Variation eines alltäglichen Problems

Es vergeht kein Tag, an dem nicht Eltern Rezepte nachträglich verordnet bekommen möchten, weil sie sich dieses oder jenes aus der Apotheke aufschwatzen liessen geholt haben. Leider erhalten sie oft die Aussage der Apotheke „das Rezept können Sie dann nachreichen“. Vielleicht würden sonst die Eltern die Medikamente gar nicht mitnehmen?
Trrrööööt! Fail!

Nach §8 (2) der Arzneimittelrichtlinien („Eine Verordnung von Arzneimitteln ist – von Ausnahmefällen abgesehen – nur zulässig, wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist.“) dürfen wir keine Rezepte nachträglich verordnen. Außerdem: Nach den gleichen Richtlinien sind die niedergelassenen Ärzte an das so genannte WANZ-Gebot der Verordung gebunden: Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig.

Auch wenn ich vielleicht Schimpfe beziehe von den hier mitlesenden ApothekerInnen: Die meisten Eltern erhalten Medizinprodukte, die diese Kriterien nicht erfüllen:
– oft werden höherpreisige Produkte abgegeben – der Kunde zahlt schließlich sofort und der Apotheker unterliegt nicht einem Rabattvertrag bei Over-the-Counter-Medikamenten.
– es wird oft zuviel empfohlen, also noch ein paar Ätherische Tröpfchen hier, ein paar Globuli da, Hustensäfte usw.
– Welche Eltern gehen schon ohne Medikation aus der Apotheke?

Nun möchte die Apotheke aber gerne ein Rezept über genau das nicht-WANZ abgegebene Produkt – sonst kann sie es selbst nicht verrechnen. Also muß „aut idem“ verkreuzt werden, was die Rabattverträge (und meine Empfehlungen) außer Kraft setzt. Ärzte werden also durch die Aussage „das Rezept können Sie nachreichen“ in doppelten Zugzwang gebracht: Dass man das Rezept ausschreibt und Was darauf stehen muss. In der Praxis muss das von uns erklärt werden, die Eltern verstehen es nicht, sie sind sauer, das Budgetargument wird bedient, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, die Schulmedizin überhaupt und am Ende noch der Papst. Das ärgert.

Noch mal: Ärzte dürfen keine Rezepte nachträglich verordnen. Dies wird übrigens auch alljährlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen per Rundschreiben unterstrichen. Und die Apotheken wissen das auch.

So. Und jetzt kommt endlich die Variation, wie im Titel des Postings versprochen.
*Das* erschwerte heute die Situation zusätzlich, ganz abgesehen von der WANZ-regelung und dem §8:
Vater: „Brauch ich noch Rezept wegen Hustensaft, Tröpfchen für Brust und Nasentropfen. Auch noch Zuckerkügelchen. Apotheke hat gesagt, kann ich von Doktor holen.“
Ich: „Und was hat Ihnen der Apotheker genau mitgegeben?“
Vater: „… weiß ich jetzt nicht. Hab ich auch nicht dabei.“

73 Antworten auf „Variation eines alltäglichen Problems“

  1. Und natürlich ist im Internet alls gleich gar so schrecklich und alle sind so dumm, ironischerweise weil von so hohen Standards im Internet am allerwenigsten zu sehen ist, und gerade so eine Bitterkeit gilt im Alltag eigentlich eher als niederer Standard.

  2. Ich muss alle paar Monate ein Rezept erneuern, dazu gehe ich einfach hin und lasse mir eins ausstellen (an der „Rezeption“, ha ha). Ich wette, dass das bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung so ist, woran man daher durchaus hätte denken können. Leider behält es sich die Praxis vor, Freitags manchmal einfach so zu schließen, sogar recht häufig, obwohl die offiziellen Öffnungszeiten nichts davon angeben. Daher wäre es durchaus praktisch, ein Rezept einfach nachträglich verwerten lassen zu können.

  3. Oh Mann, wenn ich das alles hier lese…
    Wir haben ne tolle Praxis und ne tolle Apotheke, und immer wieder machen mich die Kommentare in diesem Blog sehr dankbar dafür!

  4. Hast schon recht: Wenn sich alle Ärzte an die Richtlinie der GBA halten würden, gäbe es das Problem nicht. Der Apotheker würde der Mama dann auch deutlich sagen, dass die soeben gekaufte Selbstmedikation nicht nachträglich von ihrem Kinderarzt verschrieben wird. Wenn man in der Apotheke weiß, dass Kinderarzt XY zurückhaltend verschreibt, sagt man der Mama ja auch, dass Kinderdoc XY das wahrscheinlich nicht mehr nachträglich verschreiben wird. Man will ja auch im Nachhinein keinen Stress in der Apotheke nach dem Motto: „Sie haben aber gesagt, dass der Arzt das verschreiben wird.“

    Aber die Realität ist halt so, dass das von Arzt zu Arzt unterschiedlich gehandelt wird. Wie will man es als Apotheker jetzt jedem Arzt recht machen? Das geht nicht, wenn der andere Kinderarzt der Mama sagt: „Hätten Sie sich mal die Nasentropfen in der Apotheke geholt. Ich hätte das dann schon verschrieben.“

    Weiterhin, es geht um Selbstmedikation: Die von Dir zitierte Richtlinie des GBA bezieht sich auf Medikamente, die von einem Arzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verschrieben werden.
    Diese Richtlinie betrifft Apotheker aus zweierlei Gründen nicht:
    a) Der Adressat dieser Richtlinie sind die Ärzte. Im GBA sitzen zwar Vertreter der Kassen, der Ärzte, Zahnärzte und der Kliniken, aber keine Apotheker.
    b) Sie betrifft Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Kasse. Im Moment der Abgabe ist das Medikament als Selbstmedikation abgegeben und bezahlt worden. Wenn der Arzt der Mutter was gutes tun will und ihr das Medikament danach verschreiben möchte, dann kann er das ja im Rahmen seiner Therapiehoheit ja machen. Und für diesen Fall sagt man der Mutter, wenn sie nachfragt, dass es FÜR DIESEN FALL DER NACHTRÄGLICHEN VERSCHREIBUNG dann das Geld zurück geben würde.

    Übrigens, hab die Richtlinie jetzt mal grob überflogen: Die Richtlinie beschreibt dem Wortlaut in §8(2) nur, dass der Arzt sich vor der Verschreibung vom Zustand des Patienten überzeugen muss. Da steht nichts im Wortlaut drin, dass die nachträgliche Verschreibung nicht zulässig ist. Das interpretieren wahrscheinlichen eher die Kassenärztlichen Vereinigungen in diese Richtlinie hinein. Sollte Mama am Tag nach der Abgabe mit ihrem Kind dann doch den Kinderarzt aufsuchen, sollte die Verschreibung der Nasentropfen immer noch möglich sein, sofern das Kind den Schnupfen noch hat und Du Dich davon überzeugen konntest.

    Mit der ganzen von mir in diesem und den vorhergehenden Posts beschriebenen Argumentation, halte ich Deinen kleinen Angriff auf die Apotheker wirklich für ungerecht.

    1. Als jemand, der auch schon als Kind und als junger Erwachsener immer wieder mit Nasennebenhöhlen, Erkältungen mit Fieber, Mittelohrentzündungen usw. herumgelaufen bin, muss sagen, dass ich froh bin, damit nicht jedes Mal (Mittelohrentzündung mal außen vor gelassen) direkt zum Arzt gerannt sind. Meistens hat meine Mutter die Medikamente einfach in der Apotheke gekauft und selbst bezahlt. Ich finde allerdings auch, dass man sich mit der Vorschrift in einigen Fällen nur unnötig mehr Arbeit macht. Wenn Mutter und Kind wegen ein paar Nasentropfen in die Arztpraxis kommen, dort Zeit (ihre eigene und die des Arztes) benötigen und Ressourcen in Kauf nehmen, die besser für wirklich kranken Kinder genutzt werden könnten, fände ich eine nachträgliche Verordnung des Rezeptes, etwa ein oder zwei Tage später zum Beispiel, gar nicht so dramatisch. Die Vorschriften sagen da was anderes und sie sind mit Sicherheit auch nicht falsch. Hinterfragen dürfen muss man sie dennoch – vielleicht sollte man das sogar.

      Ich vergleiche das ein bisschen mit meinem jetzigen Zustand. Muss regelmäßig zum HNO und mir ein neues Nasenspray aufschreiben lassen, dass ich vermutlich mein ganzes Leben lang benötigen werde. Ob ich dabei aber wirklich außergewöhnliche Probleme habe steht in den Sternen.Mir wäre es lieber, einmal im Jahr einfach zu einem Kontrolltermin gehen zu müssen und mir den Rest der Zeit das Medikament so in der Apotheke besorgen zu können.

      Noch schlimmer ist das nur mit der Pille: Hier gibt die Apotheke bei mir um die Ecke zwar schon gerne mal einen (bezahlten) Streifen vor Abgabe des Rezeptes heraus, aber richtig ist das auch nicht. Und was macht frau beim Gyn? Rein in die Praxis, Ärztin unterschreibt das Rezept, raus aus der Praxis. Mehr nicht. Einmal in anderthalb Jahren zur Kontrolle.

      1. Wenn die Apotheke das macht, dann macht sie das vielleicht Dir zu liebe, aber nicht „gern“. Man möge mir glauben. „Vorab-(Teil)-Belieferungen“ sind so oft Ärger und (dem-Patienten-hinterher-)Rennerei, darauf verzichte ich gerne so oft es geht…

      2. @Problem: Du beschreibst Dauerrezepte (Dein Nasenspray; ich nehme mal an, irgendein Cortison), also ein Rezept, welches man sich einmal im Jahr beim Arzt abholt und mit dem man dann mehrmals in der Apotheke sein Medikament bekommt. Wenn ich Pharmama richtig verstanden habe, gibt es sowas in der Schweiz. Hier in Deutschland sieht das der Gesetzgeber nicht vor. Der meiner Ansicht nach hauptsächliche Grund dagegen ist, dass ein Arzt eine dauerhafte erkrankte Person auch regelmäßig mal sehen muss. Dem kann ich auch als Apotheker nur zustimmen.

        Du beschreibst weiterhin, dass Deine Mutter sich öfters mal Medikamente aus der Apotheke abgeholt hat. Wenn es sich dabei um verschreibungsfreie Sachen gehandelt hat, dann ist das auch richtig so. Wegen einer banalen Erkältung muss niemand, der über 10 Jahre ist, zum Arzt. Das lässt sich alles in der Apotheke in einem kurzen Gespräch abklären. Wenn der Apotheker dann der Meinung ist, dass da doch mal ein Arztbesuch angezeigt wäre, wird er es sagen. Ich selbst habe immer etwas über diese Rezepte geschmunzelt, bei der ein Patient vom Arzt kam, wenn da dann ein Nasenspray und ein Schleimlöser aufgeschrieben war.

        Sollte die Apotheke damals aber verschreibungspflichtige Dinge abgegeben haben (wie Antibiotika), finde ich die Vorgehensweise aber grundverkehrt. Wenn ein Antibiotikum notwendig wird, muss Dich da mal ein Arzt durchgecheckt haben. Nicht mal, weil das Antibiotikum so schlimme Nebenwirkungen hat, sondern eher, weil sich das dann nicht durch ein einfaches Gespräch abklären lässt, sondern der Arzt das dann auch mal untersuchen muss.
        Ist wie bei einem KFZ-Mechaniker: Der muss auch mal die Motorhaube aufmachen, wenn der Motor nicht mehr läuft. Übertragen auf die Apotheke: Dort bleibt die Motorhaube zu, man muss auf das vertrauen, was der Kunde erzählt.

        Was die Vorschriften angeht, will ich noch kurz erwähnen, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments mit Haftstrafe bedroht ist. Das ist nicht unbedingt eine Lappalie, wenn ein Apotheker verschreibungspflichtige Medis ohne Rezept abgibt.
        Die Schweiz sieht das wieder praktischer und realitätsnaher: Dort darf ein Apotheker im Einzelfall auch ein verschreibungspflichtiges Medikament abgeben oder einen – von Kinderdoc in seinem Post bemängelten – Vorbezug auch für verschreibungspflichtige Medis vornehmen, sofern dies in der Apotheke dokumentiert wird (wird dann wahrscheinlich beim Besuch vom dortigen Gesundheitsamt gecheckt, ob diese Möglichkeit übertrieben wird).

      3. @Problem: Noch ergänzend: Die von Dir beschriebene Mittelohrentzündung halte ich für nen Fall für nen Arzt. Das sollte man nicht mehr über die Apotheke, also im Rahmen der Selbstmedikation, klären. Du willst ja noch länger ein gutes Gehör haben.

        Auch die Nasennebenhöhlenentzündung halte ich für grenzwertig. Grob: Wenn der Rotz gelb oder grün rauskommt, muss das ein Arzt sehen. Wenn es einfach nur ein starker Schnupfen ist, kann man mal probieren, ob man das mit nem Schleimlöser und viel Trinken noch gebacken bekommt (wenn gerade keine Zeit für nen Arzttermin da ist). Aber auch da würde ich dann evtl. schon mal anraten, über nen Arztbesuch nachzudenken, bevor das Ding dann richtig ausufert. Das muss man aber im Gespräch abklären.

        1. Nur um mit ein paar Dingen aufzuräumen:

          Ich habe nicht von verschreibungspflichtigen Medikamenten gesprochen, sondern von solchen, die man als Kind früher gegen Rezept von der Krankenkasse bezahlt bekam. Bei definitiv verschreibungspflichtigen Medikamenten gehe ich im Grunde d’accord, damit sollte man zum Arzt und diese auch nicht ohne Rezept bekommen.

          Ich habe in meinem Eingangspost zum Thema Mittelohrentzündung gesagt: diese außen vor gelassen. Damit ist meine Mutter mit mir und würde ich auch heute noch IMMER zum Arzt gehen. Auch Antibiotika hat es NIE ohne Rezept gegeben.

          Mein Sinusitis ist chronisch, das ist vom HNO bestätigt, ich bin schon operiert worden und woher die immer wiederkehrenden Symptome und Probleme kommen, kann der Arzt nicht genau sagen. Wohl ist es so, dass recht viele Leute in Deutschland damit mehr oder weniger stark zu kämpfen haben. Bei manchen kommt es zu Polypenbildung (bei mir), die dann operiert werden müssen, bei einigen ist es danach gut, bei anderen (wie mir) nicht, die dann bei sich zeigenden Symptomen über einige Tage hinweg das cortisonhaltige Nasenspray nehmen sollen. Und wie gesagt: Für das Spray muss ich zum Arzt. Mir wäre eine Dauerrezeptregelung lieber und dafür ein Kontrolltermin alle 6, 8 oder 12 Monate.
          Den „dauerhaft Erkrankten“ bekommt der Arzt dann auch regelmäßig zu sehen. Wenn der Turnus kürzer sein soll, dann kann man das direkt sagen und quasi bei jedem Besuch schon den nächsten Termin machen. So schwer kann das nicht sein.

          Ich habe zugegeben die Pille in meinem Leben genau dreimal ohne Rezept geholt. Alle drei Male weil der Arzt zum entscheidenden Zeitpunkt nicht erreichbar war. Sicherlich freut die Apotheke sich nicht darüber, wenn man das macht, so war das „gerne“ aber auch nicht gemeint. Es ist eher als eine Art „Füllwort“ zu verstehen, also so, dass die Apotheke sich darüber zumindest mir gegenüber nicht aufgeregt hat. Und mal ganz ehrlich: Wer 50 Euro für eine Packung mit sechs Streifen bezahlt, die erste schon mitbekommt und dann das Rezept nicht nachreicht um auch die restlichen fünf zu erhalten, der hat meiner Meinung nach definitiv zu viel Geld.

          Kontrolltermine alle 6 Monate waren bei den drei Frauenärzten, die ich mittlerweile besucht habe, nicht Usus. Je nachdem waren es mal (tatsächlich) anderthalb Jahre, bei meinem zweiten ca. jedes dreiviertel Jahr (außer, es gab Probleme) und bei meiner jetzigen Ärztin reicht einmal im Jahr.

          PS: Zudem habe ich auch nicht gesagt, dass ich die Regelung schlecht finde, nur, dass man sie auch mal hinterfragen sollte. Auch, wenn man in der Branche tätig ist. Ich meine nicht hinterfragen im Sinne von Impfkritiker kritisch hinterfragen, dennoch kann man sie mal drehen und wenden und sich fragen, ob es nicht bessere Alternativen gibt oder andere Möglichkeiten, das grundsätzliche Problem zu behandeln.

          1. Ich war bisher bei noch keinem einzigen Frauenarzt der da bei Pille nicht drauf bestanden hat einen alle 6 Monate zu sehen.
            Außerdem: Die Vorsorge passiert ja nicht um dem FA einen Gefallen zu tun, sie dient der eigenen Sicherheit…

            1. Nur hat die Vorsorge beim FA mit der erneuten Abgabe der Pille eher wenig bis gar nichts zutun. Und in keinem anderen Land gibt es so kurze FA Intervalle wie in DE.

              PS: Wenn es um ihre Sicherheit geht, machen sie auch alle 6 Monate eine Kolonskopie?

            2. In Deutschland hat es an sich sehr wohl etwas damit zu tun.
              Mindestens 1x im Jahr zur Vorsorge zu gehen ist die allgemeine Empfehlung und ich finde es nicht verkehrt sich auch daran zu halten. Was jetzt eine komplett andere Untersuchung damit zu tun haben soll ist mir aber schleierhaft.

            3. Aber wäre es dann nicht logisch, jedes Mal wenn die Pille verschrieben wird (erst recht die für sechs Monate), direkt eine Untersuchung mit zu veranlassen? Wie gesagt, bei meinen drei Frauenärzten war das bisher nicht nötig. Was mir bei der letzten gesagt wurde: „Wenn Sie keine Probleme haben, dann reicht es, wenn Sie einmal im Jahr zur Kontolle kommen.“ Zudem ist es auch nicht so, dass ich die Pille erst seit gestern nehme und Probleme damit hatte.

  5. Kinderdoc, Dein Eintrag ist etwas polemisch geschrieben, was ich an Deinem Blog aber mag. Aber er geht etwas an der Realität vorbei.

    Die Sorte von Kundschaft, die Du erwähnst, kommt nicht in der Apotheke und FRAGT NACH, was man denn bei diesem und jenem Wehwehchen denn so geben könne. Die Kundschaft, die Du erwähnst, SAGT dem Apotheker KLIPP UND KLAR, WELCHES Produkt sie einkaufen möchte, also „Otriven, Arnica D6 und Mucosolvan“ (gerne auch Markenprodukt, weil angeblich besser). Anschließend verlangt diese Kundschaft nen Kassenzettel (wozu sie ja jedes Recht hat) und lügt Dir als Arzt die Hucke voll, dass der Apotheker das so empfohlen hätte und der Arzt das so verschreiben solle.

    1. mmmh. Ja, ich polemisiere gerne 🙂
      Aber. Diese Situation haben wir – ohne Polemik – sicher jeden zweiten Tag. Zum Spass frage ich auch mal nach den Apotheken, es sind immer mal andere. Ergebnis für mich: Es kommt doch häufig vor und ist keine Ausnahme in den Apotheken, denn schliesslich wird das mit dem arezept nicht nur meinen Patienten gesagt.

      1. Ich weiß nicht so recht, ob Du mich verstanden hast, daher konkretisiere ich das noch mal. Während meiner Apothekenzeit hatte ich auch öfters mal ne Mama da, die sich Nasentropfen, Paracetamolzäpfchen oder ähnliches für ihr Kind geholt hatte. Da die Dinger verschreibungsfrei sind, kann sie diese ja auch ohne weiteres haben. Manchmal kam dann die Nachfrage der Mutter, ob man das Geld für die Tropfen wieder haben könne, wenn der Arzt das verschreiben würde. Meine Antwort war sinngemäß immer die, dass FALLS der Arzt das verschreiben würde, dies kein Problem wäre, die Verschreibung aber in der Entscheidung des Arztes liegen würde (wichtig ist das Wort „falls“!). Beim Arzt erzählt die ein oder andere Mama, dass der Apotheker gesagt hätte, dass der Arzt das verschreiben kann/muss. Letzteres hatte ich SO nie gesagt. Ich war mir da nie wirklich sicher, ob das manche Mütter falsch verstehen oder ob sie es fasch verstehen wollen (und ob sie daher den Arzt anlügen).

        Wenn man Deine Forderung umsetzen will, muss man entweder den Apotheken generell verbieten, Nasenspray und Fieberzäpfchen im Rahmen der Selbstmedikation an Kinder abzugeben (sprich: man muss sie rezeptpflichtig machen). Oder man macht es wie bei den Erwachsenen und führt die Regelung auch für Kinder so ein, dass verschreibungsfreie Medikamente an Kinder nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse abgegeben werden dürfen und selbst bezahlt werden müssen. Die dritte Möglichkeit ist die, dass ihr Kinderärzte euch weigert, nachträglich bereits im Rahmen der Selbstmedikation abgegebene Medikamente zu verschreiben.

        Wenn aber eine Mutter sich gestern Nasentropfen gekauft hat und heute in der Apotheke mit einem Rezept vom Arzt und dem Kassenzettel in der Apotheke steht, dann darfst Du gerne mal die Diskussion mit der Mama führen, dass Du ihr das nicht quittierst.

        1. Es ist keine Forderung, sondern (recht klare) Richtlinie, dass man nachträglich keine Medikamente aufschreiben soll.
          Wenn sich alle dran halten würden, wäre das für alle auch kein Problem.

  6. Da bin ich froh, dass wir gewisse „Verträge“ mit unseren ortsansässigen Apotheken haben.
    Nein – wir empfehlen nicht gegenseitig, wir erleichtern uns nur die Arbeit.

    Unsere „Hausapotheke“ (bei dir wir auch unser Praxisbedarf bestellen) schickt einmal täglich einen Kurier vorbei, der einen Umschlag mit allen, durch uns gefaxten, Rezepte abholt. Ist mal was wichtiges dabei, der Kurier war aber schon da, bringen wir (entweder die Azubis oder ich auf dem Heimweg) die Rezepte vorbei.
    Allerdings ist die Apotheke auch keine 500m weit weg, liegt bei mir auf dem Heimweg und hat etwa 50% unserer Patienten als Kundschaft. 😉

    Eine weitere Apotheke beliefert etwa 80% unserer Heimpatienten – die auf etliche Heime aufgeteilt sind. Denen faxen wir, schnappen uns einen Freiumschlag von denen, sammeln am Tag und geben es dem Fahrradkurrier mit.
    Dafür beliefern sie bekannte und bestimmte Medikamente auch schon mal vorweg, wenn das Heim denen Bescheid gibt. Wir bekommen dann eben einmal pro Woche durch die Apotheke Sammelbestellungen.

    PS:
    Beide Apotheken sind verlässlig. Apo2 fragt z.B. nach, wenn ihnen was nicht koscher ist (das beste Beispiel war der Verweigerung der Herausgabe des ausgestellten Rezepts über Novaminsulfon 500 – die größte Packung hat da ja nur 30 Stück, der Pat. braucht aber 8 am Tag (ist so auch verordnet) – klar kommt der ständig… und das viel der neuen Apothekenangestellten auf, die dann lieber nachfragte, weil es nun das dritte Rezept in X wochen sei). Beide melden uns, wenn sie Missbrauch vermuten, etc. pp.

    Und dann gibt es noch Apotheke Nummer 3. Die ist relativ weit weg, sie sind für vielleicht 50 Patienten von uns verantwortlich. 40 davon in einem Heim dort, 10 sind zwar nicht im Heim, könnten vom Alter her jedoch dazu gehören. Die Meisten werden via Hausbesuche behandelt.
    Die lassen uns regelmäßig die KRankenkarten zukommen, damit die Patienten ihre Dauermedikamente bekommen. Auch hier gibt es Freiumschläge (in beide Richtungen)

    So…
    bei all diesen Apotheken läuft aber auch eine rege Kommunikation. Wenn doch mal ein Rezept flöten geht, dann regeln wir das Human. Rezeptaustäusche werden weites gehend unter uns erledigt (Medikament X mit aut idem ist nicht lieferbar oder Medikament Y ohne aut idem müsste ausgetauscht werden, aber Begründung A, darf das aut idem gesetzt werden mit anschließendem Ersatzrezept durch uns auf bekannte Wege etc. pp. -> Hauptsache der Patient muss nicht laufen).

    Und nun der Weg zurück zu „Rezept nachreichen“.
    Das läut bei uns so:
    Apotheker ruf an: „Pat X will Y von uns haben!“
    Wölfchen schaut: „Fehlt die Krankenkarte/HAben wir noch nie aufgeschrieben/war seit x Quartalen nicht mehr hier/…“
    Apotheker: „Okay, ich schick den bei euch vorbei. Habt ihr noch nen Termin frei?“
    (es folgt nun eine Terminvergabe, entsprechend der vorigen Besuche.. .fehlt nur die Karte, dann lesen wir die Karte ein und der Pat. muss nur auf eine Unterschrift warten, bekommt aber noch einen Termin bei einem unserer Ärzte zur [Was auch immer] – hat er das Zeug von uns noch nie bekommen und ist nicht offensichtlich ein Dauermedi [asthmasprays zwischen Weihnachten und Sylvester wäre so ein Beispiel], dann bekommen sie den nächsten freien Termin – im schlimmsten Fall einen bis 3 Tage später)

    Es kann aber auch so laufen:
    „PAt X will Y haben!“
    Wölfchen: „geht klar, stell ich aus.“
    Fax -> Kurier

    Und ja: das machen wir nur bei „gut erzogenen“ Patienten. Also die, die ihre Termine weites gehend immer wahrnehmen – zwecks unserer Abrechnung.
    Und wir geben keine Medimanente raus, wenn der Pat. seit mind. 2 Quartalen keinen direkten Arzt-Pat.-Kontakt hatten (was bei jungen Menschen des öfteren mal vorkommt… wir haben ja auch nen Gyn bei uns -> da geht es dann eben um die AntiBabyPille. Oder allergische Asthmatiker, die einmal im Jahr Beschwerden haben und eigentlich nur ein Asthmaspray haben wollen).

    Ist der direkte Rückruf nicht möglich, dann ist der O-Ton ganz klar:
    „Wenn sie uns >heute< noch ein Rezept bringen, dann geben wir ihnen das Geld wieder. Aber verlassen sie sich nicht darauf, dass der Arzt das auch verordnet."

    Klar gibt es bei uns auch schwarze Schafe unter den Apothekern. Aber unsere Ärzte lassen sich da nicht unter Druck setzen. Die sagen ganz klar: "Sorry. Meiner Meinung nach hilft Ihnen X besser als Y. Das verordne ich ihnen jetzt auch."
    Ist Y aber dann doch das richtige, dann bemühen sie sich auch, exakt das Präparat aufzuschreiben. Aber ohne aut idem, solange es keine medizinische Indikation dafür gibt.

    1. Hrm… wars novamin 500? Egal… irgendein Schmerzmittel, dass er wegen einer akuten aber längerfristigen Erkrankung aktuell massiv einnehmen muss, wo aber auch geplant ist, dass er das langsam absetzt UND das es nur in so einer kleinen Packungseinheit gibt.

  7. Weißt, Deppen gibt es überall…. Schau dir den Kinderarzt meiner Zwerge an. Dümmer geht nimmer. Impft nur auf Verlangen der Eltern, verschreibt liebend gerne Globuli und Co. Bietet sogar Akupunktur via Laser an. Aber er ist eben doof. Ich krieg dort meine Kindkrank Zettel, Medikamente aufs Rezepte die ich will und ohne Probleme die Therapien für meine Kinder. (Mister super ökologisch abbaubar wußte nichtmal was einen Verordnung außerhalb des Regelfalls bedeutet *hust*)

    Der Herr ist Schulmedizinisch studierter Arzt. Kann toll mit Kindern umgehen. Anosnten Doof dümmer am dümmsten. Schreibt während einer Untersuchung mal kurz ne SMS, macht unangebrachte Scherze. (Ich habe ein Sohn der autistische Züge hat und teils stark entwicklungsverzögert ist, bei der U X meiner Tochter „also Frau Z. alles schlecht… *blödguck* warn scherz“ Frau Z. AHHHHHHHHHHH)

    Andere Arztpraxen ist nicht, Aufnahmestopp what ever. Allgemeinmediziner behandeln Kinder bei uns erst ab 12.

    Damit könnte ich doch glatt sagen Kinderärzte sind doof. Mach ich aber nicht. Ich weiß der Typ ist die Ausnahme. Oder doch nicht? Man muss nur mal die Uni Klinik anschauen… nach 1 Woche fand man dann doch mal den Bruch im Knochen *argl*

    Ich war auch schon in Apotheken die Mist waren und in Apotheken die gut waren. Natürlich kam hier und da der Spruch, sie können ja das Rezept nachreichen, aber ehrlich… das ist mir zuviel Aufwand. Aber ich wurde dort zum Teil wirklich gut beraten, in Extremsituationen wurde sich extrem viel Zeit genommen um einen Medikamenten Zeitplan für BEIDE Kinder aufzustellen. Weil ich einfach nicht mehr durchblickte… Mir wurden hier und da natürlich auch Globuli und Co in der Apotheke angeboten. Damit machen die Gewinn. Das weiß ich, ich kann damit aber auch umgehen und weiß wie Frau nein sagt.

    Es gibt überall doofe Leute unter Patienen, Apothkern und PTA´s sowie bei Ärzten. Und Deutschland hat ein extrem kompliziertes Medikamentensystem. Da kriegt man als Patient oft genug die Krise.. wie geht es da erst den Apothekern!?!

    Man kann es nie allen recht machen.

    Übrigens auch wir haben 3 Arten Globuli zu Hause. Und achtung Bachblüten Rescue Cream. Gerade die Creme ist Gold wert!!!

  8. …weil ich der die das Fieber-/Brech-/was weiß ich Mittel wahlweise am Wochenende oder abends brauche?! Weil die Vitamine des Kindes immer am Wochenende leer sind?
    Weil ich meine Hausapotheke auf Vordermann bringe und dafür die Beratung in der Apo sehr schätze und der Kinderarzt froh ist, dass ihm dafür nicht die Bude einrenne?
    Ich hab die Situation tatsächlich öfters und würde sich mein Arzt weigern mir ein solches benötigtes Medikament hinterher aufzuschreiben, wäre er wohl nicht unser Arzt.
    Ich kann doch den Mann nicht nachts aus dem Bett klingeln um ein Rezept in die Notapotheke faxen lassen.
    Der arme Mensch:-)

    1. Hausapotheke soll jetzt also auch deine Krankenkasse bezahlen? Weil … wenn du dein Auto kaskoversichert hast, dann sollte natürlich diese Versicherung auch die Schmutzfänger und das Wachsen des Lackes bezahlen, gehört ja irgendwie zum Schutz dazu, auch wenn es dein eigenverantwortliches Vorbeugen ist.

      … und jetzt dreh dich noch mal um und wundere dich, wieso du 600€ (also den Beitrag , den GKVler auch ab 3800€ brutto haben) an deine Versicherung zahlen musst. Rentner Klaus in deiner Versicherung braucht nämlich auch immer eine volle Hausapotheke.

  9. Ich für meinen Teil, zahle monatlich 600,00 € für unsere PKV und möchte ganz bestimmt nicht auch noch in der Apotheke unnötig Geld lassen.
    Natürlich kaufe ich auch over the counter Medikamente, reiche das Rezept nach und gebe selbiges an die Versicherung weiter.
    Ich bin selbst in der Lage, das günstige oder das teure Originalprodukt zu bestellen und der Kinderarzt traut mir zu einzuschätzen, ob wir den Fiebersaft nun brauchen oder nicht.
    Wenn ich nun alle Nasentropfen, Schmerzmittel,Globuli u.ä. noch selbst bezahlen müsste wäre ich gelinde gesagt angefressen.

    1. auch für Privatversicherte gilt die Arzneimittelrichtlinie – sie ist keine wirtschaftliche, sondern eine medizin-ethische.

      Auch bei Privaten gibt es kein Rezept nachträglich. Warum auch?

    2. @Nora, auch wir sind privat versichert und zahlen das doppelte!
      Trotzdem würde mir nie in den Sinn kommen das Rezept nachträglich vom Kinderarzt einzufordern! Glücklicherweise sind meine Kinder nie wirklich richtig krank, aber wer privat versichert ist, sollte sich auch ein paar Ohrentropfen o.ä. leisten können* kopfschüttel*
      Gesetzlich versicherte übrigens genauso!
      Und wenn man selber zahlt, überlegt man vielleicht auch mal, was man wirklich benötigt!
      Es gibt super Hausmittelchen gegen eine normale Erkältung, man muss die Kinder nicht zwangsweise mit zig Medikamenten vollstopfen, bei jeder Kleinigkeit!

  10. leider gibts genug akademisch ausgebildeter Kolleg/Inn/en, die an Glaubuli glauben obwohl sie es auf der Uni besser gelernt haben sollten.
    Und nun beinahe OT:
    Wobei: Es gibt immer mehr sehr wohl seriöse Studien die belegen, dass Psyche und Immunsystem sich gegenseitig heftig beeinflussen – soll heißen, der Satz „Glaube versetzt Berge“ hat irgendwo schon seine Berechtigung.

    Und:
    Bis D12 sind es noch Konzentrationen, die bestimmte Stoffe im Körper auch haben.
    Aber bei allem über D25 (Lohschmidt-Zahl) ist DEFINITIV nichts mehr vom ursprünglichen drin – geschweige denn C200 bzw LX irgendwas….das ist für mich Besch…!

    @aponette: Danke fürs Verwehren – Aufschwatzen ist ein Wort, das in meiner Arbeitseinstellung auch nicht vorkommt!
    @Kathy: Solche Chefs hatte ich auch schon – Warenkorbauswertung usw. Fand ich auch nicht toll.
    Aber: Es ist eben so, dass DIESE=unsere Gesellschaftsform den Apotheker nur über den Waren/Rezept-Umsatz bezahlt, das Beraten wird nicht honoriert. Bei den Mitarbeitern der Banken werden auch eher Anlageprodukte des Unternehmens favorisiert, mit dem kooperiert wird…unabhängige Beratung gibts nur bei bezahlten Vermittlern!
    Und: Ich kenne genug Ärzte, die aufgrund ihres Budgets seehr genau überlegen, wem sie was verordnen, aber auf Sprechstundenbedarf unglaublich großzügig/anspruchsvoll sind…-Kinderdoc, sind die unwissend oder wird der Sprechstundenbedarf nicht übers Budget abgerechnet?

  11. Also ich möchte doch bitten, das hier nicht so auf den PTAs rumgehackt wird, nur weil es ein Ausbildungsberuf ist und kein Studium.
    Ich selbst war, zur Überbrückung meiner Wartezeit, vor dem Medizinstudium selbst PTA. Ganz so ahnungslos, wie es hier einige darstellen, sind die PTAs nicht. Die besitzen für die normale Beratungstätigkeit durchaus eine vernünftige Wissensbasis (Auch wenn mir natürlich klar ist, dass durch die fehlende naturwissenschaftliche Tiefe der Ausbildung, ein umfassendes Verständnis von Anatomie und Physiologie nicht möglich ist.)
    Aber man wird doch sehr gelenkt durch seinen Apotheker, Zusatzverkäufe aller Art sind gern gesehen oder sogar Pflicht. Ich kenne durchaus die wöchentliche Auswertung der Mitarbeiter und ihrer Zusatzverkäufe und entsprechende Mahnungen mehr an den Mann/Frau zu bringen, bis hin zur Gängelung und Androhung der Kündigung aufgrund unwirtschaftlicher Arbeitsweise.
    Mir so passiert, als ich eine Patientin zum Arzt verwiesen und nichts verkauft habe. Auch eine kritische Einstellung zu Homöopathie und „sanften Heilmethoden“ war nicht gern gesehen. Apothekenleiter sind in allererster Linie Kaufleute, das ist zumindest mein Eindruck gewesen, mit speziellem, beratungspflichtigem Angebot. Und mit Homöopathie lässt sich enorm viel Geld verdienen, ein Umsatzmarkt den sich die Pharmazeuten mit Sicherheit nicht mehr nehmen lassen.
    Ich weiss, das Wirtschaftlichkeit dazu gehört, später als Ärztin werde ich auch damit konfrontiert sein, mehr als mir lieb sein wird. Aber zwischen Wirtschaftlichkeit und Gier gibt es meiner Meinung nach noch einen großen Unterschied.
    Meine Erfahrung ist nun mal leider so, dass es zuerst um den Verkauf, dann um Beratung geht. Schön wenn es anderswo besser läuft!

  12. Ich versteh die Leute nicht.
    Ich würde nie auf die Idee kommen erst zur Apotheke zu gehen und Medikamente zu kaufen und dann zum Arzt um mir die Rezepte dafür zu holen. Fieberzäpfchen und Nasenspray kosten wirklich nicht die Welt. Mir ist sogar der Aufwand zu groß wegen dem Rezept für die D-Fluoretten zum KiA zu fahren und bezahl diese selber.

  13. Hustensaft, Globuli usw. Der irische Arztbesuch ist teuer. Die neue Mutter hat so keine Ahnung wie man mit einem kranken Kind umgeht. Ist das Kind so krank, dass man einen Arzt braucht oder ist es nur eine Erkaeltung? Daher beschliesst sie in die Apotheke zu gehen. Uns siehe da, die sonst so herausgabe freudigen Apotheken sind sehr zoegerlich. Das benutzt man bei Babys nicht, dies ist nicht zu empfehlen – viel trinken, Luft befeuchten, Matratze leicht anwinkeln um Koepfchen zu erhoehen. Hat der Kleine Fieber? Nein.
    Letztendlich gab es ein mildes Mittel zum Einreiben und den Hinweis, das Kind genau zu beobachten und den Arzt zu besuchen, falls Symptome nicht innerhalb von ein paar Tage abklingen, schlimmer werden, sich hohes Fieber einstellt und nicht nachlaesst, das Verhalten des Kindes einem fremd ist.
    Noch ein paar ermutigend Worte und nach Hause. Das Baby (9Monate alt) schlief 12h, war morgens gut drauf und spielte vergnuegt, trotz Schnupfen und leichten Hustens.

    Ehrlich ich war beeindruckt. Nichts wurde einem angedreht, die Ratschlaege klangen vernuenftig und das aerztliche Wissen empfohlen.

    Ich denke eine gute Zusammenarbeit zwischen Aerzten und Apotheken und auch Heilpraktiker kann fuer Patienten von Vorteil sein, wenn die einzelnen Fachbereiche genau erkennen, was sie an Wissen usw weitergeben koennen und wann nicht.

    Trotzdem heisse ich die kostenlose Gesundheitsbetreuung fuer Kinder unter 5 sehr willkommen.

  14. Also so ganz unkommentiert kann ich das heute nicht stehen lassen. Ich bin Apothekerin und verwehre mich gegen die Unterstellung meinen Patienten etwas „aufzuschwatzen“, ich gebe Empfehlungen auf der Basis meines pharmazeutischen Wissens und Erfahrung. Was davon die Leute dann kaufen oder auch nicht ist deren Sache.
    Die Frage Rezept nachreichen kommt nach meiner inzwischen fast zwanzigjährigen Praxis in 95% der Fälle von den Eltern und nicht von der Apotheke. Ich antworte dann, daß sie bei mir innerhalb von zwei Wochen ein Rezept nachreichen können, ich kann nicht wissen, ob sie das Rezept schon zu Hause haben oder erst holen wollen. Allerdings wußte ich nicht, daß Ärzte nicht nachträglich Rezepte ausstellen DÜRFEN, denn es ist -seien wir ehrlich – gang und gäbe.
    Aber ich werde mir Kinderdocs Worte zu Herzen nehmen und die Frage in Zukunft anders beantworten. 🙂 an der Formulierung arbeite ich noch….
    Von unserer Kammer haben wir übrigens noch die einen Rundbrief der KV weitergeleitet bekommen.
    Auf weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker! aponette

    1. nur weil etwas gang und gebe ist, ist es noch lange nicht richtig. Zum Einen.
      Zum anderen haben mir das auch schon genug Apotheker direkt am Telefon gesagt („Sie können doch dann ein Rezept nachreichen…“ – „Äh, nein?“)

      Zum Dritten stehe ich ja auch mal in der Apotheke und warte, bis ich dran komme. Was da teils von den Angestellten an die Patienten rangequatscht wird, ist wirklich hanebüchen. Und – seien wir auch hier ehrlich – „was die Leute davon kaufen ist deren Sache“ – hallo? Eine Frau oder Mann in weissem Kittel hat was empfohlen, da wird man doch wohl kaufen.

      Liegt es vielleicht daran, dass nicht nur ausgebildete Pharmazeuten an der Tresen stehen? Wen beschäftigen die Apotheken denn? Immer Apothekerinnen? sicher doch auch PTAs, oder? aber auch „normale“ Einzelhandelskauffrauen? wie ist das in grossen Apotheken mit viel Personal und Zweigstellen?

      Ich arbeite auch gut mit „meinen“ Apotheken zusammen, wir wissen alle, wie wir ticken, aber es gibt auch hier, wie bei uns, solche und solche

      1. PTAs (Pharmazeutisch-Technische Assistenten http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutisch-technischer_Assistent ) dürfen „unter Aufsicht eines Apothekers“ arbeiten. Pharmazie-Ingenieure http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazieingenieur , ein aussterbender weil nicht mehr ausgebildeter Beruf des Sozialismus, dürfen eigenverantwortlich arbeiten. PKAs (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutisch-kaufm%C3%A4nnischer_Angestellter ) dürfen nicht „pharmazeutisch beratend“ tätig sein, d.h. sie dürften z.B. Kosmetik verkaufen, aber keinen abschwellenden Nasenspray. Da die Trennung schwierig ist, haben im allgemeinen PKAs nichts beim Verkauf verlohren. „Einzelhandelskauffrauen“ haben vielleicht den Status einer PKA, darauf würde ich jetzt aber nicht wetten. Ich kann „schwarze Schafe“ natürlich nicht ausschließen, aber im allgemeinen wird dieses System eingehalten und funktioniert dann leidlich gut. Natürlich findet sich auch hier Strafandrohung bei Verstoß gegen die Regeln…

      2. Ohhjaaa…bin 1x in eine Apotheke mit meinem Freund und haben gefragt, ob die was gegen…xyz (Sportverletzung, oder sowas..)..haben, woraufhin uns euphorisch etwas vorgeschlagen wurde „das super hilft“, ne Creme oder so… Also gekauft, daheim rausgeholt, …und gesehen: homöopathisch…danke fürs Geld aus der Tasche ziehrn! Hab mir dann schon gedacht, dass das evtl.ne PTA oder so war (kann mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass jmd, der etwas mit Chemie studiert hat, an so nen Schmarrn glaubt) – aber die Apotheke war für uns gestorben. Auf der anderen Seite hatte ich mal einen üblen Ausschlag hinterm Ohr (beim Wandern Stirnband getragen, geschwitzt usw.), in Apotheke gegangen, gezeigt, gefragt, ob die was haben, was helfen würde, woraufhin Sie meint: „Ich könnt Ihnen schon was geben, aber sie brauchen da eigentlich nix, das sollte von selbst heilen“…
        Solche und solche eben…

  15. Im Allgemeinen stimm ich dem Kinderdoc zu – er darf es nicht, basta.

    AAAber: Samstag, Kind „überraschend“ krank und Eltern habe KEINE Lust ins diensthabene KH zufahren und dort eine „Ewigkeit“ auf Arzt zu warten, weil…“Ausflug geplant/Geburtstag von Oma/Patentante/beliebig erweiterbar“…

    Also sage ich: *Für den Fall*, dass Ihnen der Arzt ein Rezept verordnet gebe ich Ihnen einen Kassenzettel mit. Erkläre dann aber auch, dass eventuell nicht alles verordnet wird. Und empfehle da dann auch garantiert keine Glaubuli oder ähnliches!

    1. Von was für Medikamenten reden wir denn da?

      Eine Packung Ibuprofen/Paracetamol-Zäpfchen kann ich ja auch selber nachkaufen. Bei einer Flasche Penicillin-Matsche hingegen hielte ich für arg grenzwertig sie mir selbst vom Apotheker zu verschreiben, nur weil es das letzte Mal geholfen hat.

  16. Verstehe ich gerade nicht, wozu die Apotheke hinterher das Rezept „zur Verrechnung“ benötigt. Der Patient hat doch schon bar bezahlt. Rechnet die Apotheke das gleiche Medikament dann nochmal mit der Krankenkasse ab?!

    1. Hin und wieder bin ich auch so eine nervige Patientin. Wenn ich weiss, was genau ich auf Rezept brauche, und dann kein vollständig ausgefülltes Rezept dabeihabe. Meine Stammapotheke handelt dann so, dass ich auf Quittung das Medikament kaufe und mit dem vollständigen Rezept und der Quittung dann das Geld zurück bekomme. Ich achte dann immer besonders drauf, denen schnell das Rezept zu bringen, da das ja nur bei Sachen vorkommt, die ein Rezept erfordern und ich der Apotheke keinen Ärger machen will dadurch, dass sie Sachen auf Rezept auch ohne vollständiges Rezept abgeben. Bei frei verkäuflichen Sachen lass ich mir nur dann ein Rezept vom Kinderarzt geben, wenn ich eh zum Arzt gehe oder bei einer Routine-Sache nach Vorhandensein von Fieberzäpfchen/Nasentropfen gefragt werde.

      Also ist das Rezept hinterher nötig, um einerseits dem Patienten das Geld zurückzugeben und andererseits dann mit der Krankenkasse abzurechnen.

    2. Die Leute gehen deswegen nachträglich zum Arzt, weil sie bei Ablieferung des Rezeptes in der Apo von der Apo das Geld zurück bekommen wollen – die Kase ist hier der Melkesel „aber ich bezahl doch KK-Beiträge!“
      Daher ist in diesem – wenn auch rechtlich nicht korrekter Vorfall – ausnahmsweise nicht die Apotheke das Geldmonster, die „doppelt“ abrechnet, sonder der Kunde…

  17. Oh, ich liiiiiebe unseren Kinderarzt! Bei Folgerezepten heißt es da nur: „An welche Apotheke sollen wir Ihnen das Rezept faxen?“ – Seeehr praktisch, wenn man weiter weg wohnt!
    Ansonsten gilt bei Erkältungen aller Art: Wir schleppen dann immer einfach in einem Tütchen alles mit zum Doc, was wir noch in der Hausapotheke haben, da brauchen wir oft nur dann ein neues Rezept, wenn was abgelaufen ist oder für Nasenspray!

    1. Die „telekommunikative Übermittlung“ von GKV-Rezepten ist in D nur im Ausnahmefall gestattet. Des weiteren braucht die Apotheke auf jeden Fall die Originalverordnung zur Abrechnung mit der Kasse. Fax-Rezepte sind immer eine Gratwanderung, die die Apotheke meist in Vorleistung und zu Gunsten des Patienten unternimmt…

          1. Wenn alles klappt, bin ich auch ein netter Apotheker und beschwere mich nicht. Besser erst mal ein Fax in der Hand als nur eine telefonische Aussage der Arztpraxis oder gar eine mündliche Aussage des Patienten. Und solange es um in Summe vielleicht < 50€ geht ist es ärgerlich aber verkraftbar.

            Wenn man aber schon einmal einem Rezept, welches mehrere Tausend € Wert darstellt, über einem Monat hinterher gerannt ist, sieht man die Fax-Kiste differenzierter… 😉

      1. Huch! Wieso denn das? Da die das von sich aus anbieten (auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen!), habe ich mir nichts dabei gedacht? „Auf Kosten der Allgemeinheit“ mag ich nichts machen! Wie ist das denn gemeint? Also, warum geht das auf Kosten der Allgmh.?

        1. Hausapotheke und Reiseapotheke sind Privatvergnügen und nicht Teil einer Krankenkassenleistung. Sobald das auf „Rosa“ geschrieben wird, zahlt das die Krankenkasse, damit aus dem Topf der Beitragszahler vulgo Allgemeinheit.

          Euer Kinderarzt arbeitet wider seiner Bestimmungen in Arztrecht und Arzneimittelrichtlinien. Unkollegial würde ich das dann auch noch nennen, weil er sich damit einen Konkurrenzvorsprung erschleicht („beim Kinderarzt von Jeb bekommt man alles aufgeschrieben, was man so braucht, bei dem anderen muss man alles selbst kaufen“). Auch ein Mosaik in der Kostenexplosion des Gesundheitswesens.

          1. Oh, ich glaub, da hast Du Dich verlesen oder ich habe mich unklar ausgedrückt: das mit dem Rezept-an-Apotheke-faxen bezog sich nur auf FOLGEREZEPTE! ZB: Kind hat Krankheit Ist-nicht-toll, soll Medikament Wird-bald-besser nehmen über einen längeren Zeitraum, Medikament ist leer, wir brauchen noch mehr, dann wird Rezept für Wird-bald-besser an die Apotheke gefaxt! Für alles andere müssen wir natürlich auch persönlich zum Dok. Hoffe, damit ist die Ehre des Kollegen wiederhergestellt?

  18. Lieber einen pflanzlichen Hustensaft mit hustenreizlindernder Wirkung als die typische Amoxi-Verordnung vom Kinderarzt, weil man ja was aufschreiben muss, um seine halbgöttliche Kompetenz zu unterstreichen.

    1. Falscher Kinderarzt oder falsche eigene Erwartungshaltung/Einschätzung der gegebenen Krankheit. Unser Kinderarzt beweist seine Kompetenz immer wieder damit, dass er nichts aufschreibt, frei nach dem Motto „eine Erkältung dauert mit Medikamenten sieben Tage, ohne eine Woche“. Aber wenn der Husten ausnahmsweise mal tatsächlich z.B. eine Bronchitis ist, dann ist nunmal u.U. medikamentöse Hilfe notwendig.

  19. Leider gibt es immer noch zu viele Eltern die bei Rezepten nicht nach Notwendigkeit schauen, sondern nach der Devise ich nehme was ich kriegen kann.
    Die Folge ist dann ein überquellender Arzneischrank und massenweise abgelaufene Medikamente.
    Mal agbesehen von den „richtigen Medikamenten“ bewegen sich die Placebos auch mehr im Bereich von 5 bis 10 € und dafür noch extra zum Doc zu laufe wiederspricht auch der privaten WANZ Regelung

  20. Bei uns in der Apotheke kommen die Eltern von ganz alleine auf diese Idee, haben dann aber keinen Kassenbon mehr. Kein Problem, Nasentropfen oder Hustensaft verkauft man ja nur einmal im Quartal. Oder sie bekommen wegen Festbetrag nur einen Teil zurück, wo doch Medikamente für Kinder nix kosten. Ist nicht so als wären die Ärzte da besser dran.

    (Mal halbwegs OT: ich hätte aber auch keine Lust, mich wegen einem Rezept für ein OTC-Präparat zum Arzt zu begeben..aber genausowenig Lust, für einsfuffzig dann extra nochmal in die Apotheke zu kommen.)

  21. Ich empfehle dieses Vorgehen seit vielen Jahren nicht mehr. Unter anderem deshalb, weil zum Schluss doch „etwas anderes“ auf dem Rezept steht und dann fragliche Eltern mit mir weiter diskutieren. Da habe ich keine Lust mehr drauf.

    Aber eine kleine Bemerkung sei mir gestattet: Die Apotheker haben keinen Zugriff auf die Rundschreiben der LÄK, der BÄK und der KV. Manchmal habe ich das Glück, dass mir Einblick in so einen Brief gewährt wird. Das ist aber die Ausnahme. In sofern wissen die Apotheker nicht immer alles…

    1. Aber Apotheker kennen auch die Arzneimittelruchtlinien. Ich habe gerade noch geschaut, das diesjährige Rundschreiben ging auch nachrichtlich an die Apothekerkammer. Wenn die es nicht weitergeben …

      1. Wenn die BAK das nicht an die Apotheker weitergibt… …sind (gemäß KassenVerständnis) auf jeden Fall die Apotheker vor Ort schuld. Das ist ungefähr so wie die AMVV, der sich jeder einzelne rosa verschreibende Arzt in jeder Kleinigkeit inkluse aller angehängten Verordnungen (wie z.B. der PackungsgrößenV, BtMVV usw.) bewußt ist – denn schließlich bezieht sich der Bundesmantelvertrag (der KV mit dem Spitzenverband der GKV) ausdrücklich auf die AMVV und deren Regeln zur „ordnungsgemäßen Verordnung auf rosa“. Sollte der Arzt aber mal „falsch“ verschreiben und eine der vielen zum Teil widersprüchlichen Regeln nicht beachten, ist allein der abgebende Apotheker mittels (Null)Retax durch die Kasse zu bestrafen. Die allerwingsten Ärzte wollten sich übrigens bisher von mir Einzelheiten zur AMVV, zur BtMVV oder auch zur PackunggrößenV erklären lassen… und das beginnt damit, dass auf dem Rezept zwingend der (Nach)NAME des verschreibenden Arztes sowie dessen BERUFSBEZEICHUNG zu finden sein muss. (Hier mal ein Gruß an die verschreibenden Krankenhaus-Ärzte).

        Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass ein gewisser – vielleicht auch kleiner – Anteil der Patienten auch gerne mal versucht, Arzt und Apotheker gegeneinander auszuspielen. Was ich schon alles gehört habe, „was der Arzt gesagt hätte“ oder auch „die Schwester“. („Gestern erst: Sildenafil ist ja schon seit langem freiverkäuflich, hat der Urologe gesagt!“ Hat er nicht, da brauche ich nicht mal anzurufen.) Um so weniger Arzt und Apotheker miteinander Reden, um so besser klappt diese Strategie. Daher: Miteinander Reden könnte helfen. Mit den Ärzten (und da ist der Kinderdoc bei mir um die Ecke glücklicher Weise dabei), die mit mir reden, klappt das super. Mit einigen Ärzten, die mir nicht mal bis zum „Tag“ in „Guten Tag“ zuhören, leider nicht.

        Mein Vorschlag: Wenn eine bstimmte Apotheke im Verdacht ist, diese Prozedur immer wieder vorzuschlagen, einfach mal anrufen oder (noch besser) kurz vorbei schneien bei diesem Wetter 😉 , um mit dem Apothekenleiter zu reden. Und vielleicht kommt raus, dass das doch anders abgelaufen ist. (Hier stimme ich @Aponette zu: Meist kommt der Vorschlag mit Rezept-nachreichen von den Eltern…)

  22. Nee. Diese mitlesende Apothekerin ist nicht sauer. Ich finde das vernünftig (und hoffte, das wäre bei uns auch so).
    Ich muss aber dazu auch sagen, dass das etwas ist, das wir (in meiner Apo) kaum so sagen. Und trotzdem gibt es eine Menge Kunden, die genau das danach machen … Oder gleich verlangen, dass wir einen Vorbezug machen. Denn dann geht es ja über die Krankenkasse (aka ist gratis). Es ist nix gratis … Und bei uns bekommt der Arzt für das Ausstellen des Rezeptes auch was. Aber es sind immer dieselben, die das verlangen. Nur wenige lassen sich da überzeugen das dann nicht zu machen.

      1. Ist aber ein Straftatbestand. Juhu. Ein ganz großes Problem. Gibt man Oma Müllermeierschulze ihren Betablocker nicht vorab mit, wird man angemeckert, denn für die N1, die die Vertretung verordnen darf, werden ja auch 5 Euro fällig und man muss noch ewig warten beim fremden Arzt. Also nimmt die Oma ihre Tabletten dann gar nicht, wenn man nicht doch einen Blister vorab gibt.

        1. Jupps, der tägliche Spagat des Apothekers. Immer mit einem Bein im Knast (wenn man das Medikament auch nur teilweise vorstreckt), und mit dem anderen Bein im Gerichtsverfahren wegen „unterlassener Hilfeleistung“ (da man ja die Notwendigkeit der Dauermedikation kennt und dem Patienten schließlich nicht geholfen hat). Dazu das Unverständnis des Patienten, der natürlich überhaupt nicht verstehen kann, was daran nun so schlimm sein soll – der aber auch natürlich null selbstverantwortlich ist für seine chronische Krankheit, denn nur Apotheker und Arzt sind verantwortlich… Und dass der Arzt anschließend stinke sauer ist, was man sich als Apotheker in der einen oder der anderen Richtung erlaubt – je nachdem.

      2. aber leider von der gesetzlichen Seite genauso verboten wie für den Arzt nachträgliche Verordnung – Apotheker/in „darf“ dann 1500€ Strafe zahlen und seine/ihre Berufserlaubnis abgeben…Link habe ich leider gerade nicht zur Hand, aber Gedankenknick kennt das Urteil bestimmt genausogut…

          1. Jetzt hab ich einen Link gefunden – nicht genau den, den ich suchte, aber es geht auf den gleichen Fall zurück…
            http://www.lak-bw.de/recht/apothekenbetrieb/abgabe-von-verschreibungspflichtigen-arzneimitteln-ohne-verschreibung.html
            OT: Tagessätze werden laut § 40 StGB aus dem monatlichen (bereinigten = ungefähr netto) Verdienst berechnet…
            Und die Kammer kommt nach dem Verfahren dann auch noch mit den berufsständischen Regeln und einem Verfahren dazu….
            Wenn ich es richtig weiß, ist danach die Aberkennung der Berufserlaubnis „nur noch eine Formsache“.
            Also: Seid Euch bewusst, in was für eine Lage Ihr die jeweiligen Apotheker/Innen mit solchen Fragen bringt und wundert Euch nicht über die Reaktionen!
            Wer verliert schon gerne seine Existenzgrundlage….

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