Es war schon im Februar vom Bundestag und -rat beschlossen, jetzt zum Ende März offiziell: Es gibt eine neue Meldepflicht (§6, Abs. 1 IfSG) für Keuchhusten, Windpocken, Mumps und Röteln. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes kennen normalerweise die Abstufung zwischen Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an einer Erkrankung, was entsprechend die Schwelle zur Meldung absenkt. Bei den …
