Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen e.V. (BVKJ) fordert eine gesetzliche Regelung, die allen Neugeborenen vom ersten Lebenstag an einen nachweisbaren Krankenversicherungsschutz gewährleistet. Neugeborene erhalten ihren Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse häufig erst vier bis zwölf Wochen nach der Geburt. Bis dahin können Kinder- und Jugendärztinnen nur im sogenannten Ersatzverfahren abrechnen.
