Fehlender Krankenversicherungsschutz bei Neugeborenen?


Pressemitteilung des Berufsverbandes für Kinder- und JugendärztInnen:

BVKJ fordert Krankenversicherungsschutz für Neugeborene ab dem
ersten Lebenstag


Köln, 28. September 2026. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen e.V. (BVKJ)
fordert eine gesetzliche Regelung, die allen Neugeborenen vom ersten Lebenstag an einen
nachweisbaren Krankenversicherungsschutz gewährleistet. Neugeborene erhalten ihren
Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse häufig erst vier bis zwölf Wochen
nach der Geburt. Bis dahin können Kinder- und Jugendärztinnen nur im sogenannten
Ersatzverfahren abrechnen. Haben die Eltern ihr Kind nicht bei der angegebenen
Krankenkasse versichert, werden den Praxen die Honorare und auch die Impfstoffkosten
noch bis zu zwei Jahre später aberkannt. Der BVKJ kritisiert diese Praxis seit Langem.


Mit der RSV-Immunisierung von Säuglingen in den Praxen hat sich das Problem deutlich
verschärft. Vor allem zu Beginn der Impfsaison ab Mitte September kommen viele junge
Säuglinge in die Praxen, die noch keinen Versicherungsnachweis haben. Der Impfstoff muss für jedes Kind einzeln verordnet werden, damit die Eltern ihn zum Impftermin mitbringen können. Anders als andere Impfstoffe kann er nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Er kostet rund 450 Euro pro Dosis und müsste deshalb eigentlich auf ein Privatrezept geschrieben werden. Viele Familien können diesen Betrag jedoch nicht vorstrecken.


Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Die RSV-Immunisierung ist ein großer
Fortschritt für die Kindergesundheit. Sie nützt aber nur, wenn sie bei allen Säuglingen
rechtzeitig ankommt, und zwar unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und von der
Geschwindigkeit der Krankenkassenverwaltung. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die jüngsten und verletzlichsten Patientinnen in eine Versorgungslücke fallen, weil ein Formular fehlt.“

Sollte der RSV-Impfstoff künftig über den Sprechstundenbedarf verordnet werden können,
fordert der BVKJ zugleich eine Neuregelung der Verantwortung für Impfstoffe in den
Praxiskühlschränken. Derzeit haften dafür die Ärztinnen, obwohl die Impfstoffe rechtlich gesehen den Krankenkassen gehören.
„Wer Eigentümer der Impfstoffe ist, muss auch das Risiko für sie tragen. Die Praxen lagern
die Impfstoffe lediglich für die Krankenkassen. Bei hochpreisigen Präparaten wie dem RSV-
Impfstoff kann keine Praxis eine solche Haftung schultern“, erklärt Hubmann.


Dr. Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des BVKJ, ergänzt: „Wir erleben in jeder
Impfsaison dasselbe. Eltern wollen ihr Baby vor RSV schützen und wir müssen zwischen
dem Wohl des Kindes und einem Regressrisiko von mehreren Hundert Euro pro Kind
abwägen. Das darf nicht sein. Ein Kind hat vom ersten Atemzug an einen Anspruch auf
medizinische Versorgung, also muss es auch vom ersten Tag an vollumfänglich versichert
sein.“

BVKJ-Pressemitteilung


Kontakt:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen e.V. (BVKJ)
Mielenforster Straße 2, 51069 Köln
Telefon: 0221/68909‐0
E-Mail: info@bvkj.de
Internet: www.bvkj.de
Präsident:
Dr. Michael Hubmann
Bundespressesprecher
innen:
Jakob Maske
Dr. Tanja Brunnert


(c) Bild Yawning Baby (freie Lizenz)

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