Privat oder nicht privat versichern?

Eltern stehen mitunter vor der Entscheidung, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen. Manche fragen auch den Kinderarzt nach seiner Meinung, ein Versicherungsvertreter (der privaten PKV) wird sicher eine klare Meinung haben. Privat versichern können sich alle die, welche nicht der gesetzlichen KV unterliegen, also Beamte, Selbständige, Arbeitnehmer mit einem Verdienst über 53500 € p.a. oder unter 450 €, außerdem Studierende.

Was sind die Vorteile einer Privatversicherung für Kinder?
– In der Zahnbehandlung und bei Brillen wird i.d.R. deutlich mehr übernommen, als in der GKV
– Viele private Kassen übernehmen von vorne herein besondere Therapien wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie. Für wen das wichtig ist, liegt bei Privatversicherungen sicher richtig, auch wenn sich viele gesetzliche Versicherungen inzwischen ebenfalls aus Werbegründen mit diesen Kostenübernahmen schmücken, medizinisch-wissenschaftlichen Sinn muß man hier nicht suchen.
– In vielen Praxen werden Privatversicherte immer noch bevorzugt behandelt, was Terminvergaben oder grundsätzliche Behandlung angeht, s.u. – mich rein persönlich interessiert das nicht so sehr, meine fMFA fragen auch nicht nach der Versicherung, wie das andere machen.

Was sind die Nachteile?
– die PKV kostet zunächst einmal mehr, da auch für die Kinder extra bezahlt wird, eine Familienversicherung gibt es nicht. Viele Versicherung zahlen aber Rückvergütungen, wenn keine Ansprüche geltend gemacht werden.
– Es finden medizinische Prüfungen statt, bei Neugeborenen kein Problem, bei älteren Kindern wird genauestens die Krankenvorgeschichte geprüft und mitunter Behandlungen ausgeschlossen. Da mussten wir schon diskutieren, dass die Neugeborenengelbsucht keine lebenslange Lebererkrankung bedeutet oder die vereinzelten akuten Bronchitiden kein Asthma
– Bei manchen Behandlungen muß mehr „erstritten“ werden als in der GKV – ich erlebe, das z.B. sinnvolle Impfungen, die aber (noch) nicht Stiko-empfohlen sind, i.d.R. in der PKV auch nicht bezahlt werden (FSME, Meningokokken B). Auch bei kostenintensiven Behandlungen wie Hyposensibilisierungen muß vorher eine Kostenübernahme genehmigt werden. Diese Probleme sehen wir in der GKV eigentlich nur bei chronisch kranken oder behinderten Kindern, bei denen die Eltern jedes Hilfsmittel extra begründen müßen. Das kann aber in der PKV genauso passieren.
– Auch bei PKV gibt es zwischenzeitlich so manche Behandlungshürde: So werden nur Medikamente von bestimmten Pharmafirmen übernommen (wie auch in der GKV) und auch die PKV besteht selbstverständlich auf eine Verordnung eines Arztes. Zu Recht: Die Einstellung, „ich bin privatversichert, also schreiben Sie mir das mal auf“ entbehrt jeder medizinischen Sinnhaftigkeit.

Aus ärztlicher Sicht sind Privatpatienten gerne gesehen, das hat zwei einfache Gründe: Die Bezahlung der ärztlichen Leistung ist meist besser dotiert und landet auch schneller auf dem Konto – wenn gezahlt wird. Denn auch bei Patienten gibt es genug schwarze Schafe, die die Zeche prellen. Hier ist ein Nachteil: Ich trage das wirtschaftliche Risiko, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe.
Bei Gesetzlichversicherten gibt es unter den Begriffen des so genannten Regelleistungsvolumens und Fallzahlbegrenzung noch immer eine Deckelung der Behandlungszahlen: Überschreitet das Behandlungsvolumen die Zahl des Vorjahresquartales, erhalte ich diese Patienten nicht oder nur abgestaffelt bezahlt. Das ist auch der Grund, warum manche Praxis für Gesetzlichversicherte einen Aufnahmestopp verfügen: Sie bekommen sie schlichtweg nicht bezahlt. Ds gibt es in der Privatversicherung nicht. Der Vertragspartner ist der Patient selbst, nicht die Versicherung. Deshalb müssen übrigens manchmal Gesetzlichversicherte länger auf einen Termin warten: Das Budget ist schlicht erschöpft.

In der Summe gleichen sich PKV und GKV immer mehr aneinander an, es gibt hier und da Hürden zu überwinden, wenn es um die Bezahlung geht. Um auf beiden Seiten die Kunden nicht zu verlieren, hat sich jede Seite eine Aufweichung der Vorgaben ausgedacht: So gibt es Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte, die lediglich z.B. die Zahnbehandlung abdecken oder eine bessere Krankenhausversorgung (Chefarztbehandlung! Wer’s braucht… Aber ein Einzelzimmer mit einem kranken Kind kann Vorteile haben.). Dann gibt es Kostenerstattungsmodelle der GKV, d.h. die Kassen können individuelle Heilverfahren im Nachhinein erstatten, müssen aber zunächst vom Versicherten vorgestreckt werden. Ein anderes Novum ist der Basistarif, welcher so kompliziert verklausuliert ist, dass er sich weder bei Patienten noch den Ärzten herumgesprochen hat.

Eines sollte man außerdem nicht vergessen: Die Erstattung bei PKV und GKV hängt in hohem Maß vom zuständigen Sachbearbeiter ab – hier wird oft a) nach Aktenlage oder b) Großzügigkeit oder c) Quote entschieden. Es gibt viele Berichte, wonach Anfragen zu Kostenerstattung primär abgelehnt wurden, um dann nach Nachhaken doch noch durchzugehen. Da unterscheiden sich die Versicherungsformen nicht. Streiten wir uns nun noch darüber, ob dieser oder jener medizinisch besser oder schlechtet versorgt ist (PKV-Versicherte erhalten manches Mal überflüssige Therapien und Diagnostiken), ist das Entscheidungschaos perfekt.

(Für B.t.H.)

27 Antworten auf „Privat oder nicht privat versichern?“

  1. Eindeutig GKV, auch wenn ich in die private könnte, das ist nur solidarisch.

    Ich hoffe sehr, dass sich die Frage bald dank Bürgerversicherung erübrigt.

  2. Ich arbeite bei einer Hilfsmittelfirma für Kommunikationshilfsmittel, die bei den Krankenkasen nahezu immer per Einzelfallentscheidung bewilligt werden müssen. Wir merken in unserem speziellen Bereich erhebliche Unterschiede zwischen GKV und PKV, besonders bei PKV ohne Beihilfeberechtigung. In vielen Verträgen mit den PKV sind solche Hilfsmittel nicht abgedeckt, so dass man dann nur auf die Kulanz der Kasse hoffen kann. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen, da man eben einen klar definierten Vertrag abgeschlossen hat und keinen Anspruch auf darüberhinausgehende Leistungen hat. Wenn die PKV ablehnt, weil etwas kein Vertragsgegenstand ist, ist das Thema durch.
    Bei der GKV gibt es im Gegensatz dazu eine gesetzliche Grundlage, welche Hilfsmittel genehmigt werden müssen (und auch die Möglichkeit mit guten Chancen in Widerspruch zu gehen…).

  3. Für uns Beamte ist es in der Tat in aller Regel billiger, unsere Kinder privat zu versichern, weil sie zu 80% kostenfrei über die Beihilfe abgesichert sind und wir nur für die restichen 20% sowie die Wahlleistungen Beiträge in der PKV bezahlen müssen. Außerden würden wir – wenn wir unsere Kinder in die GKV steckten – den 80%igen Beihilfeanspruch „in den Wind schießen“.

  4. Wir konnten damals wählen, ob wir unsere Tochter bei meinem Mann in der GKV beitragsfrei familienmitversichern oder über mich (Beamtin) privat gegen einen geringen Monatsbeitrag (wegen Beihilfe). Aber das geht, glaube ich, auch nur, weil mein Mann freiwillig in der GKV versichert ist und mehr als ich verdient.

    Wir haben unsere Tochter privat versichert, hauptsächlich, weil Freunde uns erzählt haben, dass man unter Umständen mit dem Kind häufig zum Kinderarzt muss (stimmt!) und dann schneller einen Termin bekommt (da habe ich keine Vergleichsmöglichkeiten, bin aber in dieser Hinsicht mit unserer Kinderarztpraxis mehr als zufrieden).

    Riesiger Nachteil als Privatpatient ist in meinen Augen wirklich, dass einige Ärzte (nicht unsere Kinderärztin) versuchen, einem so viel wie möglich aufzuschwatzen oder es, schlimmer noch, einfach machen und vielleicht sogar mehr behandeln als nötig (meine ehemalige Allgemeinmedizinerin war so ein Fall).

  5. Was hier schon einige Ansprachen: Soweit sich das nicht in den letzten 4 Jahren geandert hat, kann man sein Kind nicht in der GKV als Familienmitglied mitversichern wenn einer der Eltenrteile „privat“ ist. Alles was geht ist eine freiwillige Versicherung des Kindes in der GKV – dann aber mit eigenen Beitraegen. Will heissen, diese Entscheidung wird nicht bei Geburt des Kindes getroffen, sondern lange vorher – naemlich wenn man ueberlegt, selber in die PKV zu wechseln.

    Und ja, PKV fuer Familien ist deutlich teurer als GKV – aber man bekommt halt auch mehr. Muss sich jeder selber uebrlegen, ob ihm dieses „mehr“ die Extrakosten wert ist.

    1. Entscheidend für die FAmilienversicherung des Kindes ist nicht, ob der andere Elternteil privat ist, sondern ob er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. in diesem Fall ist auch hier eine FAmilienversicherung für das Kind möglich.

  6. Tja, da mein Mann privat ist und mehr verdient als ich, mussten wir unsere Kinder privat versichern.Bisher hatten wir sie freiwillig in der geseztlichen versichert. Mein Mann bekommt vom Arbeitgeber einen Zuschuss für die Beiträge der Kinder. Seit diesem Jahr gibt es aber eine Gesetzesänderung (von der sogar unsere Versicherungstante nichts mitbekommen hat), die den Firmen nur noch verpflichtet, bei echt privat versicherten Kindern, den Zuschuss zu zahlen. Nun denn… ab nächstem Jahr werden dann wohl beide in eine PKv wechseln. Ich habe es so verstanden, dass die Kinder aber sehr wohl nochmal ein Wechselrecht haben, sobald sie selber verdienen. Das ist mir wichtig, weil ich bei meinem Mann sehe, wie die Beiträge jährlich steigen… trotz Tarifwechsel und weniger Leistungen. 🙁 Ich kann nur sagen, dass wir uns jetzt schon oft geärgert haben, dass mein Mann sich damals für die PKV entschieden hat. Ich selber bin gesetzlich und habe eine Zusatzversicherung für Chefarzt und Einbettzimmer. Obwohl ich chronisch krank bin (Rheuma), hatte ich noch nie irgendwelche Probleme oder Nachteile bemerkt. Wenn es ginge würde ich mich jederzeit für die Familienversicherung in der GKV entscheiden, natürlich auch des Geldes wegen.

    1. Spätestens wenn das Kind eigenes Geld unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hat es afaik keine Wahl, es muss dann in die GKV.

    2. Auch bei uns galt ein Elternteil gesetzlich, einer privat. Wir entschieden uns, unser KInd freiwillig gesetzlich zu versichern. Dies ist etwas, das viele nicht wissen:

      Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als das gesetzlich versicherte Eltern teil, muss das KInd NICHT ebenfalls in die PKV. Es kann freiwillig geseztlich versichert werden, verdient der privat versicherte Elternteil unterhalt der Beitragsbemessungsgrenze ist sogar eine Familienversicherung möglich. Verdient er überhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird daraus der Beitrag für das freiwillig gesetzlich versicherte Kind ermittelt.

      Viele Grüße

      1. Siehe oben. Bisher sind unsere Kinder auch noch freiwillig gesetzlich versichert. Ist aber auch nicht viel günstiger als privat. Aber auf den Zuschuss vom Arbeitgeber meines Mannes wollen wir ab 1.1.15 nicht verzichten, daher müssen wir die Kinder dann wohl doch in die Private wechseln.

  7. Ich bin sehr froh, dass in unserer Familie alle gesetzlich versichert sind. Meine Tochter ist seit ihrem 2. Lebensjahr schwerbehindert und hat im Laufe der Zeit sehr viele (und sehr teure!) Hilfsmittel (von Windeln über Orthesen bis zum Rolli) benötigt – bei der gesetzlichen Krankenkasse gab es da kaum Diskussionen, bei befreundeten Familien, die privat versichert sind, muss um jedes Hilfsmittel gekämpft (und oft selbst gezahlt) werden.

  8. Ich denke es kommt vor allem darauf an, welche PKV man wählt. Unser Kind „musste“ zur PKV (sprich wir hatten keine Wahl) und ich kann ausschließlich von guten Erfahrungen berichten und wir HABEN die PKV gefordert und tun es noch.
    Angefangen von der Gesundheitsüberprüfung, die bei unserem Kind besonders war, da es als Adoptivkind eben absolut nicht als Neugeborenes zu uns kam, alles unbürokratisch und fair. Es gab einen Zuschlag, der wurde später, als erwiesen war, dass alles okay ist, wieder zurück genommen.
    Nun ist das Kind schwer chronisch krank und verursacht wirklich JEDE MENGE Kosten, ob es Krankenhausaufenthalte sind oder Medikamente, alleine eine Packung der Infusionen, die das Kind, braucht liegt bei 5600 €. Und das sind noch lange nicht alle Medikamente die benötigt werden.
    Es gab nie, nie, nie Gezerre, nie musste eine Behandlung, eine Diagnostik, ein Medikament erstritten werden, wirklich nicht. Und gezahlt wird auch SEHR schnell.
    Im Nachhinein bin ich froh, dass das Kind bei der PKV ist, denn gerade in Spezialkliniken bekommt man so doch schneller einen Termin und ich bin oft sehr dankbar für diesen (ungerechten) Vorteil.
    Einzelzimmer ist schön, wenn man wochenlang im Krankenhaus ist, aber je nach Belegung der Betten kriegt man das auch mit noch so sehr Einzelzimmerzuschlag nicht. Doch das kann ich verschmerzen.
    Nie hätte ich anfangs gedacht, dass wir die Leistungen der PKV so „ausreizen“, aber wir haben wirklich nur positive Erfahrungen gemacht.

    Blüte

  9. Also ich habe mich für mich und meinen Sohn für eine stationäre Zusatzversicherung entschieden. Wegen des Einzelzimmers (hatte neulich ne Nasen-OP – die Nächte waren so schon fies genug, mit Zimmergenossen wäre ich gestorben …), aber, ja, auch wegen der „Chefarzt“-Behandlung. Nicht, weil ich unbedingt den Chef will, sondern weil ich nicht die Trainingstation für die sein will, die da sonst rumlaufen. Ein erfahrener Oberarzt, der die OP dauernd macht ist mir absolut genug bzw. lieber, aber da kann ich mit GKV ja auch nicht wählen.

    1. Es nützt einem aber die beste Zusatzversicherung nichts, wenn kein Einzel- oder (wie in meinem Fall) Zweibettzimmer frei ist. So bin ich auf der völlig überlaufenen Kinderstation in einem Zimmer mit sechs Betten gelandet, das eigentlich nur auf vier ausgelegt war. Zum Glück war es nur für eine Nacht, aber die hat mir, damals 14, völlig gereicht.

      1. Das ist sicher nicht irrelevant, wenn man einen Unfall hat und spontan eingeliefert wird. Wenn man aber nicht gerade auf dem flachen Land lebt, kann man sich ja vorher umsehen.

        1. Für Sohn, privat haben wir jeweils lange im voraus (jeweils 3 Monate, geplante Ohr OP) trotzdem beide Male kein Einzelzimmer gekommen, einfach weil die dortige kinderstation kaum welche hat.
          Und die wenigen werden zu recht vergeben an saeuglinge und elter, oder infektioese oder eben noch kraenkere und nicht an die hno Kids, cholesteatom in unserem Fall und beide male in Kombination mit einem Mandel/Polypen /Paukenergusskind.
          Aber ich muss zugeben, der ‚privat‘ Teil der Station ist noch etwas hübscher als die restlichen Zimmer.

    2. Huhu, nur mal so als Insiderinfo – in manchen renommierten Unikrankenhäusern ist die Privatstation Chefstation und wird von diesem morgens visitiert… aber tatsächlich behandeln und Nachtdienst tun dort letztendlich auch Assistenzärzte. Die haben allerdings – wie alle Stationen(!) – einen Oberarzt im Rufhintergrund. Die Folgerung „Chef“ = „Behandlung *durch* den Chef“ ist oft ein Trugschluß. 😉

      1. Das kann ich so nicht bestätigen. Ich hatte kürzlich eine Septumkorrektur und NNH-OP. Dazu habe ich mir eine renommierte HNO-Station gesucht mit verhältnismäßig jungem Chefarzt, der auch regelmäßig operiert (die gefühlte Hälfte der Ärzte hat mir gesagt, dass er bei ihnen selbst schon dran war).
        Außer am Samstag meiner Entlassung (da OA) wurde ich ausschließlich vom Chefarzt behandelt, manchmal in Begleitung eines Assistenzarztes. D.h. zweimal täglich Visite, Nase absaugen, Tampons ziehen und später ambulant Schienen ziehen.
        Der Chefarzt der Anästhesie war im Urlaub, da haben wir schriftlich einen bestimmten OA festgelegt als Wahlarzt.

        Wenig später war ich mit meiner gesetzlich versicherten Frau zur Entbindung mit späterem Notkaiserschnitt in einem anderen Krankenhaus.
        Chefarzt nie gesehen. Oberärzte fast nie gesehen. Die Anästhesistin bei der PDA war blutjung (keine Ahnung ob AA), wirkte unsicher und hat sie im Endeffekt so gesetzt, dass die eine Seite motorisch ausfiel und die andere unbetäubt war.
        Am Tag nach der OP hat eine unbeaufsichtigte Assistenzärztin bei der VIsite den Pflasterstreifen von der Naht gezogen, was anscheinend auch nicht so in Ordnung war. jedenfalls wurde der dann von recht irritierten Schwestern ersetzt.

        Muss ja nicht repräsentativ sei, das sind alle meine Krankenhauserfahrungen der letzten Jahre. Ich kann mich aber erinnern, dass mein Vater vor 20 Jahren mit Morbus Reiter auch im Wesentlichen Chefarztkontakt hatte.

        1. PS: Beim Vorgespräch hatte ich innerhalb von 15min eine unangemeldete CT. Währenddessen habe ich die Schwestern da mehrere Anfragen ablehnen hören, weil sie überlastet seien.

  10. Wir haben uns leichten Herzens gegen die PKV entschieden, weil es einfach zu teuer war. Für Sonderzusätze bei stationären Behandlungen haben wir allerdings eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, und ansonsten kann man – gerade wenn es um Einzelzimmer geht – auch privat pro Tag im KH draufzahlen, um zum Zwei- oder Einbettzimmer aufzusteigen. Vorausgesetzt die Kapazitäten des KH sind da.

    Allerdings gehen wir außer zu den U-Us. und Impfungen auch kaum zum Arzt (außer zum Zahnarzt) und kaufen auch die meisten Medikamente selbst… die paar Euro für Vividrin Edo Augentropfen oder Ceterizin sind mir die dreiviertelstunde Fahrt zum Kinderarzt (zwecks Rezept) nicht wert.

  11. Und ich habe von einer anderen Kiga-Mama gehört, dass die gesetzlichen Krankheitstage, die man nehmen kann, wenn das Kind krank ist, von der PKV nicht übernommen werden. (Da ich allerdings wohl niemals in die Verlegenheit kommen werde, mich zwischen GKV und PKV entscheiden zu müssen, habe ich das jetzt nicht noch mal recherchiert und kann nicht sagen, ob das alle PKVs betrifft oder nur einzelne.)
    LG

    1. Ja, das stimmt. Bei uns sind die Kinder und ich privat versichert (weil Beamtin) und der Vater gesetzlich. Wenn der Vater wegen Kind-krank zuhause bleibt, zahlt das seine GKV nicht, denn das Kind ist nicht GKV-versichert. Die PKV hat aber auch keine Veranlassug dazu. Bleibe ich Kind-krank zuhause, läuft das über den Dienstherrn, damit hat die PKV nichts zu schaffen.

  12. Als großes Problem bei privat versicherten Kindern habe ich Kuren kennengelernt. Zum Beispiel werden für viele Kuren (der Kinder) Zusatzversicherungen benötigt, die wegen des immer noch herrschenden Tarifdschungels nicht abgeschlossen wurden.
    Ein „Privat-Kind“ als (gesundes) Begleitkind in eine notwendige Kur der (gesetzlich versicherten) Mutter mitzunehmen, muß in den allermeisten Fällen selbst finanziert werden. Eventuelle Therapien – auch medizinisch notwendige – müssen dann teuer einkauft werden, während sie den gesetzlich versicherten Kindern gewährt werden.
    Leider ist die freie Wahl, ob die Kinder privat oder gesetzlich zu versichern sind, nicht immer gegeben.

  13. Hat dies auf kinderlieb rebloggt und kommentierte:
    Danke, bisher dachte ich, dass Aufnahme-Stop ist, wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er mit den Untersuchungen nicht hinterherkommt.

    Bei uns nehmen fast alles Kinderärzte und Allgemeinmediziner keine Patienten mehr auf (ausgenommen Neugeborene).

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