Immer rauslassen, den Frust

Liebe Frau Heb,
es ist völlig in Ordnung, dass Sie Ihren Frust bei meinen Arzthelferinnen und mir abladen: Das mit der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist tatsächlich ein starkes Stück und für den Laien kaum durchschaubar. Dennoch bin der falsche Adressat.
Dass Ihre Hausärztin für Sie ein Läusemittel rezeptiert hat und dann ihre Söhne zu mir schickt, damit ich die weiteren Mittel zur Parasitenbekämpfung rausschreibe, ist völlig ok. Schließlich könnte es da Unterschiede geben. Leider hat sie Ihr Rezept „auf Rosa“ verordnet, was sie leider nicht darf, da hat der Apotheker schon Recht, denn rezeptfreie Medikamente müssen privat verordnet oder gleich selbst gekauft werden.
Jetzt kommt gleich der nächste Schreck: Diese Regelung gilt ab 12 Jahren, also bekommt der große Junge ebenfalls ein Rezept „auf Grün“. Der jüngere, der ist schließlich erst zehneinhalb, kann das Medikament normal verordnet bekommen.
Nein, es geht nicht, dass ich für den drei Flaschen aufschreibe. Und ja, ich muß beide vorher gesehen haben, denn die Verordnung eines Medikamentes setzt wiederum eine eingehende Inspektion des Patient und Diagnose voraus. Sie wollen nicht extra kommen? Kann ich verstehen. Sie sehen die Viecher ja auch so, nicht wahr? Deshalb sind die Läusemittelchen frei verkäuflich. Aber dann müssen Sie sie ja doch selbst bezahlen? Stimmt.
Wie gesagt: Falscher Adressat. Wie wär´s mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der beschließt nämlich so einen Schrott, dass 12jährige hier wie Erwachsene behandelt werden (übrigens auch bei Antiallergika, Heuschnupfenmittel und so. Das geht erstmal ins Geld…). Außerdem wäre es eine nette Anregung, dass Krankenkassen selbst gekaufte Medikamente auf dem kleinen Dienstweg erstatten, oder? Die geben ja sonst auch genug Geld aus, um ihre Kunden zufrieden zu stellen (siehe Glaubuli).
Dennoch: Meine Schultern sind breit. Erleichtern Sie sich ruhig um Ihren Frust. Dafür sind wir ja da.
Ihr kinderdok.

34 Antworten auf „Immer rauslassen, den Frust“

  1. Nun, eine Flasche Goldgeist forte kostet ca. 15 Eur, mal drei sind das schon 45 Euro. Dann noch die Nachfolgebehandlung, also noch einmal 45 Euro, macht dann 90 Euro. Und dann kommen die Kinder nach zwei Wochen wieder mit Läusen aus der Schule, weil andere Eltern die Behandlung nicht ernst nehmen oder eben kein Geld haben. Also der ganze Zirkus noch einmal von vorn, insgesamt macht das dann 180 Euro. Usw. usf…..

    Alles schon erlebt. Das geht RICHTIG ins Geld. Und es soll wirklich Leute geben, die sich das nichtmal so nebenbei abdrücken können.

    1. Völlig richtig. Deswegen gab es vor zehn Jahren die Petition der Kinderärzte und Eltern, die Kostenerstattung rezeptfreier Medikamente bis 18 Jahre nicht zu kippen. Leider vergebens.
      Mit den Apothekenquittungen zur Kranken Kasse gehen und Kostenerstattung einfordern. Frust abladen und Geld da holen, wo die Kostensparer sitzen.

  2. Unsere Kinderärztin hat mir den Läusemittel-Rezept gegeben, ohne dass das Kind anwesend war. Erstmal telefonisch angerufen und gefragt, ob man dafür einen Rezept bekommen kann und danach musste ich es nur abholen. Leider haben sie aber den falschen Mittel drauf geschrieben, so dass ich nochmal hin musste und mir den richtigen Rezept holen. Das Problem kenne ich aber leider auch von anderen Ärzte und ehrlich gesagt nachdem ich 2 Mal hin musste war ich einfach froh, dass ich das Kind nicht mitnehmen musste (schwer, wenn man vollzeit arbeitet). Auch Logopädin-Rezept im/für SPZ hat sie immer weiter gegeben (1.5 Jahre) ohne das Kind angesehen zu haben. Es reichte wenn die die mfa sagte, dass wir die neue Überweisung brauchten. Das war sicherlich praktisch für mich, ob sie das darf oder nicht, das ist ja Sache der Ärztin ehrlich gesagt.

    1. Sache der Ärztin. Klar, so kann man das sehen. Ich persönlich hätte gerne nur dann Medikamente und Verordnungen, wenn es medizinisch notwendig ist.
      Rein arztrechtlich ist das sowieso problematisch, was Frau Kollegin da macht.

      Wenn ich dran denke, wieviele Schuppen hier schon als Nissen vorgestellt wurden oder wie lange Kinder oft unnötig zur Logo geschickt werden…

  3. Empfehlung an die Mama (auch wenn mich anwesende Apotheker vielleicht steinigen): man kann das Zeug online günstiger kaufen. Wir haben immer 3 Flaschen Vorrat – weil wir das immer dann brauchen, wenn kein Doc auf hat und der Zuschlag in der Nacht-/Wochenendapotheke ist nicht ohne … (Wobei ich das durchaus verstehe, schließlich muss der Nacht-/Wochenendzuschlag für den anwesenden Apotheker ja irgendwo herkommen). Für uns mit 3 Kindern und einem langhaarigen Mann, bei dem zwei Flaschen auf den Kopf gehen, muss man einfach schauen, wo man bleibt.

    Ich mag unsere KiÄ trotzdem und ich fand das unlängst total nett von ihr, mich auch zu kontrollieren, da der Gatte auf Dienstreise weilte. Und mich juckt es ja automatisch immer mit, wenn Läusebesuch da ist.

    Was Zuzahlungen betrifft: ich zahl schon immer bei der Großen beim Cortison zum Inhalieren zu. Da war sie noch lange keine 12 Jahre. Aber was will ich machen, sie braucht es als Asthmatikerin halt. Aufgeregt hab ich mich beim ersten Mal. Aber was hilft es? Kostet nur Nerven. Meine und die der Apothekerin. Heute lächel ich sie an und sag „ich weiß“, wenn sie auf die Zuzahlung hinweist. Das macht ihren und meinen Tag ein Stückchen leichter, finde ich.

    1. Ich bin Apotheker. Keine Sorge, Deine Vorgehensweise nimmt Dir, so denke ich, kein mitlesender Apotheker übel – im Gegenteil!

      Für den Apotheker vor Ort hat das grob folgende Vorteile:
      * Du klingelst abends um 22 Uhr nicht an der Apotheke. Man muss nicht extra zur Apotheke hin und wieder zurück fahren. Es geht ja schließlich jedes Mal eine 3/4 Stunde Zeit dafür drauf.
      * Du sprichst den Zuschlag an, der „nicht ohne“ wäre. Dieser Zuschlag beträgt 2,50 Euro pro gesamten Einkauf. Ganz ehrlich: Mein Feierabend mit meiner Familie ist mir lieber als diese 2,50 Euro. Ich bin eh der Meinung, dass man diese Notdienstgebühr mal auf 10-20 Euro anheben sollte.

      Der Notdienst ist eine komplett defizitäre Sache. Daher finde ich es durchaus löblich, wenn Du Dich vorher mit Läuseshampoos eindeckst – gerne online. Da denkst Du als Kunde sogar mit. Eine Online-Apotheke ist ja schließlich auch eine ganz normale Apotheke. Das Geld darf der Kollege gerne verdienen.

      Eine Frage habe ich noch: Bei mir gibt es im Notdienst immer eine Quittung. Auch auf die Privatrezepte, die von den Ärzten des benachbarten Krankenhauses ausgestellt werden (im Krankenhaus dürfen sie nur Privatrezepte erstellen). Sollte der Hausarzt sich erweichen lassen und im Nachhinein dafür ein Kassenrezept ausstellen, gibt es das Geld zurück. Handhabt das der Versender ebenso kulant? Da ist jetzt aber echt nur für den Geringverdiener interessant. Das Fläschchen Nyda kann man sich ja als Normalverdiener für sein Kind locker leisten, wenn es Läuse hat.

      1. Mike, ich weiß nicht ob der Versender rückrechnet. Habe ich nie probiert. Liegt aber eben auch daran, dass wir das einfach als Notfallkit daheim haben – sprich, wenn der Notfall entritt, kann es sein, dass die Flaschen schon 3 Monate oder länger stehen. Da rechne ich nix zurück, zumal wir Großen das ja auch brauchen. Aber: ich hab auch die Sachen vom Notdienst auch oft nicht zurückgerechnet. Weil: der Anfahrtsweg hier aufm Dorf ist zeitweise einfach zu lang.

    2. Wirklich totaaaal nett….vielleicht könnte sich der langhaarige Mann auch einfach die Haare kurz schneiden lassen?

  4. Also ich habe da ja (aus leidvoller Berufserfahrung) folgende Ideen dazu:
    1) Die Hausärztin darf ALLES auf „rosa“ aufschreiben. Ist einfach so. Die darf, wenn sie will, sogar einen Monstertruck mit Doppelturbolader und antirutschbeschichteten Trittbrettern (wegen des Gehproblems) verordnen. Dass so etwas von der Kasse nicht übernommen wird, weil es nicht im Leistungskatalog steht, ist eine ganz andere (juristische) Geschichte. Und dass der Apotheker bestimmte Sachen einfach nicht beliefern darf aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten (z.B. BtM auf ein Nicht-BtM-Rezept) ist eine dritte Geschichte.
    2) Die allermeisten Läusemittel sind in der Zwischenzeit als „Medizinprodukte“ zugelassen, und nicht mehr als Arzneimittel. Es gibt zur Zeit meines Wissens nach aber nur ZWEI Produkte (wobei ich mich gerade nur auf mein trügerisches Gedächtnis verlassen kann), die in der „Anlage III“ zum Medizinproduktegesetz als „erstattungsfähig“ definiert sind. Die Chancen, dass die Hausärztin ein „nicht erstattungsfähiges Medizinprodukt“ verordnet hat, stehen aus meiner Erfahrung ziemlich gut. So ein Produkt hätte die Kasse aber auch für unter-12jährige Versicherte NICHT übernommen.
    3) Es gibt Dinge, die die Apotheke nicht überprüfen muss 8und dies auch gar nicht kann). Darunter fallen die ominösen „Entwicklungsstörungen“ zwischen dem vollendeten 12ten und 18ten Lebensjahr. Will meinen, „unter 18“ gibt es verordnungs- und erstattungsfähige OTC-Arzneimittel und Medizinprodukte auf rosa ohne Probleme bei mir. Mir ist aber auch bewusst (was viele Patienten nicht wissen bzw. gar nicht wissen wollen), dass in so einem Fall der verordnende Arzt seitens der Kasse in Regress genommen werden kann (und dies erfahrungsgemäß auch wird). Daher würde ich nie einem Arzt (und auch keinem Versicherten) solch einen Vorschlag zum Zurechtbiegen der Auslegung der Gesetzeslage unterbreiten.
    4) Die Zuzahlung bei 0,025%igen Xylomethazolin-Nasentropfen liegt am sogenannten „Festbetrag“. Die Logik: Wenn für 0,05%-Nasentropfen maximal 1,94€ bezahlt werden braucht, braucht für die selbe Menge halb so starker Nasentropfen natürlich „nur“ die Hälfte = 0,97€ bezahlt werden. Alles was die Herstellerfirma mehr haben will (ja, bei der Abrechnung von OTC via Kasse sind die Apotheken an die „Herstellerpreisempfehlung“ gebunden) darf der Versicherte aus eigener Tasche dazulegen. Bei 0,025% NT gibt es derzeit aber nun mal nur zwei zugelassene Produkte, die Festbetragsaufzahlung beträgt derzeit ca. 0,69€.
    5) Von diesem Problem sind weit mehr Arzneimittel betroffen, z.B. auch 75mg-Paracetamol-Zäpfchen.
    6) Bei renitenten Patienten biete ich neben meinen Erklärungsversuchen immer gerne an, dass sie das selber nachlesen können im Sozialgesetzbuch V (steht alles genau drin) und dass sie niemand zwingt, bei mir zu kaufen. Woanders, was jeder gerne ausprobieren kann, ist es genauso teuer, weil die selben Festbeträge gelten. Alternativ bietet sich ja immer der Versandhandel an – MocDorris freut sich über JEDES Rezept, wo man 1,60€ Umsatz macht, 5€ Porto verursacht (bei Versandkostenfreiheit?) und dann auch noch auf 0,69€ Festbetrag verzichten darf, was ca. 50% Rabatt entsprechen dürfte. Hinzu kommt die Lieferzeit… Dem Tipp gibs ganz umsonst, gern geschehen!

    Die Zahlenangaben sind rein aus dem Kopf, habe zu Hause keine Datenbank.

    1. So, habe gerade mal meine Datenbank angeworfen, auf ein (Kinder)Rezept ohne gebühr muss ich so an zusätzlichem Geld einziehen:
      – Otriven 0,025% 10ml: 0,62€ Mehrkosten;
      – Olynth 0,025% 10ml: 0,80€ Merkosten (Hersteller hat zum 01.04.15 den Preis leicht angehoben)
      – Ben-U-Ron 75mg Suppositorien 10St.: 1,00€ Mehrkosten
      – Ben-U-Ron comfort 75mg Supp. 10 St.: 1,70€ Mehrkosten (Comfort hat eben seinen Preis)
      – Paracetamol Ratiopharm 75mg Supp. 10St.: 0,90€ Mehrkosten (so viel billiger sind die ratioPhilen also auch nicht)
      Die Liste läßt sich fortsetzen.
      ….
      Aufgemerkt für alle KrankenKassen-Versteher – und zurück zum Topic!
      – „Nyda gegen Läuse und Nissen“ als Medizinprodukt ist erstattungsfähig; „Nyda L gegen Läuse und Nissen“ als Medizinprodukt ist NICHT erstattungsfähig.
      – „Dimet 20 Lösung“ als Medizinprodukt ist erstattungsfähig
      – „Jacutin Pedicul Fluid“ als Medizinprodukt ist erstattungsfähig
      – „Mosqioto med Läuse Shampoo“ als Medizinprodukt ist NICHT erstattungsfähig
      – „Pedicul Hermal Fluid“ als Medizinprodukt ist NICHT erstattungsfähig
      – „Etopril Lösung“ als Medizinprodukt ist erstattungsfähig; „Etopril Läuse-Schaum“ als Medizinprodukt ist hingegen NICHT erstattungsfähig
      – „Infectopedicul Lösung“, Pedimitex Lösung 0,5%“ & „Permethrin biomo Lösung 0,5%“ sind apothekenpflichtige Arzneimittel und damit (für Kinder etc.) verordnungs- und erstattungsfähig, dafür aber mit Permethrin.

      Die Liste ist nicht ganz abschließend, aber fast. An die Reihenfolge Arzt->Rezept->Apotheke sollte man sich allerdings schon halten.

      Alle Angaben beziehen sich auf den Zeitraum 15.04.2015-30.04.2015 und sind damit tagesaktuell. Änderungen in naher oder ferner Zukunft gibt meine Glaskugel nicht her…

  5. Sofern das Kind Entwicklungsstörungen hat, können die Apothekenpflichtigen Mittel auch bis zum 18. Lebensjahr aufgeschrieben werden. Chronisch Kranke Kinder dürften dazu zählen.

    Ebenso können auch für Erwachsene oder für Kinder ohne Entwicklungsstörungen apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Mittel aufgeschrieben werden, sofern diese als Therapiestandard gelten.

    Welche Produkte das sind, steht in der Anlage I zur Arzneimittelrichtlinie. Antiallergika zur Notfallprophylaxe bei Bienen, Wespen, Hornissenallergien, bei schwerwiegendem Pruritis, bei Urtikaria ODER bei allergischer Rhinitis können daher jederzeit auf einem Kassenrezept verordnet werden.

    Das mit der Grenze zum Alter von 12 Jahren war nicht der gemeinsame Bundesauschuss, der musste damals das GKV-Modernisierungsgesetz umsetzen, in dem das vorgeschrieben wurde. Dieses Gesetz wurde übrigens von CDU/CSU,SPD und Grünen auf den Weg gebracht.

    Deshalb ist in jedem Fall immer die gesetzliche Krankenkasse schuld.

    1. Danke für die Korrektur. Stinknormale Augen und Nasentropfen gegen die Pollinose dürften nicht unter die Richtlinie fallen. Wie sollte man das rechtfertigen? Und wieso haben Atopiker Entwicklungsstörungen?

  6. Ich arbeite in einer Apotheke und rege mich ebenfalls maßlos über ein System auf das einem 75jährigen eine Vakuumpenispumpe bezahlt damit er noch recht lange Spaß am ehelichen (?) Verkehr hat und gleichzeitig die Antiallergika für über 12 jährige nicht bezahlt. Wieso überhaupt 12 Jahre? Das will/kann ich nicht begreifen.
    Arzt und Apotheker sollten hier aber bitte nicht die Prellböcke dafür sein, wir haben uns das sicher auch nicht ausgedacht…

  7. Wieder eine Situation, die genauso und regelmäßig bei uns passiert…

    Unser Chef ist der Meinung, dass sich durch Durchmauscheln durch dieses von oben verordneten Unsinns nichts ändern wird. Deshalb wird auch bei uns streng nach den Vorschriften von Gesetz und Krankenkassen verfahren – alleine schon, um Regresse zu vermeiden.
    Und wenn Ärzte sich in der Öffentlichkeit beschweren, heißt es ja doch nur, es handele sich um „Klagen auf auf hohem Niveau“. Deshalb müssen sich möglichst viele Eltern beschweren (immer wieder Anrufe und Briefe an Krankenkassen, Zeitungen und Politiker), nur dann ändert sich vielleicht irgendwann etwas.

    Etwas verschreiben, ohne das dazu gehörende Kind gesehen zu haben, ist ein absolutes NoGo. Ebenso das Verschreiben „auf anderen Namen“.

    Eine Grauzone füllen wir bei den knapp 12jährigen Chronikern durch folgenden Rat an die Eltern: Geht zu Hautarzt und Hausarzt und lasst Euch auch dort die benötigten Medikamente in Maximalmenge für das Kind verschreiben (nicht auf anderen Namen!). Dann haben die Eltern zumindest einen Zweijahresvorrat und müssen nicht direkt so tief in die Tasche greifen. Bei starken Allergikern kann das nämlich ganz schön ins Geld gehen, zumal bei familiärer Häufung.

    Bei finanziell nicht so gut situierten Familien wird (muß!) dann schon mal überlegt, ob die Tabletten gegeben werden oder nicht.

    1. 1992 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention

      Artikel 24:
      Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.

        1. Ist doch ein gutes Beispiel, was gehäufte Forderungen von Eltern bewirken können!
          Die Übernahme der Kosten für Homöopathika wurde von sehr vielen Eltern gewünscht, also reagierten die Kassen, um Kunden zu gewinnen bzw. nicht zu verlieren.
          Warum kamen ausgerechnet bei diesem doch eher esotherischen Thema so viele Nachfragen und Beschwerden, bei dem vom Kinderdok beschriebenen Beispiel aber wird der Frust lediglich lautstark an der Anmeldung (oder am Telefon) in der Arztpraxis rausgelassen? Dabei geht es hier um wirksame Medikamente, die im Alltag mit Kindern nunmal benötigt werden.
          *Kopf schüttel*

    1. Finde ich nicht. Sonst ist es heute das Läusemittel, morgen etwas Ibuprofen oder sonstwas für die ganze Familie. Und es ist schon richtig, wenn sich in diesem Falle die Eltern bei der Kasse beschweren und nicht beim KiA.

      1. Am Ende des Tages kann sich Mutti doch beides in der gewünschten Anzahl in der Apotheke holen und da fragt keiner für wen das ist. Bei Sachen wie Iboprufen auch.

        1. Na eben. Privat darf sich jeder alles (nicht Verschreibungspflichtige) kaufen. Die GK des Kindes zahlt/erstattet aber das Läusemittel und ggf. Ibu oder Paracetamolzäpfchen für das betroffene Kind, nicht für die Mutter. Sie darf sich auch gerne sechs Flaschen selbst kaufen. Beim pubertierenden Kind nicht zu erstatten finde ich auch schon doof, aber das ist trotzdem kein Grund, den Arzt zum Betrug aufzufordern.

          1. Achsooooo, Mutti ist einfach nur geizig und will es deshalb verschrieben bekommen? Na gut, DA geb ich dem Kinderdoc wiederum recht.

      2. Wohin es führen kann, vernaschaulicht folgendes Beispiel:
        Ich hatte als Apotheker gestern eine Kundin mit einem Rezept über Promethazin und Escitalopram. Gebursdatum XX.XX.07. Da ich eine Kundin mit 108 Jahren vermutet habe (sowas gibt es es vereinzelt), wollte ich den Befreiungsausweis sehen. Nene, das wäre für das 8jährige Kind.

        Is klar! Habe auf die Kontraindikation beider Medikamente bzgl. Tachykardie hingewiesen und die Medikamente auf Kasse abgegeben.

  8. Ich rege mich jedes mal über die 20 cent auf, die ich für verordnete Nasentropfen/-sprays unsere 20 Monate alte Tochter zahlen darf…. In Zukunft gibt’s nur noch nacl aus der 10ml Ampulle….. Die werden von der Kasse übernommen. Anstandslos….

    1. Bei 20 Monaten – einverstanden.
      Für Säuglinge sollten Eltern diese unglaubliche Summe investieren, damit die Kinder vernünftig atmen können. Das geht in dem Alter nämlich nur durch die Nase und nicht durch den Mund.

      Zwanzig Cent, sowieso eine Frechheit. Man stelle sich vor, das Kind braucht mal Kleidung. Oder eine Klassenfahrt.

      Tut mir Leid wenn ich böse klinge, aber man weiß doch, dass ein Kind mit Kosten verbunden ist. Warum sind die Menschen nicht froh, dass die Krankenkassen überhaupt einen Teil übernehmen?

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