Das Wichtigste zur Masernimpfpflicht

Selten wird eine Entscheidung des Bundestags soviel Einfluss auf den Umgang mit der Gesundheit haben wie eine Impfpflicht. Eventuell mehr Diskussionen mit Eltern, eventuell mehr Ärger mit den kontrollierenden Tageseinrichtungen, eventuell eine Trotzhaltung der Impfgegner. Vielleicht werden andere Impfungen als weniger wichtig wahrgenommen, vielleicht bedeutet eine Impfpflicht für viele, dass man nun erst Recht dem Staat gegenüber skeptisch sein muß. Wir wissen das alles nicht.

Das einzige, was wirklich stimmt: Ab dem 1.3.2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Bedeutet: Wer morgen mit dem Kindergarten einen Sonntagsausflug plant, muss Masernimpfungen nachweisen.

Hier die wichtigsten Fakten… und ein paar Spitzfindigkeiten.

Fakten:

Kinder und Jugendliche:

  • Kinder und Jugendliche, die zum 1.3.2020 neu in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden (also Schulen, Kindergärten, Heime), müssen einen vollständigen Impfschutz vorweisen. (1, siehe Spitzfindigkeiten weiter unten)(2)(3)
  • Kinder und Jugendliche, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen diesen Nachweis bis zum 31.7.2021 vorweisen.
  • Als Nachweis gilt ein gültiger Impfausweis (mit zwei Kreuzen bei Masern), ein ärztlicher Nachweis einer abgelaufenen Infektion z.B. der Nachweis eines ausreichenden Masern-Titers durch ein Labor
  • Wer nicht geimpft werden kann, muss ebenfalls ein ärztliches Attest über Kontraindikationen vorweisen.

Erwachsene:

  • Menschen in Gesundheitsberufen oder solche, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, müssen ebenso obige Nachweise erbringen. (4)
  • Dies gilt für alle, die nach 1970 geboren wurden (nach dem 1.1.1971?), da man davon ausgeht, dass ältere Jahrgänge Masern als Wildvirus durchlaufen haben.

Wer kontrolliert?

  • Die Kontrollen der Nachweise obliegen der Leitung der entsprechenden Einrichtungen, also z.B. der Kindergartenleitung oder dem Schulrektorat.
  • Eine Kontrolle durch ÄrztInnen ist nicht vorgesehen, ein gesondertes Attest der stattgehabten Impfung muss nicht vorgelegt werden, es reicht der Impfausweis.
  • Für die Überprüfung von Erwachsenen sind die ArbeitgeberInnen (also wiederum Kindergarten- oder Schulleitung, aber auch PraxisinhaberInnen oder Krankenhausleitung) zuständig.

Was passiert bei fehlendem Nachweis?

  • Kindergärten usw.: Kinder, die neu aufgenommen werden sollen, kann der Zugang zur Gemeinschaftseinrichtung verweigert werden. Wird bei bestehender Betreuung der Nachweis bis 2021 nicht erbracht, kann die Leitung eine weitere Betreuung verweigern. Sie ist verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt namentlich zu melden.
  • Schulen: In Deutschland gilt Schulpflicht, d.h. Schüler ohne Impfnachweis müssen weiter die Schule besuchen. Die Schulleitung muss mit Stichtag 31.6.2021 betreffende Schüler an das Gesundheitsamt namentlich melden. Von dort wird vermutlich auf die Eltern eingewirkt werden, Geldbußen von bis zu 2500 Euro sind möglich, sogar ein Zwangsgeld wird diskutiert. (5)

Spitzfindigkeiten:

  1. Als „Gemeinschaftseinrichtungen“ zählen die nach §33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), also „[…] Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“ Bedeutet, es geht auch um „private“ Einrichtungen, wie Tagesmütterbetreuung, private Kindergärten oder Privatschulen (Waldorfschulen).
  2. Aktuell gibt es keinen Masern-Einzelimpfstoff, faktisch wird daher eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (und Windpocken) nachgewiesen. Aus dem Gesetz: „Die Verpflichtung […] gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen […].“
  3. Als vollständige Impfschutz wertet das Gesetz die erste Masernimpfung mit dem ersten Geburtstag und die zweite Masernimpfung mit dem zweiten Geburtstag.
  4. Das Infektionsschutzgesetz sieht dies als Personen, die „[…] Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben […]“, also z.B. ErzieherInnen, LehrerInnen, aber auch Personal im Transport oder Reinigung. Und wer in Gesundheitsberufen arbeitet, klar: ÄrztInnen, PflegerInnen, Hebammen, MFA. (Heilpraktikanten? = Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe) … usw., übrigens ungeachtet, ob sie pro oder contra Impfungen eingestellt sind. Genannt sind diese Einrichtungen übrigens in den IfSG §23, Absatz 3, §33, §36 Absatz 1 (in letzterem sind auch Asylunterkünfte, Obdachlosenheime und JVAs)
  5. Diese Geldbußen können auch gegen die Leitungen der Gemeinschaftseinrichtungen verhängt werden.
  6. Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“, so der offizielle Titel, sieht zudem mehr Aufklärung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor, die Krankenkassen dürfen zukünftig an anstehende Impfungen erinnern, Impfungen dürfen fachübergreifend erfolgen (d.h. Kinderärzte dürfen nun endlich bundesweit auch Eltern impfen), und ein Digitaler Impfausweis soll eingeführt werden (App? auf der Versichertenkarte? Wir wissen es nicht.).

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I Nr. 6, Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), Seiten 148ff.

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42 Antworten auf „Das Wichtigste zur Masernimpfpflicht“

  1. Hallo, ich finde die SACHE mit der Impfung sollte jeder für sich selber entscheiden. Die einen sind überzeugt davon und brauchen es als Sicherheit. Die anderen sind überzeugt davon, das es gefährlich ist. Ich habe eine gute Handhygiene und meine Immunstärkung ist immer gut, auch ohne VirusHyp. Das ist nun mal normal, das jeder im Herbst Winter vermehrt auf seine Gesundheit gucken sollte. Alles liebe und Gute von einer sehr gesunden, Immunsystem gestärkten ArianaBrita

  2. Vielen geht es doch darum einfach nur dagegen zu sein. Und dabei ist es gar nicht so schwer. Vor dem Kita Besuch haben wir schon immer die Ausweise kontrolliert und bei Bedarf geimpft. Und vor dem USA Aufenthalt geht es komischerweise auch.

  3. Wie ist die regelung zum vorlegen der Nachweise?
    Die impfgegner ziehen sich inzwischen daran hoch, dass Nachweise vorgelegt werden müssen, aber keine Kopien gemacht werden dürfen und damit möglicherweise Prüfungen weniger gründlich erfolgen können.
    Das fände ich noch eine gute ergänzende Spitzfindigkeit mit Relevanz für Einrichtungsleiter

  4. „Wer nicht geimpft werden kann, muss ebenfalls ein ärztliches Attest über Kontraindikationen vorweisen.“

    Es gab ja schon einige Berichte im TV in denen einige Ärzte Impfungen gegenüber sehr skeptisch eingestellt waren,sprich die Impfgegner werden wohl eine Liste mit gerade solchen Medizinern haben und wissen daher wo sie ihr passendes Attest bekommen werden.
    Eine Impfpflicht ist nur dann wirklich wirksam wenn solche Schlupflöcher geschlossen werden,sprich es sollten nur Ärzte ein Attest ausstellen dürfen die auf ihre Zuverlässigkeit in dieser Richtung genauestens überprüft wurden

  5. Ich hab aus meiner Kindheit nichts mehr, auch keinen Impfpass. Ich erinnere mich noch daran oft beim Kinderarzt gewesen zu sein der mich auch impfte, aber nachweisbar ist nichts mehr.
    Als erwachsenner wurde das jetzt noch mal aufgefrischt, aber mit neuem Impfpass in dem natürlich nur ein Kreuz bei Masern ist…. Mein Arbeitgeber will aber zwei Kreuze sehen….. What should I Do?

    1. Variante 1: erneut MMR impfen lassen.
      Variante 2: Maserntiter bestimmen lassen.

      Ist nichts dokumentiert, wäre abgesehen davon auch eine neue Tetanus Grundimmunisierung fällig…

      1. Ich habe vor ungefähr 10 Jahren auch einfach mal alles testen lassen weil mein Impfausweis auch weg war. Wird als Privatpatient bezahlt. Hab dann eine regelrechte Impforgie gemacht da vieles abgelaufen war.

        1. Das Testen ist gar nicht mehr empfohlen, da der titer nicht mit dem wirklichen Schutz korreliert. Die wichtigsten Impfungen einfach impfen lassen, und je nach Risiko die anderen. Grippe jährlich, damit ist man schon einmal gut beraten.

    2. Ähm, heisst es nicht: jeder nur ein Kreuz. Sorry, der musste raus. Unabhängig von allem finde ich es schon sportlich, die Lehrer auch noch dazu zu verpflichten, Impfpässe zu kontrollieren. Die sollten sich eher ihrer Kernkompetenzen besinnen.

      1. Ehrlich gesagt: Es geht ja jetzt nur einmal um die Kontrolle der Bestandsschüler für jeden Klassenlehrer. Ab dann wird einfach bei den Anmeldetagen zusammen mit Zeugnis und Geburtsurkunde kontrolliert, dann ist der Aufwand schon direkt nicht mehr so groß.

      2. Müssen ja nicht die Lehrer machen. Ich würde die Schüler mit dem Impfausweis im Sekretariat vorbeischicken = weniger Schulung im Lesen von Impfpässen, zentrale Registrierung und Meldung möglich

        1. Na da werden sich die Verwaltungsangestellten aka Sekretärinnen aber freuen. An unserer Grundschule gibt es 525 Schüler*innen und EINE Sekretärin…

        2. Wir haben eine Schulsekretärin für ca. 600 Schüler*innen die würde sich freuen. Bei Neuanmeldungen halte ich das aber wirklich für kein Problem. Als ich jetzt meinen Kleinen im Kindergarten angemeldet habe wurde der Impfausweis einfach kopiert. Der Träger meiner jetzigen Tagesmutter hat sich aber nicht gemeldet. Wird sich alles einspielen.

  6. Schön wäre es, wenn wir Lehrer auch Hinweise zum Kontrollieren ausländischer Impfpässe bekämen… Mein erster polnischer ging noch recht leicht, italienisch habe ich auch geschafft… aber bei allem, was keine lateinischen Buchstaben hat, werde ich raus sein. Was ich in den Fällen tun soll, weiß bei uns noch niemand. Super Vorbereitung von den Behörden also!
    Richtig klasse finde ich auch den lokalen Kinderarzt, der beim Großteil der Flüchlingskinder unter seinen Patienten groß und dick mit geschweifter Klammer „im Heimatland geimpft“ einträgt. Das erscheint mir nicht so richtig kontrolliert… auch da weiß niemand, ob wir das kontrollieren sollen.
    Bei einer Schule, an der ca. 80 % der Schüler einen Migrationshintergrund hat ist das also alles andere als einfach mal zwei Kreuze zählen…
    Wir wären echt echt echt dankbar über Hilfe von Gesundheitsamt und co. Wenn das alle Lehrer in Deutschland jetzt selbst herausfinden, wäre doch eine Broschüre mit den meisten ausländischen Impfnachweisen im Vorfeld zu den Kontrollen eine wirklich gute Idee gewesen…

    PS: Bis vor zwei Wochen die Kontrolle in meiner Klasse losging, war ich ein Riesenfan der Impfpflicht!!! Jetzt würde ich mir einfach wünschen, dass alle Kinder vom Gesundheitsamt in KiTa und Schule zur rechten Zeit einfach durchgeimpft werden und das ordentlich dokumentiert wird…

    1. Willkommen in meiner Welt.

      Was der lokale Kollege macht, geht natürlich nicht. Liegt ein ausländischer Impfpass vor, muss dieser übersetzt werden und evtl vom GA in einen internationalen übertragen werden.
      Liegt gar nichts vor, muss neu geimpft werden. So sieht das das RKI.

      1. Danke! Aber das hilft mir, dass mein Bauchgefühl dabei nicht so verkehrt ist! 🙂 Vielleicht können wir das Gesundheitsamt ja doch noch überzeugen, uns bei solchen Fällen zu unterstützen…

      2. Wenn der ausländische Impfpass übersetzt werden muss, wer übernimmt die Kosten? Die geflüchteten Familien können sich eine Übersetzung in der Regel nicht selbst leisten – erst recht nicht bei mehreren Kindern.

    2. Das wird bei uns auch noch ein Problem werden.
      Wir waren Schule mit einer Wilkommensklasse und im Stadtteil gibt es einen großenv Anteil an Menschen aus aller Welt.
      Bei uns helfen einige,ausgewählte Eltern beim Übersetzen und wir können immer Dolmetscher über eine schulinternen Plattform buchen.
      Habt ihr vielleicht ähnliche Möglichkeiten?

      1. Sprachlernklassen haben wir auch immer zwei oder drei am Laufen. Dolmetscher werden leider nicht mehr bezahlt. Die braucht man ja auch in Elterngespräch nie 😉
        Aber ältere Schüler sind da manchmal riesige Schätzchen! Gerade die, die selbst mühsam Deutsch gelernt haben, sind oft mega hilfsbereit. Die helfen mir gerne, bei solchen sprachlichen Problemen. Zusammen klappt es dann auch mit dem Googlen ganz gut. Einige Kollegen haben zum Glück auch eine andere Muttersprache oder zumindest nützliche Fremdsprachenkenntnisse… Aber ja, es ist leider schwierig 🙁
        Trotzdem: Ich wünsche mir da einfach verlässliches Informationsmaterial von einem zuständigen Amt. Das kann doch nicht immer auf unseren Rücken gehen…
        (Vielleicht liest hier ja auch der eine oder andere offiziell Zuständige mit und bemerkt unseren Hilfeschrei 🙂 )

  7. Also mein alter Impfausweis, jetzt gute 40 Jahre alt, ist ein langes, weißes, doppelseitiges Wirrwarr. Zum Teil schon mit verblassten Einträgen.
    Da musste ich auch erstmal suchen, wo die Auffrischung MMR von 2013 durch den Kinderarzt eingetragen wurde…..

    Und die bisher in der Schule gesichteten Exemplare sind zum Teil in sehr zerknittertem Zustand…..es ist was drüber gelaufen…..oder oder.

    Einfach schnell nachschauen?
    Klappte bei 2 Ausweisen…..von vielen.

    Das wird noch ein Verwaltungsspaß.
    Aber: Der Schutz zählt!
    Also,ran an die Ausweise😉

  8. Als Klassenlehrer an einer Hauptschule habe ich meiner Klasse am Donnerstag mitgeteilt das sie die Impfpässe vorlegen sollen, übrigens hat MIR keiner mitgeteilt wo in den Impfpässen die Impfungen eingetragen werden aber das Problem stellte sich gar nicht da ich ganz genau NULL Impfpässe bekam.
    Nun ja den anderen Kollegen des Teams ging es nicht anders sodass wir jetzt im Jahrgang 100 Schüler an das Gesundheitsamt melden. Bin mal gespannt was die 12 Ärzte dieser Institution so machen werden rechne aber ehrlich gesagt mit gar nichts.

    1. Naja. Der Nachweis muss ja erst bis 31.6.2021 erbracht werden. Außerdem ist die Schulleitung verantwortlich. Ich würde die Schüler zentral auf dem Sekretariat registrieren. Dürfte auch datenschutztechnisch besser klappen.
      Übrigens: Impfbuch aufschlagen, Spalte Masern suchen, zwei Kreuze zählen. Geht doch.

      1. Die Schulleitung ist aber auch nicht informiert worden wie sie vorzugehen hat. Und eine Broschüre für Klassenlehrer mit einem Photo wie ein ordentlicher Impfpass auszusehen hat halte ich auch nicht für zu viel verlangt. Hier in der Gegend wo meine Schule ist kann man getürkte Atteste an Kiosken kaufen und einige Ärzte hier lassen ihre Stempel einfach vorne liegen damit sich die Schüler*innen ihre Atteste selber ausstellen können.Ich hatte mal eine Schülerin die ein Attest über 4 Wochen Krankheit drei Monate NACHDEM sie wieder gesund war vorgelegt hat. Es dürfte also ein leichtes sein Impfausweise zu türken. Und da ich als Klassenlehrer schon mehr als genug um die Ohren haben werde ich auch kaum überprüfen können ob es zu der Unterschrift und dem Kreuz auch einen Arzt gibt.

        1. Für – insbesondere belegbare – Hinweise auf gefälschte oder durch Ärzte falsch ausgestellte Atteste interessiert sich üblicherweise die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Sowohl Urkundenfälschung als auch das Ausstellen (und das Verwenden!) falscher Gesundheitszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde – wie der Schule – sind Straftaten.

        2. Nein, ich setze mich nicht auf meine Finger. Ich bin nämlich durchaus der Ansicht, dass Lehrer die Kommasetzung zumindest ansatzweise beherrschen müssten und eigentlich auch genügend Lebenserfahrung haben müssten, um zu wissen, wie ein Impfausweis aussieht. Oder ist der Herr Lehrer etwa nicht geimpft?

  9. Find ich gut, dass ich mich in Zukunft bei der KiÄ mit impfen lassen kann, wenn ich sowieso grad da bin. Da kann man gleich fürs Kind als positives Beispiel dienen.
    LG von TAC

    1. Wir haben das schon lange gemacht. Aber in manchen Bundesländern war das tatsächlich bisher nicht möglich. Übrigens verhindert durch die Lobbyisten der Allgemeinärzte, die jegliche Behandlung an Erwachsene als fachfremd für uns einstufen.

      1. Ja, das hat auch unsere alte KiÄ nicht verstanden. Hatte sie Bereitschaft, durfte sie Erwachsene ebenso untersuchen. Im Rahmen ihrer normalen Sprechstunde nicht.
        Sie fand den Gedanken von „Familienärzten“ gut. Oft haben die Eltern das Gleiche wie die Kinder, aber wer kann sich schon mit seinen kranken Kindern noch zum eigenen Hausarzt setzen?
        Aber das ist hier nicht Thema.
        Bin gespannt, ob unsere Kinder den Impfausweis in der Schule vorlegen müssen.
        LG von TAC

    1. Da das Masernschutzgesetz Bundesgesetz ist, müssen die Sachsen wohl umdenken. Die SIKO ist nur ein empfehlendes Organ, wie die StIKO und haben an dem Gesetz keinen Einfluss.

      1. Ich war sowieso total verwundert. Hab ständig nachgefragt, wann wir denn zur 2. Impfung kommen sollen und da hieß es immer, wir haben noch Zeit.

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