Man kann´s ja mal versuchen

Ich: „Tut mir leid, ich kann Ihnen keine Arbeitgeberbescheinigung schreiben. Sie haben leider keine Versichertenkarte dabei. Auch das Rezept gibt es erstmal nur privat.“
Mutter: „Ausnahme mal?“
Ich: „Nee, geht wirklich nicht. Auch letztes Mal schon nicht, Sie erinnern sich? Ich kann Ihnen das ohne Karte nicht rausschreiben.“
Mutter: „Ok…“

Sekunden später an der Anmeldung:
Mutter zur fMFA: „Ich brauch´ dann noch eine Krankmeldung für die Arbeit.“
Ich beim Vorbeigehen: „Äh, hallo? So geht es leider nicht. Ich hatte Ihnen doch grad gesagt, ich kann Ihnen das nicht rausschreiben.“
Mutter: „Achso? Aber ich dachte, die Arzthelferin kann das…“

33 Antworten auf „Man kann´s ja mal versuchen“

  1. Sagt man im Süddeutschen Raum tatsächlich: Ein Attest/eine Arbeitgeberbescheinigung “rausschreiben”. Nicht ausstellen oder anderes. Habe das Wort “rausschreiben” noch nie gehört bisher.
    Beste Grüße und vielen Dank für die vielen tollen Beiträge aus Berlin

  2. Gibt es schwarze Listen für Patienten, die einfach keine (vernünftigen, zeitnahen) Termine mehr bekommen? 😉 Dieser Fall wäre doch mal was dafür…

  3. Bei uns brauchen die Mitarbeiter dafür keine Bescheinigung. Sie geben einfach Bescheid und müssen im Nachhinein Pflegeurlaub beantragen. (der aber immer genehmigt wird, aber nur so wird das im System zugelassen) Theoretisch könnte der Arbeitgeber aber eine Bestätigung verlangen. Die Krankenkasse interessiert das aber nicht, wenn ich mich nicht irre, wird da ganz normal das Gehalt weiter gezahlt. Bei uns haben jeder Elternteil Anspruch auf 5 Tage bzw. unter gewissen Voraussetzungen auf weitere 5 Tage. Alleinerziehende haben den Anspruch, den ansonsten beide Elternteile zusammen hätten. (Regelung in Österreich)

    1. Bei mir reicht ein solcher Anruf auch, aber das liegt am Chef. Der meinige ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ich leiste dann normalerweise Homeoffice und alles ist gut. Für meinen Ex-Chef gab es keine Krankschreibungen, kranke Kinder hatten mitzukommen ins Büro, damit Mama arbeiten kann, durften da auf der Couch liegen und bekamen evt. sogar den Fernseher angemacht (wobei er meinen damit keine Freude machte). Kranke Arbeitnehmer gabs auch keine …

        1. Du meinst meinen Ex-Chef? Der hat sich seine Gesetze allein gemacht und wenn man Mama dreier Kinder ist, nach 9 Jahren zurück in den Beruf, ist man angreifbar … aber er ist nicht umsonst mein Ex-Chef. Gefakte Ausschreibungspapiere ausstellen bzw. verschicken und sich anbrüllen lassen müssen sind eine Sache, mit der Gesundheit meiner Kinder (und letztlich der meinigen) spielen ist ne andere.

    2. In Deutschland geht das auch – bei einer Versicherung habe ich das auch mal erlebt, da gabs 10 Tage pro Kind und Jahr im Tarifvertrag, d.h. der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt einfach weiter.

  4. In Deutschland gibt es pro Kind 20 sogenannte Kindkrank-Tage. Dh. die Eltern bekommen eine Bescheinigung, dass sie nicht arbeiten können, weil das Kind krank ist und deshalb zu Hause betreut werden muss. Im Unterschied dazu, dass man selbst krank ist, wird hier sofort Krankengeld gezahlt. Deshalb macht eine private Bescheinigung auch keinen Sinn, soll man sich dann selbst das Krankengeld auszahlen? Oder geht es nur darum, dass man unbezahlten Urlaub braucht?

    1. Es sind zehn Tage je Elternteil. Und um seinen Anteil Tage auf den anderen Elternteil zu übertragen (dass also einer von beiden 20 Tage „Kind-krank-frei“ hat), ist ZWINGEND die Zustimmung des Arbeitgebers (von dem Elternteil mit den 20 Tagen) notwendig und kann nicht von den Eltern allein entschieden werden.

      Ausnahme: Alleinerziehende, die haben natürlich 20 Tage zur Verfügung. Hat Martin Triker ja schon getippt.

    2. Es sind 10 Tage pro Kind und Elternteil, wenn man nicht mehr als zwei Kinder hat. Bei drei und mehr gibt es maximal 25 Tage pro Elternteil. Und das mit dem „sofort Krankengeld“ ist abhängig vom Arbeitsvertrag. Es gibt Verträge, wo der Arbeitsgeber eine gewisse Anzahl an Tagen weiterzahlt bevor Geld von der Kasse beantragt werden muss.

      Zum Thema fiel mir spontan ein: Frech kommt (manchmal) weiter. Aber eben nicht immer. 😉

    1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Ding, dessen Formblatt offiziell genormt ist und ausschließlich für Kassenpatienten vorgesehen sind. Die Version für die eigene Person ist entweder gelb oder auf Sicherheitspapier gedruckt.
      Die vom Kind ist eher blau oder eben auch Sicherheitspapier. Beides sind offizielle Kassenformulare.

      Privatpat. haben diese offiziellen Formulare nicht. Wir drucken die aber auch auf Sicherheitspapier mit dem Design des Kassenrezeptes – allerdings gibt es hier nur die Version für den Arbeitgeber, nicht für die Kasse – also ohne Diagnose drauf.
      Die AU für P-Patienten wird eigens verrechnet und kostet daher zwischen 2,33 und 5,36€ (hrm… darf man den 2,3fachen Satz hierbei eigentlich anwenden? – Das machen wir in unserer Praxis nicht, wir haben eine direkte Angestellte für die Aufarbeitung der P-Rechnungen… daher weiß ich das leider nicht).

      Und dann gibt es noch die Option 3:
      Nicht-Privat-Pat., die keine AU sondern eine offizielle Entschuldigung brauchen. Klassischer Weise Schüler oder Studenten. Bei Azubis durchaus auch zusätzlich zur AU für die Schule – wobei meiner Schule damals eine Kopie der Arbeitnehmer-AU ausreichte.
      Hier reicht in der Regel ein formfreies Schreiben (Der o.g. Pat. kann aufgrund einer akuten Erkrankung vom x bis y nicht am Unterricht teilnehmen). Die Kosten hier sind Kulanz-Bedingt. In der Regel orientieren sich die meisten Ärzte an die Privatabrechnung und runden das auf einen glatten Betrag (wir nehmen dafür z.B. 5€… in der Regel. Im Kulanzfall auch mal nichts oder nur die Hälfte… das entscheiden aber die Doktoren); bei anderen ist es kostenlos.
      Ausnahme sind dabei Studenten, die mit einem Attest von einer Prüfung befreit werden müssen. Zumindest hier gibt es dafür ein Formblatt, das ausgefüllt werden muss. Das Ding ist deutlich aufwendiger (kann Pat. an der Prüfung teilnehmen? Sicher? Ganz wirklich? 100%??? Vielleicht kann er ja doch…? Unsere Uni besteht zudem auf die Symptome UND die Diagnose… finde ich persönlich unschön – aber die Studenten werden darüber im Arztgespräch deutlich darauf hingewiesen und wenn es fehlt, gilt der Student als durchgefallen.) – deswegen kostet das 10 – 20€.

      1. danke @wolfy, scheint mir sehr kompliziert zu sein bei euch. bei uns sind alle versichert,also alle haben eine kasse und müssen eine haben, daher gibts diese diskussion schon mal nicht von wegen privat etc. ich sehe-andere länder-andere sitten:-) man kann sich aber auch vieles verkomplizieren

    2. Und als Anhang:

      Kinderdoc hätte bei dem Fallbeispiel also eher Version 3 wählen KÖNNEN:
      Formloses Blatt Papier für x€ – darauf hätte ich für mich auch erst mal bestanden. Nützt mir natürlich erst mal nichts – aber mein Arbeitgeber verlangt AU sobald wie nur möglich. Am liebsten als Fax noch am selben Tag.
      Beim letzten Mal ging es mir so schlecht, dass ich nach dem Arztbesuch ins Bett fiel und die nächsten 24 Stunden verpennt hab – ich hätte mich wegen der Karte nicht nochmal hinschleppen können – aber meinen Freund am Folgetag mit Karte hinschicken können, damit er mir auch direkt die richtige AU holt.
      Dann hätte ich das formlose Schreiben (ihre MFA ist tatsächlich krank, hat aber die Karte im Wahn vergessen) zumindest schon mal faxen können mit dem Hinweis, dass die eigentliche AU einen Tag später kommt… als Original. Das hätte Männe dann auch noch machen müssen. Wäre im „Original muss binnen 3 Tage da sein“-Bereich, meine Erstkraft hätte die Dienste dennoch planen können und ich wäre im schlimmsten Falle X€ ärmer gewesen wegen eigener Dummheit.

      Wobei ich immer noch Glück habe:
      Wenn es uns schon am Vortag so schlecht geht, dass wir zu Hause bleiben müssen, drücken uns unsere Chefs durchaus auch mal eine AU in die Hand – und nach voriger Untersuchung auch die nötigen Rezepte, sofern wir damit einverstanden sind.

  5. Könnte man die Arbeitgeberbescheinigung nicht auch privat bezahlen, wenn man keine Versicherungskarte dabei hat? Oder geht das nicht? (Wahrscheinlich hätte die Dame das nicht zahlen wollen, aber prinzipiell gefragt…)

    1. Ich könnte ihr eine „private“ Bescheinigung auf „blau“ aufschreiben, die ist aber so wenig Wert wie das Papier – die Kasse und der Arbeitgeber wirds nicht akzeptieren.
      Und das offizielle Formular Muster 21 darf ich nicht verwenden, da keine VK vorlag.

      1. Das sollte eher witzig sein, okay, kam nicht so rüber, mein typischer Fehler beim geschriebenen Wort.
        Kam sie denn dann eigentlich nochmal mit Kärtchen für die Krankmeldung?

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