Kinderrechte ins Grundgesetz

„Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt die Forderung der beiden SPD-Abgeordneten Sönke Rix und Frank Schwabe, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher hatten anlässlich des Kinderrechtetages in Berlin diese Forderung erhoben.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: „Wir brauchen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz dringend. Es kann nicht sein, dass Tiere und die Umwelt den besonderen Schutz der Verfassung genießen, Kindern dieser besondere Schutz aber verwehrt bleibt. Auch wenn es den meisten Kindern in Deutschland gut geht, werden jeden Tag Kinderrechte gebrochen. 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben von staatlichen Transferleistungen, sie werden oft von ihren Eltern schlechter gefördert als ihre Altersgenossen aus gutbürgerlichen Familien, ihre Bildungschancen sind geringer, die Gefahr, ohne Ausbildung in eine Armutsspirale zu geraten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu sein, ist groß.

Flüchtlingskinder erleben in unserem Land jeden Tag die Verletzung ihrer ureigenen Rechte. In vielen Bundesländern dürfen sie nicht zur Schule gehen, der Staat gewährt ihnen nicht die gleiche medizinische Versorgung wie anderen Kindern.

Alle Kinder in diesem Land – ob arm, ob reich – erleben hier, wie der Staat ihr Recht auf Bildung einschränkt. Gerade erst hat eine Umfrage ergeben, dass Deutschlands Schulen allenfalls Mittelmaß sind bei der Ausstattung mit modernen Lehrmitteln wie Computern. Für ein reiches Land wie Deutschland, dessen Politiker in Sonntagsreden so gerne den „Bildungsstandort Deutschland“ beschwören, ist das eine Schande.

Es ist also höchste Zeit für den längst überfälligen Grundrechtsschutz der Kinderrechte. Daher unterstützen wir das Anliegen der SPD mit ganzer Kraft – und fragen uns, wo die CDU in dieser Debatte bleibt. Die Partei, die sonst so gerne als Hüterin der Familien auftritt, versteckt sich beim Thema Kinderrechte.“
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Eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.

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Mir gefällt in diesem Zusammenhang natürlich vor allem der Artikel 24 der Kinderrechte: „Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.“
Das wäre doch auch mal ein Schritt in die richtige Richtung, was das Recht auf Impfungen angeht. Sieht auch der BVKJ so. Anders formuliert: Impfungen sind ein Höchstmaß an Gesundheitsvorsorge. Sollten die Kinderrechte mal im Grundgesetz verankert sein, dürfte es Eltern schwerer fallen, ihren Kindern Impfschutz zu verweigern.

Hanisauland und die Kinderrechte
Impfung auch gegen Elternwille?

15 Antworten auf „Kinderrechte ins Grundgesetz“

    1. trotzdem sahen sich die Grundgesetzgeber gezwungen, den Passus „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ einzufügen. Und auf die Freiheit der Religion hinzuweisen und und und.
      Nach der Argumentation müsste alles wegfallen, denn alles lässt sich auf den Schutz der Würde reduzieren.

      1. Nein, denn die Würde ist ein zu schwammiger Begriff, der sich nicht auf so etwas wie Religion beziehen lässt. Außerdem lässt sich die Geschichte dieses Paragraphen auf den Nationalsozialismus beziehen, womit er vor allem eine Abgrenzung von selbigem ist und Zeichen einer neuen Zeit geworden ist.
        Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, ist aber prinzipiell nicht nötig, denn tatsächlich sind die Rechte von Kindern heutzutage über das GG schon abgedeckt.
        Darüber hinaus – Achtung – ist das GG in erster Linie kein (!) Gesetz, dass Straftaten von Seiten der Bürger ahnden soll – dafür ist das StGb da – sondern ein Schutz der Bürger vor dem Staat: Der Staat muss Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung beachten.
        Sinniger wäre es, Straftaten (StGb) gegen Kinder deutlicher zu ahnden und zu verfolgen und Kinder nicht als Eigentum der Eltern zu begreifen. Das ist aber alles vielmehr eine gesellschaftliche als eine juristische Frage

  1. Ich sehe das ebenfalls sehr kritisch. Zum einen, weil ihnen der besondere Schutz eben NICHT fehlt. Er ist durch den Schutz von „Menschen“ gegeben. Als nächstes käme sonst jemand und wollte Mädchen besonders schützen.
    Grundgesetze haben nun einmal das Problem, dass sie sehr allgemein gefasst sind. Auf der einen Seite zwingt das sowieso immer dazu, in nachstehenden Gesetzen Ausnahmen zu definieren und auf der anderen Seite schafft es Gumminormen, die an anderer Stelle missbraucht werden. „Kinderrecht“ sind ja nun einmal AUCH einer der Hauptvorwände bei der Beschneidung der Informationsfreiheit.
    Zu guter könnte es im aktuellen politischen Klima sein, dass wir uns damit ein Ei legen. Es wurde ja bereits klar gemacht, dass religiöse Kinderverstümmlung gewollt ist. Schlimmstenfalls haben wir die dann im Grundgesetz verankert.
    Übrigens: Ich mache jedes Kirchenmitglied dafür verantwortlich, demographisch hinter dem politischen Einfluss der Kirchen zu stehen. Hätte der humanistische Verband (in einigen Bundesländern auch Körperschaft d. ö. R.) 30% der Deutschen offiziell hinter sich, wie die Kirchen, wäre das Thema schon lange erledigt.

  2. Da es in der Deutschen Rechtsnorm keine speziellen Rechte für Bevölkerungsgruppen gibt, ist es unsinn (und verstößt gegen Artikel 3) das es für Kinder andere Grundrechte gibt.
    Wer würde z.B. festlegen was die bestmögliche medizinische Versorgung ist? und warum soll das nur für Kinder gelten?
    Das GG übergibt die Erziehungsgewalt an die Eltern, der Staat hat nur eine überwachende Funktion. Hier wird von verschiednen Stelle immer wieder gefordert, dass dieser Grundsatz geändert wir. Die Probleme die wir heute sehen entstehen nicht durch die fehlenden Grundrechte der Kinder, sondern durch eine mangelhafte Überwachung der bestehenden Rechte. Wie soll dann bitteschön der Staat die zusätzlichen Rechte kontrollieren wenn er das mit den bestehenden schon nicht schafft?
    Und noch mal zu den Bildungschancen, es gibt kaum ein Land in dem es einen umfangreichenren Zugang zu Bildungseinrichtuingen gibt. Schulen und Hochschulen sind weitgehend kostenfrei, es gibt kein Land mit mehr zugangsmöglichkeiten zu Hochschulen, duale Studien und Ausbildungsangebote werden häufig sogar noch bezahlt. Das es eine Bildungsgleichheit unabhängig vom Elternhaus und der Persönlichkeit gibt ist ein Märchen der Reformpädagogik.
    Es kann nicht jedes Kind das Abitur erreichen und studieren und das kann jeder Lehrer bestätigen.
    Gesetze und verordnungen fürhren nicht zu einem besseren Leben, sie rauben und im günstigsten Fall einige Handlungsoptionen oder schränken die Freiheit ein.

    1. @Erasmus: In Europa gibt es jede Menge Länder mit besseren Bildungschancen. Richtig ist, dass die Universität in Deutschland sehr billig ist, aber trotzdem hängt der Besuch der selben sehr stark mit dem Einkommen der Eltern zusammen.

      Wie kommt das?

      Der Zugang hängt vom Erreichen des Abiturs ab, und dieses hängt stark von der Hekunft ab. Studien haben gezeigt, dass Arbeiterkinder früh gefördert werden müssen, um die Bildungsschere zu schließen, später ist es zu spät.

      Dass nicht jeder gleich ist und Hirnchirurg werden kann ist nochmal eine andere Frage. Aber untalentierte, Dumme, deren Eltern immer Nachhilfe bezahlen konnten erreichen die Uni, während Arme, für die Klassenfahrten und Schulbücher schon teuer sind, werden ausgesiebt, wenn Nachhilfe quasi nötig ist um die Ziele zu erreichen.

  3. Ich finde eigentlich auch dass das vorhandene Grundgesetz ausreichen sollte, schliesslich sind Kinder auch Menschen (Bei meinen eigenen bin ich mir allerdings nicht immer so sicher ob die meiner Spezies angehören… )

    Dass die Rechte von Kindern dennoch tagtäglich mit den Füßen getreten werden zeigt aber auch, dass die Tatsache dass all diese schönen Gesetze auch für sie gelten, vielleicht mal ein wenig in den Vordergrund gerückt gehört. Von daher finde ich diese Debatte doch sinnvoll, auch wenn sie eigentlich unnötig sein sollte.

  4. Unabhängig von der Hauptaussage des Artikels ist mir die Sache mit den Computern in den Schulen augestoßen. Meiner Meinung nach bemisst sich die Qualität einer Schule nicht an der Anzahl der Computer.

  5. Nachdem erst jüngst die Geschlechtsteilverstümmelung an Jungen legalisiert wurde ist es sehr fraglich ob solch eine Initiative gelingen kann, und ob sie, wenn sie gelingt, auch Biss hat. Zu wünschen wäre es.

  6. Also eine ganz normale Definition von Menschenrechten, nur dass das Wort „Mensch“ durch „Kind“ ersetzt wird, und natürlich viele Ausnahmen mit rein genommen werden müssen…. das Recht der Eltern, ihre Kinder an den Genitalien zu verstümmeln etc. muss selbstverständlich auch Erwähnung finden.

  7. Der Vergleich mit Tieren und der Umwelt trifft nicht zu.
    Im Grundgesetz sind doch die Menschenrechte verankert, die gelten auch für Kinder! Die Kinderrechte leiten sich aus den Menschenrechten ab.
    Ich sehe den Vorstoß der beiden Politiker als Profilierungsversuch von Hinterbänklern.
    Was ist denn gewonnen, wenn die Kinderrechte im GG stehen?
    Gar nichts!
    Die bereits geltenden Gesetze und Grundrechte müssten mal konsequent umgesetzt werden, dann brauchen wir keine Kinderrechte mehr im GG.
    Aus meiner Sicht mal wieder viel Lärm um Nichts.

  8. Ein Thema, das künftig hoffentlich angemessen behandelt wird, Durchsetzung findet und nicht irgendwo inmitten anderer Politischer Themen in den Hintergrund gedrängt wird. Ein Weg in die richtige Richtung, wohl wahr. Man kann nur hoffen, dass die Kinderrechte tatsächlich endlich ihre Verankerung im GG finden und nicht nur leere Worte bleiben.

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