2×50 sind +1

Vigantoletten 90 Stück, 6,87€ (= 7,6 ct/Stück)
Vigantoletten 100 Stück, 7,49€ (= 7,4 ct/Stück)
Vigantoletten 50 Stück, 4,24€ (= 8,4 ct/Stück)

Position 1 und 2 sind von heute auf morgen außer Vertrieb,
Zitat des freundlichen Apothekers von nebenan: „Herr Doktor Kinderdok, Sie haben da 100 Stück Vigantoletten aufgeschrieben, können Sie das bitte ändern in 2 mal 50 Stück? Die 100er Packung ist außer Vertrieb, war nicht rentabel.“
Was für sich spricht. 2×50 sind +1 Euro pro Schachtel.
Verordnete Menge in unserer Praxis in diesem Quartal: 96 Packungen à 50 Stück. Macht einen knappen Fünfziger aus im Säckel des Herstellers. Und in meinem Medikamentenbudget. So rechnet die Industrie. Woanders werden Großpackungen günstiger angeboten, bei uns macht man die kleinen Packungen teurer.

33 Antworten auf „2×50 sind +1“

  1. Auf der anderen Seite werden sinnvolle Kleinpackungen aus dem Programm genommen, weil sie sich auch nicht rechnen. Ein Beispiel ist das Solaraze Gel, das wir Dermatologen bei chronischen Lichtschäden der Haut (und damit möglichen Vorstufen für Hautkrebs) verordnen. Hier gab es mal eine 25 g Packung. Ausreichend für die 8 – 12 Wochen dauernde Therapie, wenn kleinere Flächen wie der Nasenrücken zu behandeln waren. Kostete ca. 37 €.
    Gibt es nicht mehr. Jetzt nur noch als 50 g Packung zu ca. 72 € oder NEU 90 g zu ca. 121 €. Wie sinnvoll! Denn die meisten Patienten haben eine Fläche von maximal einer Handfläche zu behandeln. Das Ende vom Lied ist, daß bei so gut wie jedem eine halbe Tube (von der 50 g Packung) übrig bleibt.
    Ach ja, pro Patient und Quartal sollten wir nicht mehr Medikamente verordnen, als man für ca. 19 € bekommt…

    1. Beim Fall Solaraze interessiert mich, ob man bei ‚vernünftigen‘ Patienten auch mal nachfragt, ob ein grünes Rezept für 25g Diclo-Gel auch in Ordnung wären.
      Insbesondere, wenn man den Patienten den Preis des Solaraze-Tübchens verrät.

      Oder ginge der Umweg über eine Rezeptur?

  2. Einverstanden.
    Da haben wir wohl aneinander vorbei geredet… Oder geschrieben.
    Denke allerdings das in einer Kinderarztpraxis vitamin D v. a. für Säuglinge verschrieben wird.

  3. Verschreib doch Vigantolöl. Da braucht man normalerweise nur 1 Flasche in der gesamten VitD Zeit.
    Wenn man die Firma dann noch dazu überreden kann, dass sie einen Dosiertropfer (vgl Nasivin) an ihre Flaschen packen, kriegen das selbst grobmotorige Eltern oder Eltern wehrhafter Kinder gut dosiert. (was aber auch mit der normalen Pipette kein Problem ist)

    1. Die Vitamin-D-Zeit ist aber aufgrund der klimatischen Bedingungen in Deutschland einige Jahre lang. Da ist nicht jedes Elternteil auf auf das Hantieren mit Tropfen erpicht, vor allem nicht, wenn das Kind schon ganz bereitwillig eine kleine Tablette in den Schnabel steckt.

    1. Das Problem ist, dass bei D-Fluoretten in jeder Tablette 0,553mg Natriumfluorid MIT drin ist. Fluor(-ionen) will man dem Patienten aber nicht unbedingt antun, wenn
      – es nicht nötig ist (ausreichende Fluoridzufuhr durch die Nahrung).
      – wenn eine Kontraindikaton (auch Gegenanzeige – ein Lebensumstand, in dem das Medikament nicht angewendet werden darf) vorliegt: z.B. Hyperkalzämie, Hyperkalzurie, eingeschränkte Beweglichkeit (z.B. wegen eines Gipsverbands).
      Da kommen noch ein paar Sachen dazu, die überlasse ich aber glatt den KinderDoc.

      1. Da sagen die deutsche Gesellschaft für Ernährung und die Forschungsgruppe Kinderernährung aber etwas ganz anderes. Die empfehlen beide 0,25mg Fluorid am Tag.

        1. Bitte nicht vergessen: Die meisten Menschen verwenden Fluoridiertes Speisesalz. Damit deckt man seinen Fluorbedarf sehr gut. Außerdem verwenden die meisten Erwachsenen (und Jugendlichen) eine fluoridierte Zahncreme.

          Kleinkinder sollen aber nicht SO salzig ernährt werden – und auch (noch) keine fluoridierte Zahncreme benutzen. Ein Überangebot an Fluor führt zu Knochen- und Zahnschmelzproblemen…

          1. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin empfiehlt Fluorid für Säuglinge. Also für Menschen die sehr wenig Salz zu sich nehmen (sollen) und somit auch keine relevanten Mengen Fluor zu sich nehmen.
            Mir scheint das ist ähnlich wie bei den Impfungen, jeder hat so seine eigene Meinung dazu.

          2. Also zum allerletzten heute (ich habe mich missverständlich ausgedrückt):
            Kleine Kinder (<7Jahre) bekommen meist Fluor + Vit. D in Tablettenform (Fluorvigantoletten, D-Fluoretten, Zymafluor D undwasweisich). Das ist auch gut so. (Dafür sollen die ganz Kleinen halt nicht so viel Salz bekommen. Und Zahncreme für die ganz Kleinen sollte fluorfrei sein.)

            Wenn größere Kinder (also 7+… also auch z.B. 84 Jahre alt) Vit. D bekommen sollen, gibt man das gewöhnlich ohne extra-Fluor. Dafür essen diese meist fluoridiertes Salz und benutzen fluorangereicherte Zahncreme.

            Ich hoffe, das jetzt besser rübergebracht zu haben.

  4. Die 50er Packung dürfte die Kasse deutlich billiger kommen als Du denkst. Du hast bei Deiner Rechnung nämlich die Rabattverträge vergessen. Da diese aber geheim sind, bringt das Deinem Budget natürlich nichts.

    1. Ein Rabattvertrag besteht ja gerade mal mit ca. 100 der dezeit ca. 130 Kassen! Und der Pflichrabatt der Apotheke an die Kasse (0,21 pro Schachtel) wurde bisher auch noch nicht berücksichtigt…

  5. Hm… Zum Thema „Großpackungen sind biliger“ vergleiche man einmal die (Nicht-Sonder-Angebots-)Preise der namhaftesten Nuss-Nougat-Creme im großen und kleinen Glas. Es war schon vor 15 Jahren so, dass das kleine Glas (ausgerechnet auf die Menge) billiger war als das große!

    Zum Thema (ich sortier mal wieder nach Senfkornfarbe):
    1) Die Apotheken können nichts dafür. Ihnen wär die 100St.-Packung auch lieber – weniger Ärger.
    2) Die „Außer-Verkehr“-Meldung hat die Herstellerfirma Merck-Serono-GmbH bereits am 01.08.2012 in der Abdata-Datenbank vermerkt. Die größeren Packungen dürfen noch so lange verkauft werden, wie sie verfügbar (und auch haltbar) sind. Bei den Großhändlern sind aber alle großen Packungen seit längerem ausverkauft.
    3) Die Verschreibung von „100St. N3“; „2x 50St. N2“ oder „2x 50St.“ darf nach den aktuellen Lieferverträgen nur mit EINER 50St.-Packung beliefert werden. Dass liegt daran, dass es eine (theroretisch existente) definierte N3-Größe festgelegt wurde (zu finden in der Packungsgrößenverordnung; N3 = 90-100St.). Stückzahlverschreibungen dürfen aber auf einem Kassenrezept NICHT in eine aktuell festgelegte Normgröße „hinein gestückelt“ werden.
    4) Wenn der Arzt 100St. für den Apotheker retaxsicher aufschreiben will (also so, dass die Apotheke nicht anschließend von der Krankenkasse mit Vollabzug der Arzneimittelkosten bestraft wird), muss er verordnen: „Produkt XY 2x N2“ OHNE Stückzahlangabe und OHNE PZN-Angabe. Dies ist eine derzeitige Vertragslücke, dass die gewünschte Stückzahl bei NICHTüberschreitung der „maximalen N3-Messzahl“ (in diesem Fall 100St.) zusammen“gestückelt“ werden darf, wenn denn „X-mal ´N1´“ bzw. „X-mal ´N2´“ verordnet wird. Wie gesagt, in diesem Fall darf KEINE Stückzahl auff dem Rezept auftauchen.
    5) Die Preise macht der Hersteller. Es fällt einem Händler allgemein (und einem Apotheker ganz speziell) recht schwer, den Endpreis zu senken, wenn ihm der Einkaufspreis vom Hersteller hochgesetzt wurde. Ich denke, dass kann jeder, der wirtschaftlich denken muss, nachvollziehen.
    6) Alternativverordnungen:
    6a) Für 500I.E. gibt es keine direkte Alternative. Siehe 6c)
    6b) „Vitamin D3 Hevert 100St. N3“; nicht teilbar; verordnungsfähig; Gesamtkosten: 7,78€/Schachtel;
    6c) „Vitamin D3 Wörwag 100St. N3“; halbierbar; verordnungsfähig; Gesamtkosten: 8,97€/Schachtel; ACHTUNG! Mehrkosten (wegen Festbetragsüberschreitung) 1,10€/Schachtel (auch bei zuzahlungsbefreiten Rezepten)!

    Alle Preisangaben beziehen sich auf die Abdata-Datenbank mit Stand 01.12.2012-14.12.2012

    Ich hoffe, ich konnte mal etwas zur Aufklärung des Problems beitragen. Übrigens kann ich alle verstehen, die sauer sind – ich bin es selber. Aber ich kann auch nichts am Problem an sich ändern…

    1. Nachtrag:
      Die 1000I.E. 100St. ist zur Zeit noch im Handel. Angekündigt vom Hersteller war aber schon vor ca. 6 Monaten, dass diese auch aus dem Handel genommen werden soll. @PeterLe hat insofern recht.

      Bei Verordnung: 1000I.E. 100St. und Dosierung 1x 1/2 ergeben sich also Therapiekosten von 3,9ct/Dosis
      Bei Verordnung von 1000.I.E. 50St. und Dosierung 1x 1/2 ergeb sich also Therapiekosten von 4,5ct/Dosis.

      Beide Fälle billiger als die 500I.E.-Dosiskosten… 😉

      1. Selbst wenn 110% der Apothekenarbeitszweit für Verwaltung drauf geht – ÜBERregulieren kann man so eine Apotheke doch gar nicht! 😉

        Das mittelt sich nämlich mit den ausländischen Versandapotheken – die sind fast gar nicht reguliert. (Oder brauchen sich zumindest nicht dran halten, weil niemand kontrolliert.)

    2. oh, vielen Dank. Das waren wertvolle Informationen.
      Dank der neuen Softwarevereinbarungen dürfen wir uns nun direkt am Patient auch bereits mit den Rabattverträgen herumschlagen. Bedeutet schlicht verdreifachte Zeit beim Rezepte-Schreiben/Recherchieren.

      1. Gerne. Was ich so beruflich treibe, dürfte rausgekommen sein.

        (Mir ist bewußt, dass das, was ich jetzt Preis gebe, zu Haue für mich führen wird….)
        KinderDoc, wenn ich mir was wünschen darf, dann: Überlaßt die Rabatt-AM der Apotheke. Das machen die seit 2007. Wiederwillig, unter Zwang des „0,-€-Retax“. Aber die können das gut, und haben viel Übung darin. Und die Kassen wechseln ihre Rabattverträge zum Teil schneller als Säuglinge die Schuhgröße. (De Facto dürfen die Kassen den Apotheken alle 15 Tage neue Rabattveträge unterschieben, und pro Kasse wird mit bis zu 30 Kassen-IK´s gearbeitet, die jeweils auch noch unterschiedliche Verträge und Abrechnungsmodalitäten hinterlegt haben! Daraus ergibt sich auch die Zwangsaktualisierung der Software in Apotheken: Alle 15 Tage!) (Jede Kasse darf mehrere Idendifikationsnummern benutzen, was dazu führt, dass Patient A Rabattmedikament X bekommt, Patient B der selben Kasse aber Rabattmedikament Y. Oder Patient A muss Zuzahlung leisten, Patient B bei derselben Kasse bekommt genau das selbe Medikament und muss keine Zuzahlung leisten. Etc.)

        Mein Wunsch an die Ärzte (ganz im allgemeinen – nicht an die „Guten“ im ganz speziellen 😉 ): Bitte aktualisiert regelmäßig Eure Software. Und nehmt nicht den billigsten Software-Anbieter. Ich bekomme regelmäßig Rezepte mit Arzneimitteln drauf, die seit 2 Jahren nicht mehr in der Abdata-Datenbank gelistet sind – nicht per Hand, sondern frisch aus den Drucker. Und wenn ich dann anrufe (nachdem ich mühsam in der Roten Liste von 2010, 2002 oder auch 1991 nachgeschlagen habe, was es denn gewesen sei), um das weitere Vorgehen abzuklären, wird mir gesagt: „Gerade neue Software bekommen, das steht da so drin. Na denn machen Sie mal!“ *seufz* Und – diesen Schuh bitte nur aniehen, wenn er passt -: Bitte hinterlegt mit der Apotheke abgesprochene Änderungen in der Computer-Patientenakte. (Ich kenne einen Patienten, der bekommt seit 6(!) Jahren alle 2 Monate das falsche Insulin aufs Rezept. Jedes mal geht man dann zur Praxis, steht dort an, fordert ein korrektes Rezept, nervt rum, bittet, dieses Insulin ENDLICH in der Krankenakte zu speichern.. und zwei Monate später….) Sicher, dieses Beispiel ist eine (negative) Ausnahme. Aber das gibt es halt auch.

        Deswegen, liebe Ärzte – gerade bei Arzneimitteln: Ihr die Verordnung, wir die Rabattverträge. (Und wenn es die wirklich NICHT sein sollen, dann ein Aut-Idem-Kreuz. Aber dieses bitte vor genau die Firma, die es dann auch werden soll. Und nicht die halbierbare 1A-Pharma-Tablette aut-idem-ankreuzen — und die 1/4bare von Ratiopharm meinen. Das geht schief. 😉 )

        Bitte nicht falsch verstehen. Ich will kein Arzt-Bashing! Ich möchte eine gute und verständnisvolle Zusammenarbeit für alle Beteiligten. 😀 Reden hilft – beiden Seiten. Und Apotheken nerven (fast) nie aus Langeweile…

        1. Ist aber meines Wissens Gesetz: Wir müssen nun auch nach den Rabatten schauen. Ich habe ein Quartal nur das Generikum, den Wirkstoff, aufgeschrieben, das gab ein Chaos.
          Liebe Apotheker: bitte tauscht nicht einfach Medikamenten aus zB gg größere Packung, nur weil Ihr die kleine grad nicht vorrätig habt und verlangt dann im Nachhinein das korrigierte Rezept vom Arzt: das schadet nur meinem Budget, nicht Eurem. Aber auch hier: nicht soviel Apotheker Bashing

          1. Ach KinderDoc: Es ist wie schon einmal mit uns beiden: Wir kämpfen an der selben Front in die gleiche Richtung, und merken es nur nicht, weil uns der „Knall der Wafe neben uns“ irritiert… 😉
            Ich wünsche einen erholsamen Sonntag! 🙂

  6. Betrifft aber nur die 500iE, die 1000er sind weiterhin im Handel und haben eine Bruchrille. Hieraus ergibt sich im Übrigen auch 3,9 ct/“Halbstück“.

  7. „Woanders werden Grosspackungen günstiger angeboten“ – seit ich bei allem den 100-Gramm-Preis vergleiche ist mir aufgefallen, dass das mitnichten die Regel ist. Ich habe seither schon öfter mehrere Kleinpackungen gekauft, weil die zusammen billiger waren als das identische Produkt in der Grosspackung.
    Da macht die Pharmaindustrie nichts anderes als die Lebensmittelindustrie…
    Wobei ich es echt schwachsinnig finde, dass es Neo-Mercazole nur im 50er-Pack gibt. Ich hatte in Anfangszeiten meines Morbus Basedow eine Tagesdosis von 8 Stück *kopfschüttel*.

    1. „Neo-Mercazole“ [Schweiz] = Carbimazol 5mg pro Tablette (wenn ich richtig gegoogelt habe).
      In D gibs Carbimazol zu 5mg und zu 10mg Tabletten, jeweils zu 20, 50 & 100 St. (Carbimazil 10mg Hexal 100St.; 17,87€; verschreibungspflichtig; Stand: 07.12.2012)

      Es gibt auch noch „Vidalta 15mg Retardtabletten für Katzen 100 St.“ – verschreibungspflichtig – 15mg Carbimazol / Tabl. – 86,32€ – für den veterinärmedizinischen Gebrauch. Hier sieht man mal den Preisunterschied bei Arzneimitteln für Menschen und fürs liebe Vieh… 😉

      So, nun hab ich diesen Blogeintrag komplett überflutet und schreib für heute hier nichts mehr (12:32 Uhr)….

      [@KinderDoc: Ich bitte, meine ausufernden Anmerkungen zu entschuldigen.]

      1. Um mal das „überteuerte“ Tierarzneimittel zu verteidigen: Das Arzneimittel für Katzen ist extra zugelassen worden, inklusive Studien und mit allen anderen Kosten die dazu gehören, während „Carbimazol Hexal“ ziemlich sicher ein Generikum ist… Fairerweise muss man die Preise für Tierarzneimittel mit den Preisen der Originalpräparate vergleichen – und zwar möglichst mit den Preisen VOR Einführung von Generika.
        Für alle die es noch nicht wissen (also quasi alle Ärzte und Apotheker): Seid euch bewusst, dass es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist, wenn man für Tiere ein Humanarzneimittel abgibt obwohl es den Wirkstoff auch als zugelassenes Tierarzneimittel gibt. Die Kosten sind kein Grund für eine Umwidmung. Ohne diese Regelung gäbe es für Pharmafirmen überhaupt keinen Grund mehr, Wirkstoffe auch für Tiere zu testen und zuzulassen.

        1. mmh.

          Wir fragen uns natürlich schon, wieviele Katzen und Karnickel die Human-Augentropfen auf die Konjunktiven geschmiert bekommen haben, bis diese „menschenreif“ waren und in die nächste Testphase gehen konnten. Und ob das nicht übertragbar wäre auf das gleiche Präparat für das Tier.

          1. Ich hoffe nicht so viele…
            Aber selbst, wenn du die Wirkung der Augentropfen bei Katze und Kaninchen kennt, weißt du noch lange nicht, ob und welcher Dosis die Tropfen für deinen Hund, dein Shetlandpony und deine Bartagame geeignet sind…
            Das fiese an Tieren ist ja, das Tier nicht gleich Tier ist. Und man das, was für den Hund gilt, noch lange nicht auf Katzen übertragbar ist. Pferde sind besonders fies, weil die rechtlich im Normalfall als „lebensmittelliefernde Tiere“ gelten und für diese Tiere (verständlicherweise) besonders strenge Regeln für Medikamentenanwendungen gelten.

        2. Ich habe nicht von „überteuert“ gesprochen. Ich habe nur mal die Preise gegenübergestellt. 😉 Ich weiß schon, wie schwer eine korrekte Zulassung zu bekommen ist…

    1. Apotheken haben den Gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber vertraglich festgelegte Abrechnungspreise. Sich nicht an diese zu halten entspricht einem Vertragsverstoß – und so sinnlos sich das anhört: Macht die Apotheke die Packung auf dem Rezept BILLIGER, kann sie deswegen von der Kasse um dem Gesamtbetrag retaxiert (in diesem Fall heißt das nichts weiter als „gesetzlich optimiert betrogen“) werden wegen „Formfehlerverstoßes“. Da ruft dann jede Apotheke „Heureka!“

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