft getestet und der Mann von Gesetzes wegen der rechtliche Vater, der nachweislich das Kind gezeugt hat, würden die Rechte der Kinder endlich gewahrt werden. Auch hätten alle Kinder dann die Möglichkeit die Krankengeschichte ihrer richtigen Väter nachzuvollziehen bzw. Erbkrankheiten zu identifizieren oder Knochenmarksspender korrekt zu identifizieren. Auch dieser Aspekt ist nicht zu vernachlässigen und gehört zu den Rechten von Kindern, die unser Staat ihnen endlich gewähren muss.

    1. Du hörst dich an wie der gehörnte Ehemann, also einer jener angeblichen 5% bis 10%, deren Gattin sich fremdbegatten hat lassen, und der jetzt den Betrugsfall, die „Kindesunterschiebung“ bitteschön loswerden will, zumindest teilweise. Kostet ja nur Geld, macht ja nur Arbeit, und in gewissen Situationen ist es immer praktisch, sagen zu können „Ist ja nicht mein Kind.“.
      Konsequenterweise müsste aber bitte zur zwangsweisen Vaterschaftsfeststellung auch die zwangsweise Mutterschaftsfeststellung, denn wie soll man sonst sicher sein, dass die vermeintliche Mutter nicht eine Leihmutter ist oder sonst einen üblen Trick verübt hat, vielleicht, um eine erblich bedingte erhöhte Unfruchtbarkeit zu vertuschen? Erbkankheiten sind dir ja auch sehr wichtig.

      Aber ernsthaft: Würde es dir wirklich um die Kinder gehen, wäre es dir herzlich wurscht, wer die biologischen Erzeuger sind, solange es nur irgendjemanden gibt, der tatsächlich die Vater- bzw. Mutterrolle übernimmt. Da liegt ja wohl ein tausendfach höheres Problem.

      1. Ich weiß zwar nicht mit welchem Erfahrungshintergrund du zu deinen Einsichten kommst und mir ist sogar komplett schleierhaft was dich glauben lässt, dass es in Ordnung ist mit deinem süffisanten Kommentar betrogene Kinder und Väter zu verhöhnen, aber ich will gerne erläutern, wie ich dazu komme mich für die Rechte von Kindern und Vätern einzusetzen ( auch wenn es hier vielleicht thematisch nicht so ganz reinpasst…): Wer über Jahre getäuscht wird und durch Zufall die Wahrheit herausfindet, dessen Welt bricht zunächst einmal komplett zusammen, und zwar je nach Alter des Kindes auch auf dessen Seite. Dabei geht es keinesfalls in erster Linie um Geld, sondern darum sein geliebtes Kind zu verlieren, da von Seiten der Mütter die Verbindung gekappt werden kann und das allein aufgrund der derzeitigen Rechtslage. Selbst wenn man alles tut, um den Umgang aufrechtzuerhalten, haben die betrügenden Mütter alle Trümpfe in der Hand und bleiben völlig unbehelligt von staatlicher Seite. Trennungsväter, auch leibliche können da ja schon ein Lied singen, was sollen Scheinväter dann sagen?! Man ist plötzlich der Böse, der das Undenkbare aufgedeckt hat. Und ja, es ist für jeden Menschen wichtig seine Wurzeln zu kennen, das werden dir viele adoptierte Kinder bestätigen können. Natürlich ist auch eine soziale Vaterschaft etwas sehr wertvolles und glaube mir, diese Rolle hätte ich gerne so übernommen und ausgefüllt, wurde mir aber verwehrt. Das schlimmste für mich – und damit sind wir wieder beim Thema Kinderrechte – ist aber die Tatsache, dass die Mutter dem Kind sein Recht auf Identität nimmt, indem sie aller Welt verschweigt, wer der wirkliche Vater ist. Und das kann böse Folgen haben, wie die vielen Erfahrungsberichte im Kuckucksvaterblog http://www.kuckucksvater.wordpress.com zeigen. Da all dies den Staat nichts kostet, wird darüber hinweggesehen und nichts gegen diese Betrugsform, die übrigens noch viele andere Facetten hat, unternommen. So werden Kinderrechte mit Füßen getreten, auch wenn man das nicht glauben möchte und seinerseits Betrugsopfer als gehörnte Ehemänner und Pflichtenentlediger verhöhnt.

        1. Deiner Argumentation kann ich bestenfalls ansatzweise folgen, aber nicht bis hin zur Konsequenz der zwangsweisen Vaterschaftsfeststellung.

          > „sein geliebtes Kind zu verlieren, da von Seiten der Mütter die Verbindung gekappt werden kann“
          Das ist schlimm und verständlich, aber hier fängst du schon an, aus deiner Sicht zu argumentieren und nicht aus der des Kindes, obwohl du doch als Verfechter der Kinderrechte auftrittst. Noch beknackter als die Trennung der Eltern ist es für das Kind, zwischen den streitenden Elternteilen hin- und hergezerrt zu werden. Da wird es vom Menschen zur Verhandlungsmasse degradiert.
          Wenn du ein guter Vater für das Kind warst, wird es irgendwann auf dich zukommen, spätestens mit der Volljährigkeit. Schafft es die Mutter, dich dem Kind auszureden, dann hast auch nur du das Problem des Verlustes, nicht aber das Kind. Hier geht es also einzig um dich alleine, nicht um Kinderrechte.
          Mit einer zwangsweisen Vaterschaftsfeststellung versuchst du lediglich, dieser Situation zuvorzukommen – es bleibt aber in erster Linie dein Problem, nicht das des Kindes, siehe auch unten.

          > „Wer über Jahre getäuscht wird .., dessen Welt bricht zunächst einmal komplett zusammen .. Man ist plötzlich der Böse, der das Undenkbare aufgedeckt hat.“
          Du bist also der Böse, weil du bemerkt hast, dass deine Frau fremdgegangen ist? Was ist denn das für eine Logik? Dass das deiner Frau nicht gefällt, ist mir klar, aber jeder andere dürfte moralisch auf deiner Seite, auf der des Betrogen stehen. Und wer das nicht tut, ist deiner Beachtung nicht wert – so viel Selbstbewusstsein solltest du schon haben.

          > „Das schlimmste für mich .. ist aber die Tatsache, dass die Mutter dem Kind sein Recht auf Identität nimmt, indem sie aller Welt verschweigt, wer der wirkliche Vater ist.“
          Erstmal ergibt sich die Identität aus der Person selbst und nicht primär aus der Herkunft. Die blaublütigen Zeiten von Gottes Gnaden sind vorbei.
          Zweitens fällt die mütterliche Verweigerung über kurz oder lang auf die Mutter zurück, auch und gerade von Kindesseite. Wenn du dich schon ach-was-großartig für Kinderrechte einsetzt, dann solltest du dem Kind auch das Recht überlassen, selbst über sein Verhältnis zur Mutter und ihrer Heimlichtuerei zu entscheiden.

          Von diesen Punkten mal abgesehen:

          Wem wäre denn mit einer zwangsweisen Vaterschaftsfeststellung geholfen? Der Erzeuger lässt sich eh nicht feststellen, es sei denn, es wird von der halben Bevölkerung eine DNA-Datenbank angelegt (was hoffentlich nicht deine Forderung ist). Profitieren würde daher einzig der Betrogene und die Konsequenz deiner Forderung kann für den Betrogenen ja nur sein, sich von Mutter und Kind abzuwenden. Dann steht die Mutter mit dem „Bastard“ alleine da. Glaubst du ernsthaft, es wäre besser, wenn ein Kind ohne Vater aufwächst als mit einem vorgetäuschten Erzeuger? Ist der Zwei-Minuten-Erzeuger so viel wichtiger für das Kind als der Zehn-Jahre-Vater? Ich denke nicht.
          Von diesem Weg der Aufdeckung hat nur einer etwas: Der betrogene Partner, dem Genugtuung widerfährt, der mit dem Finger auf die Betrügerin zeigen und sie und das fremde Kind im Regen stehen lassen kann. Das Kind ist bei deiner Forderung nach zwangsweiser Vaterschaftsfeststellung also völlige Nebensache, da kannst du mit Kinderrechten kommen, so viel du willst.

          Geht der elterliche Trennungswunsch vom Vater aus und muss er in der Folge feststellen, dass das Kind nicht seines ist, kann ich nur sagen: Die Konsequenzen hätte er sich früher überlegen müssen. Ich bin der Meinung, wer eine Familie gründet (lies: Kinder in die Welt setzt, das schließt solche mit ein, von denen man nur glaubt, man habe sie in die Welt gesetzt), sollte sich auch so weit zusammenreissen, es bis zur Volljährigkeit der Kinder mit dem Elternpartner auszuhalten.

          Geht der elterliche Trennungswunsch von der Mutter aus, gilt eingangs beschriebenes: Im Sinne der Kinder ist es ganz bestimmt nicht, in einem Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern hin- und hergezerrt zu werden. Dann doch lieber schweigen und abwarten. Diesen Trennungsschmerz wird der Vater hinter das Wohl des Kindes zurückstellen müssen – wenn es ihm, wie du argumentierst, um das Kind geht, nicht um sich selbst.

          Würdest du mir im Übrigen nicht darin zu stimmen, dass es seine Gründe hat, durchaus gute Gründe haben kann, dass die Mutter ihr Schäferstündchen verschweigt und lieber mit dem Betrogenen die Familie gründet? So ein toller Hecht kann der Erzeuger ja nicht gewesen sein.

          Es ändert nichts. Mein Beileid zu deiner Erfahrung als gehörnter Ehemann, aber unter dem Deckmäntelchen der Kinderrechte kommt wieder nur die beleidigte Leberwurst zu Tage, die für ihren persönlichen Rachefeldzug die halbe Bevölkerung „zwangsbeglücken“ will. Ja, diese blinde Maßlosigkeit finde ich albern.

          1. Ja klar, die Kuckucksmutter darf auswählen und der Scheinvater hat die Sache sich der Entscheidung zu fügen und durchzustehen. Dann ist alles im Lot und die Kinderrechte gewahrt…..

            Da scheint mir Franz ein bißchen zu sehr im Glück zu sein, als dass er durch die rosarote Brille die Realität zu sehen vermag.

          2. Der glückliche Franz hat recht ausführlich erläutert, warum du das Wort „Kinderrechte“ nicht für deinen Kreuzzug für Väterrechte missbrauchen kannst. Wenn du es dir doch gleich wieder in die Feder rutscht, dann zeigst du nur eine gewisse Leseschwäche/Lernresistenz.

            1. @gloinson

              Deine persönlichen Angriffe und Unterstellungen sind ein Zeichen dafür, dass es an Argumenten mangelt. Es ist vollkommen Dein gutes Recht, dass Du einen anderen Standpunkt hast, doch unterstelle nicht anderen niedere Beweggründe und Absichten, nur weil deren Standpunkt Dir nicht in den Kragen paßt, sie einfach nicht verstehst oder verstehen möchtest.

              Für niveauvolle Diskussionen hingegen bin ich stets zu gewinnen.

              Zurück zur Diskussion:

              Beim Thema Kuckuckskinder und Scheinväter gehen die Kinder- und Väterrechte Hand in Hand. In diesem Artikel vom Kinderdoc geht es um die Rechte der Kinder. Das ist der Grund, warum ich nur über den Kuckucksfaktor in Bezug auf die Kinderrechte schreibe und argumentiere. Natürlich haben Scheinväter noch ganz andere Themen, die uns beschäftigen, aber die kann man dann eben bei uns im Blog finden, wenn man sie denn kennenlernen möchte.

              Patchworkfamilien sind alles andere als eine Ideallösung und können es mit einer intakten Familie einfach nicht aufnehmen. Hingegen ist jede „intakte“ Patchworkfamilie als eine Alternative zur Alleinerziehung zu begrüßen.

              Vielleicht ist es dem ein oder anderen nicht wichtig eigene Nachfahren zu haben, doch diejenigen, denen eigene Nachfahren wichtig sind, sollte man in ihrem Wunsch respektieren.

              Die Vaterschaft ist identitätsbildend für Kinder und aus gutem Grunde in den UN-Kinderrechtskonventionen im Artikel 8 festgehalten worden. Es kann doch nicht sein, dass nur aus dem Grunde, weil die Kuckucksmutter nicht bereit ist, sich ihrer Verantwortung zu stellen, die Rechte der Kinder in die Rundablage (Papierkorb) geworfen werden. Wenn gleich von Anfang an klar ist, dass mit der Geburt die Vaterschaft geklärt wird, dann ist auch der Anreiz für die Kuckucksmutter groß genug, diesen Umstand noch vor der Geburt des Kindes zu klären. Den richtigen Vater wird sie schon zu finden wissen. Das schützt die Kinder vor der schwarzen Adoption und somit vor deren Identitätsfälschung.
              Gerade ist wieder ein Fall vor Gericht, wo ein leiblicher Vater zu seinem Kind Kontakt haben möchte. Dieser Umgang sollte ihm und dem Kind auch gewährt werden.

              Im Kuckucksvaterblog finden sich Kuckuckskinder UND Scheinväter UND leibliche Väter zusammen und wir setzen uns zusammen für den Vaterschaftstest ab Geburt ein. Auch ein paar wenige Kuckucksmütter haben sich an den Blog gewendet, um einen Weg aus der Lüge heraus zu finden und ihre Kinder aufzuklären. Diesen Dialog suchen und fördern wir.

        2. „Anonymous“, „Marcus Spicker“, „Max Kuckucksvater“ – du schreibst von der Identität der Kinder, aber irgendwie scheinst du schon mit deiner eigenen ein Problem zu haben und deshalb deren zwei herumzutragen, plus eine verleugnete…

          Dein erlittenes Leid und deine Emotion in allen Ehren, aber deine Forderungen schießen mit Kanonen auf Wanzen. Wie gesagt, wenn du den Gestapo-Staat haben willst, geh nach Rußland – aber auch da gelten Ehemänner vermutlich automatisch als Väter.

          1. @ Wolfram

            Marcus Spicker lebt in Deutschland und ist ein Kollege von mir im Kuckucksvaterblog. Ich hingegen lebe inzwischen in Kolumbien und es sei Dir versichert, dass ich eine eigene Person bin. Mein Pseudonym habe ich bewußt so gewählt, dass für jeden erkennbar ist, dass ich unter einem Pseudonym kommentiere. Auf dem Foto jedoch, das bin ich selbst.

            Die nicht abreißenden Unterstellungen Deinerseits reißen nicht ab, weshalb ich auf weitere Deiner Kommentare nicht mehr reagieren werde, denn Du glaubst ja eh nur, was Du glauben möchtest und gehst dabei so weit, anderen Dinge zu unterstellen, die würdelos sind oder wie Heike Harrison weiter unten anmerkte: peinlich und geschmacklos.

            Max

    2. „Dadurch werden jedes Jahr zwischen 35.000 und 70.000 Kindesunterschiebungen (5-10 % aller Geburten) staatlich möglich gemacht.“

      Woher stammen diese Zahlen? Bevor ich das glaube, möchte ich bitte eine verlässliche Quelle dazu haben.
      Soweit ich weiß, gibt es für die Anzahl der „Kuckuckskinder“ keine verlässlichen Daten. Die Zahlen die es gibt, beziehen sich auf die Rate der auf Bestreben der Eltern durchgeführten Vaterschaftstests. Das ist aber keine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung. Denn solche Tests werden ja meist von denen verlangt, die bereits einen begründeten Verdacht haben, nicht der biologische Vater zu sein. Unter diesen Menschen ist eine deutlich höhere Quote an enttarnten Kindesunterschiebungen zu erwarten als in der Gesamtbevölkerung – die Stichprobe ist also verzerrt. Solche Zahlen auf ganz Deutschland hochzurechnen, ist statistisch nicht legitim. Die tatsächliche Quote dürfte weit niedriger liegen.

      1. Diese Zahlen beziehen sich auf verschiedene Studien, Schätzungen der Ärztezeitung und auf eine Vielzahl von journalistisch recherchierten Artikeln, die allerdings mit großer Vorsicht zu genießen sind. Dort wird oft unsauber gerechnet, wie der Artikel hier zeigt:
        http://kuckucksvater.wordpress.com/2011/02/28/wieviele-kuckuckskinder-werden-jahrlich-in-deutschland-geboren/

        Doch selbst wenn nur ein Prozent aller geborenen Kinder (7.000 Kinder) dem falschen Vater zugeordnet wird, kann ein Rechtsstaat doch davor nicht die Augen verschließen. Das sind 7000 Straftaten, nichts anderes. Zum Vergleich eine Zahl aus der Kriminalstatistik: Für das Jahr 2010 sind 8971 Fälle von Kreditkartenbetrug erfasst, denen nachgegangen wurde. Warum nicht Kindesunterschiebungen? Und ist nicht jeder einzelne Fall ein Grund ernsthaft über Gesetzesänderungen nachzudenken? Ab wann wird es zum Problem, das wahrgenommen wird?

        1. “ Zum einen wird hierbei nicht die Abstammung von einer anderen Mutter vorgetäuscht und zum anderen werden auch keine falschen Eintragungen in das Personenstandsbuch vorgenommen, weil der Ehemann der Mutter gem. § 1592 Nr. 1 BGB rechtlich der Vater ist.“
          Da ich grad‘ kein Strafgesetzbuch da habe bleibt mir nur Wikipedia als Quelle, trotzdem klingt mir das so, als wäre es eben keine Straftat. Das sagt nichts über das „richtig“ oder „falsch“ aus aber lässt ihre Kommentare doch eher schlecht recherchiert und subjektiv gefärbt wirken. Als Tipp: das bringt niemandem was. Ich denke es sind sich alle einig, dass die Mutter sich nicht gerade einwandfrei verhält, wenn sie ihren Partner betrügt und dann belügt, aber auf einem Blog der rein gar nichts damit zu tun hat in eher polemische Hasstiraden gespickt mit mehr als fragwürdigen „Fakten“ zu verfallen bringt auch nix.

          1. In Kinderdoks Artikel geht es doch um Kinderrechte, oder nicht? Dazu wollte ich mich lediglich äußern und einen weiteren Aspekt einbringen. Daraufhin wurde ich von Franz im Glück belächelt und wollte mich erklären. Wenn sie meine Einlassungen als Hasstirade einordnen, so tut mir dies leid.

            Sie führen §1592 Nr.1 BGB an. Das ist genau der Paragraph, der doch den Betrug staatlich legitimiert. Innerhalb der Ehe kann man Kind und Ehemann hintergehen, ohne dass es Konsequenzen hat. Hier steckt doch die Problematik, die kaum jemand herauslesen kann oder will…Der Paragraph stammt aus dem vorletzten Jahrhundert und ging von einer ganz anderen gesellschaftlichen Moralvorstellung aus. Das nur noch dazu, dabei lasse ich es dann auch gerne bewenden…

          2. Peace, Leute.
            @Marcus Spicker´s Ausführungen kann ich schon folgen. Auch in unserer Praxis haben wir sicherlich mind. 1-2x/Monat Vaterschafts“bestimmungen“ durchzuführen, immer mit viel Verdacht und nicht Verdacht und viel schmutziger Wäsche. Das ist ein relevantes Problem. Dass jemand, der in der Situation steckt, Nabelschau betreibt, ist doch mehr als verständlich.
            Und natürlich hat das auch etwas mit Kinderrecht und nicht nur Vater- oder Mutterrecht zu tun. Genau darauf soll die Forderung der Kinderrechtskonvention ja hinwirken: Dass die Dinge aus der Sicht der Kinder beurteilt werden.

            Haben wir eigentlich inzwischen einen Kinder-Ombudsmann wie manche skandinavische Länder?

      2. Nein, die Zahlen beziehen sich auf eine Studie, die 2005 an der Liverpool John Moores University von Mark Bellis erstellt wurde. Der Titel der Studie ist „A testing time for fathers“ und darin wurden die weltweiten Statistiken der letzten 46 Jahre analysiert. Sie können versichert sein, dass mein Kollege vom Kuckucksvaterblog sich ausführlich mit der Kuckuckskindthematik auseinander gesetzt hat. In unserem Blog bloggen übrigens auch betroffene inzwischen erwachsene Kuckuckskinder mit.

        Ich wünschte mir, dass Ihre Gedankengänge der Realität entsprächen, denn dann wäre unsere Gesellschaft und zigtausende Kinder gleich auf einen Schlag besser gestellt. Zu machen läßt sich das nur mittels eines Vaterschaftstestes ab Geburt. Das würde gleich Klarheit in die Vaterschaft bringen und viel Leid den betroffenen Kuckuckskindern und Scheinvätern ersparen.

        1. > zigtausende Kinder gleich auf einen Schlag besser gestellt

          Das allerdings bezweifle ich. Dass Kuckuckskinder nicht systematisch ermittelt werden hat einfache gesellschaftliche Folgen: sie sind im Schutz der Anonymität erstmal so besser gestellt, weil sie in einer intakten Familie aufwachsen. Fehlgeleitetes Vertrauen hin, Betrug her, eine unbekannt falsche Familie ist erstmal besser als eine zerfallene Familie. „Patchwork“-Familien zeigen doch, dass die Ansicht, dass Familien nur Blut Blut Blut sind irgendwo überholt ist.

          Die Fälle von denen der Kinderdok hier schreibt, sind Fälle in denen die Vertrauensverhältnisse ohnehin zerrüttet, d.h. das Misstrauen hat ja genau zu der Fragestellung geführt. Da kann keiner was dagegen haben, wenn die Vaterschaftsfeststellung bei Zweifel oder gar bereits beginnender Familienaufösung erleichtert wird. Von dem Punkt zur obligatorischen Vaterschaftsfeststellung mit all seinen gravierenden gesellschaftlichen Nebenwirkungen (DNS-Datenbank wurde erwähnt) zu springen ist aber doch kaum noch im Interesse irgendwelcher Kinder, schon gar nicht zigtausender.

          1. > habe in einem Kommentar auf Deine beiden geantwortet

            Nein, du hast nicht beantwortet, wieso die zwar nicht idealen Patchworkfamilien und die anonymen Kuckuckskindfamilien schlechter sein sollen als kein Familie. Das ist nämlich mein zentrales Argument: dass momentan die Kinder in unbekannten Kuckucks-Beziehung eine Familie haben. Dass eine halbwegs funktionierende Familie eine recht ideale Lösung ist, darüber ist sich die Wissenschaft AFAIK einig.

            Du bist auch nicht darauf eingegangen, dass dein Ziel eines automatischen Vaterschaftstest gesellschaftlich mehr nach sich zieht und weit über unterstützenswerte Erleichterung einer Vaterschaftsfeststellung (die wir auch als Kinderrecht sehen können) hinausgeht.

            Du wirfst vor allem mit versteckten Unterstützern als Argument um dich. Kuckuckskinder hier und Kuckucksmamas da, die deine Idee tragen. Nur … nur weil jemand deine Idee mitträgt, ist die Idee noch nicht gut.

            > Für niveauvolle Diskussionen hingegen bin ich stets zu gewinnen.

            Gewiss. Nachdem du stilvoll ironisch Franz als „… im Glück“ abqualifiziert hast, ziehst du schnell die „ich fühle mich beleidigt“-Karte, wenn ich dich darauf hinweise, dass du dich inhaltlich offensichtlich nicht mit seinem Artikel beschäftigt hast.

  16. Die Kinderrechte müssen dringendst ins Grundgesetz aufgenommen werden. Schließlich haben wir (also die BRD) die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 20 Jahren unterzeichnet, umgesetzt wurde sie bisher gar nicht. Das Recht jedes Kindes auf Identität beispielsweise wird nicht berücksichtigt solange der Gesetzgeber jeden Mann zum Vater eines Kindes macht, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist. Dadurch werden jedes Jahr zwischen 35.000 und 70.000 Kindesunterschiebungen (5-10 % aller Geburten) staatlich möglich gemacht. Und auch hier wird sowohl vom Justiz- als auch vom Familienministerium gerne vorgeschoben, dass die gesetzlichen Möglichkeiten um bspw. eine falsche Vaterschaft anzufechten, ausreichend sind. Würde bei jeder Geburt automatisch die Vaterschaft getestet und der Mann von Gesetzes wegen der rechtliche Vater, der nachweislich das Kind gezeugt hat, würden die Rechte der Kinder endlich gewahrt werden. Auch hätten alle Kinder dann die Möglichkeit die Krankengeschichte ihrer richtigen Väter nachzuvollziehen bzw. Erbkrankheiten zu identifizieren oder Knochenmarksspender korrekt zu identifizieren. Auch dieser Aspekt ist nicht zu vernachlässigen und gehört zu den Rechten von Kindern, die unser Staat ihnen endlich gewähren muss.

    1. Warum gestehst du den Vätern nicht die gleiche Anonymität zu wie dir selbst? 😛

      Spaß beiseite: systematische Vaterschaftstests sind mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie einerseits systematisch unterstellen würden, die (unstreitige) Mutter des Kindes würde falsche Angaben über den Vater machen – Generalverdacht nennt man das, und das ist im Gegensatz zu einer womöglich nach Treu und Glauben gemachten unzutreffenden Anmeldung tatsächlich eine Straftat. Und andererseits würden sie es notwendig machen, die genetischen Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung irgendwo zu speichern, denn woher käme sonst das Vergleichsmaterial. Auch das ist illegal.
      Wo bleibt, nebenbei, das Selbstbestimmungsrecht, das auch dem Kind das Recht zuspricht, denen zu glauben, die ihm sagen, sie sind seine Eltern?

      Die Forderung habe ich jedenfalls bisher nur von „Kuckucksvätern“ gehört, und nie von „Kuckuckskindern“, und von daher bin ich ziemlich zurückhaltend mit der Behauptung, es gehe um Kinderrechte. Den „Kuckucksvätern“ geht es zunächst einmal um ihren eigenen Standpunkt, sie sind die Verletzten.

      1. Wenn obligatorische Vaterschaftstests nach Geburt deiner Meinung nach einen Generalverdacht darstellen, der gegen das GG verstößt, dann sei die Frage erlaubt, ob denn die kaltschnäuzige Vaterschaftsvermutung des Staates nach § 1592 Nr.1 BGB nicht in viel gravierender Weise gegen unsere Grundrechte verstößt. Was hat denn eine Eheschließung mit der Zeugung von Kindern zu tun? Der § müsste lauten: „Vater eines Kindes ist der mann, der es gezeugt hat.“ Als das BGB verfasst wurde, gab es noch nicht die modernen Möglichkeiten zur Vaterschaftsfeststellung weswegen viele Scheinvaterschaften gar nie aufflogen. Mehr als hundert Jahre später und mit veränderten Moralvorstellungen sollte man schon mal überlegen dürfen, wie lange man noch so tun will als wäre die Zeit stehen geblieben.
        Was den Punkt Selbstbestimmungsrecht angeht: Glaubst du wirklich, dass es eine Art von Selbstbestimmung ist, wenn ich von meiner Mutter über meine Herkunft belogen werde und es einfach nicht besser weiß? Selbstbestimmt bin ich doch nur, wenn ich die tatsächlichen Verhältnisse kenne und dann „selbst bestimmen“ kann, wie ich damit umgehe.
        Was die Gendatenbank angeht: Bei einem Vaterschaftstest werden nur wenige relevante Bereiche der DNA verglichen, das ist etwas anderes als ein genetischer Fingerabdruck. Es würde natürlich leider keine 100% Abdeckung geben, aber eine höhere als im Moment. Wo wirklich kein Vater greifbar ist, müsste die Mutter an Eides statt versichern, dass es keinen gibt – Stichwort unbefleckte Empfängnis ;-), damit sie auch haftbar gemacht werden kann, sollte sich dies später als Lüge herausstellen.
        Und mit dieser Forderung gehen sehr wohl viele uns bekannte Kuckuckskinder konform, denn sie haben ein Leben lang mit dieser Lebenslüge zu kämpfen…Auch und gerade deshalb ist es ein kinderrechtliches Problem!

        1. Wie gesagt, ich hör immer nur Väter (oder vermeintliche) das schreien, was du schreist, aber keine Kinder.
          Und ja, der Generalverdacht, alle deklarierenden Mütter würden lügen, der ist allerdings wesentlich schwererwiegend als ein kleiner Prozentsatz von Lügnern.
          Das Gesetz ist eindeutig, sogar für die Polizei: erst einmal muß ein Verdacht auf eine Straftat bestehen, dann kann ermittelt werden, ob er berechtigt ist, und wenn sich das bewahrheitet, sucht man den Täter. Das, was du forderst, sieht so aus: man geht grundsätzlich davon aus, daß alle Menschen lügen und betrügen, und behandelt sie als Straftäter, bis man das Gegenteil erwiesen hat. Das sind KGB- oder Gestapo-Methoden. Weißt du was, geh nach Rußland, da kannst du genau das haben.

          Und auch ja, die Menschen haben auch das Recht darauf, daß ihnen das, was dir für dich wichtig ist, für sie selbst völlig egal ist, und daß du sie nicht zu einem Wissen zwingst, das sie nicht wollen.
          Und nein, wenn eine Gendatenbank erst mal existiert, wird ihr Gebrauch nicht auf das beschränkt bleiben, wofür du sie benutzen willst. Und nein, diese Datenbank ist nicht vereinbar mit der informationellen Selbstbestimmung.

          1. @Wolfram
            fühlst Du Dich bei der Ausweiskontrolle bei Ämtsgängen auch unter Generalverdacht, daß Du eine Identitätsfälschung begehen würdest und krimínell seiest? Ich jedenfalls sehe darin eine Schutzfunktion für alle Beteiligten, dass eben diejenigen, die etwas im Schilde führen aufgehalten werden und andere vor deren Taten dadurch geschützt werden. Nichts anderes ist ein Vaterschaftstest ab Geburt.

            Der radikale Vergleich mit Nazi-, Gestapo- und KGB-Methoden ist radikal, übertrieben und unreif.

            1. Oh, das Totschlagargument vom Herrn Oberpsychiater… Das Wort „Nazi“ hast du gesagt, nicht ich – Gestapo reicht, und trifft die Sache. Oder Stasi.
              Die Vorlage eines Ausweises kommt dem Ausfüllen eines Formulars gleich, nicht dem Abgleich mit genetischen Fingerabdrücken. Deine Stasi-Methoden würden bedeuten, daß meine Ausweisvorlage mit Fingerabdruckregister oder dem genetischen Register verglichen wird, weil systematisch davon ausgegangen würde, daß die Menschen falsche Ausweise vorlegen.

              Und das ganze Gezeter aus gekränkter Eitelkeit, weil du nicht mitgekriegt hast, wie deine Frau mit einem anderen ein Kind gezeugt hat…

        2. Wenn man ein Problem damit hat als Ehemann automatisch als Vater der in der Ehe geborenen Kinder zu gelten, dann hat man eine ganz einfache Lösung: nicht heiraten. Vielleicht bin ich ja altmodisch aber ich bin der Meinung man sollte nicht heiraten, weil’s ja sooo romantisch ist, sondern weil man sich der Bedeutung dieses Schrittes – inklusive aller Privilegien und Pflichten – bewusst ist. Wenn man seiner Freundin nicht genug vertraut und sie unter den Verdacht stellt einen zu betrügen, dann sollte man sie offensichtlich nicht heiraten. Jeder der heiratet tut das freiwillig und hat genug Möglichkeiten sich über die Folgen zu informieren. Zwingen kann einen niemand.

          1. @Viertelgott,

            nahzu keiner der Scheinväter hätte je gedacht, dass seine geliebte Frau die er geheiratet hat, bzw. die Vaterschaft deren Kindes anerkannt hat, ihn betrügen würde. Es geht um eine Schutzfunktion durch den Staat, den es sonst auch in allen anderen Lebensbereichen bereits gibt, wie z.B. die Ausweiskontrolle bei Amtsgängen, über die sich auch kein Mensch aufregt und nachvollziehen kann. Nichts anderes ist ein Vaterschaftstest ab Geburt. Nur der ist in der Lage die Kinder vorm Identitätsraub zu schützen und verlangt nicht von den Männern, dass sie niemals im Leben heiraten dürfen und allen Frauen mißtrauisch gegenübertreten müssen. Es kann nicht sein, dass weiterhin die Kuckucksmütter Gott spielen dürfen, indem sie bestimmen, wer denn nun der Vater sei.

            Nach der Zeugung ist die Elternschaft nun einmal kein Wunschkonzert mehr. Ab der Zeugung steht die Vaterschaft genetisch fest, auch wenn unsere Gesetze derweil noch versuchen dem eine andere Logik überzustülpen.

          2. Natürlich dürfen Männer heiraten, verbietet ihnen niemand. „Heiraten dürfen“ ist aber auch mit Pflichten verbunden. Wer seiner Frau nicht traut kann ja einen Keuschheitsgürtel mit ihr diskutieren, dieser Generalverdacht gegenüber Frauen ist wahrscheinlich eine der sexistischsten Einstellungen, die ich in letzter Zeit irgendwo gefunden habe. Außerdem finde ich es sehr fragwürdig die genetische Abstammung so über alles zu stellen. Adoptiveltern sind also keine richtigen, weil die Elternschaft ja „ab der Zeugung genetisch fest“ steht?

            1. @Viertelgott
              Bei einer Adoption gibt es ein Adoptionsverfahren, welches dokumentiert wird. Bei Kindesunterschiebungen handelt es sich um einen anderen Sachverhalt. Hier gibt es keinen Aussenstehenden, der die Sachlage überprüft und dokumentiert und vor allem die Rechte des Kindes in Augenschein nimmt.

              Das sie immer wieder auf den Punkt des Mißtrauens kommen, kann ich nicht nachvollziehen. Das Mißtrauen ist ja nicht da, was ja gut so ist, denn Vertrauen ist die Basis einer jeden Beziehung. Doch dieses Vertrauen wird von einzelnen Frauen (35.000-70.000 pro Jahr) mißbraucht. Opfer sind dann die Kinder, Scheinväter und nicht selten sogar die leiblichen Väter, die überhaupt nicht von ihrem Glück erfahren haben, dass sie Vater sind und dann 30 Jahre später die Unterhaltsregressforderungen an den Scheinvater begleichen müssen.

              Grundlegend verkehrt ist es, dass der Gesetzgeber die Opfer der Kindesunterschiebung und Identitätsfälschung zwingt, gegeneinander vor Gericht antreten zu müssen um die familiären Zustände zu ordnen und die Kuckucksmutter nur als lachende beteiligte Zeugin geladen wird.

              Wie kann ein leiblicher Vater die verlorene Zeit mit seinem Kind und umgekehrt wieder aufholen? Das geht nicht! Es gibt so viele verschiedene Formen von Kindesunterschiebung, dass selbst ich als Kuckucksvaterblogbetreiber immer wieder aufs Neue mit Betroffenenberichten verblüfft werde.

              Nehmen Sie sich doch einmal die Zeit und lesen sie die berichte von betroffenen Kuckuckskindern durch, bevor sie weiter deren Situation verharmlosen und somit deren Leid leugnen. Um Verständnis für die Scheinväter zu werben gebe ich bei Ihnen auf, doch den Kindern sind wir alle gegenüber Verpflichtet unser bestes zu geben.

  17. Tobias: hier geht es nicht um finanzielle Dinge, sondern darum, dass festgeschrieben ist, dass Kinder ein Recht auf Impfung haben und dass sie dieses Recht auch (gegen ignorante Eltern) durchsetzen können und dass andere Kinder im „Fall der Fälle“ auch diese Eltern belangen können
    .. auch wenn’s dann – wegen Nachwirkungen der nicht erfolgten Impfung – möglicherweise zu spät ist. Immerhin könnte so ein „Schadenersatz“ bewirkt werden.
    Ich hoffe nur, dass nicht der gesamte Text der UN-Kinderrechtskonvention wortwördlich übernommen wird (liest doch niemand, aber „denen“ ist alles zuzutrauen), sondern dass diese Konvention als gültiges Gesetz anerkannt wird (oder so).

    1. „Die Kinder“ gibt es da aber nicht. Ein 3-jähriger kann seine Eltern nicht verklagen weil die ihn nicht Impfen, und auch dem Kinderarzt nicht sagen dass er ihn impfen soll.

      Also müsste ein Amtsvormund aushelfen …

      1. Mensch, mach Dir’s doch nicht so schwer:
        Klar haben die „Kleinen“ keine Lobby und es ist unrealistisch, dass „die Kleinen“ ihre Erzeuger verklagen, aber die formalistische Forderung nach einem „Gott-Vater-Amtsvormund“ ist doch auch so was von daneben (wie war das mit dem „gesunden Menschenverstand“?)

        1. ich bin halt immer ein Fan davon, dass Gesetze auch durchsetzbar sein müssen. Nur um ein Zeichen zu setzen – das ist nicht Aufgabe des GG.

  18. Ich verstehe den Dreh zum Impfen nicht – Kinder haben heute schon das Recht auf eine (kostenfreie) Impfung (bzw. Impfungen – gemäss StiKo halt). Oder sollte mit einem GG-Artikel der Elternwille irrelevant werden, d.h. Impfpflicht via GG? Ich bin Impfbefürworter, nicht falsch verstehen, aber über den Weg sehe ich die Gefahr dass Ämter sich auch in andere Bereiche einmischen die ich lieber selbst entscheide – und wer ausser einem Amt sollte das „Recht auf Impfung“ eines Säuglings sonst vertreten? Wo ist die Grenze?

Kommentar verfassen

Entdecke mehr von Kinderdok.blog

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen