Heute wieder der Streit mit einer Krankenkassenmiterbeiterin, wie lange wir nun die J1 abrechnen dürfen. Nämlich: Im 12. bis 14. Lebensjahr. Bedeutet übersetzt zwischen dem 11. Geburtstag (der den Beginn des 12. Lebensjahres anzeigt) und dem 14. Geburtstag (der das 14. Lebensjahr beschließt). Lustigerweise gönnen uns die Kranken Kassen aber die Abrechnung bis zum 15. …
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