Die Schweigepflicht

Es war ein kleiner Niklas im Wasserglas – der Ruf nach Lockerung der Schweigepflicht für Ärzte. Zwei Argumente reichten aus, diese Forderung verpuffen zu lassen: Die Schweigepflicht ist heute schon auslegbar und bei Bedrohung anderer umgehbar (auch anonym), außerdem – welcher Patient wendet sich schon an einen Arzt, dem er kein gesichertes Vertrauen mehr entgegen bringen kann?

Auch in der Kinderheilkunde kennen wir das Problem: Kinder werden mißhandelt, vernachlässigt, sexuell mißbraucht. Jugendliche nehmen Drogen und beichten das dem Jugendarzt. Mütter werden geschlagen, Väter betrogen (und vice versa). Schon seit Jahren besteht die Möglichkeit, Delikte dieser Art zu melden, das Jugendamt zu informieren, vor allem aber niederschwellig über Familienhilfe oder Gemeindeschwestern auf die Familien einzuwirken. Der Schlüssel liegt im Hilfeangebot, nicht im Anschwärzen.

Selbstredend suchen wir zunächst das Gespräch mit den Eltern, manchmal hilft das Angebot eines professionellen Kontaktes, um die Situation zu entspannen. Viele Eltern sind dankbar, mit ihren Zwängen und Selbsterlebtem oder ihrer Ohnmacht nicht alleine zu sein. Der Bruch der Schweigepflicht ist letzte Instanz bei fehlender Einsicht, Verleugnung oder akuter Gefährdung des Kindes. Verlieren wir wegen einer zu freien Auslegung den Kontakt zur Familie, dann geht sie „verloren“, dann ist auch die Obacht auf das Kind verloren. Das darf nicht passieren.

Wenn die Schweigepflicht für Ärzte (für Pfarrer und Seelsorger? für Anwälte?) zusätzlich gelockert wird, was fällt darunter? Wer wird angezeigt oder anonym gemeldet? Die psychisch kranke Apothekerin? Der labile Supermarktleiter? Der kaufsüchtige Broker? Piloten und Zugführer, Kreuzfahrtschiffkapitäne und Busfahrer, die reaktionäre politische Meinungen vertreten oder sich religionistisch äußern? Im Politischen gibt es immer Schlupfwinkel, aber wem vertrauen sich die Kranken dann an? Vertrauen bedeutet in der Arzt-Patienten-Beziehung Hoffnung auf Heilung.

Es ist verständlich, dass nach einem Unglück wie dem Absturz der Germanwings-Maschine nach allem gesucht wird, was so etwas in Zukunft verhindern hilft. Aber nun mal ehrlich: Wird es das je geben? Stets passieren Dinge, die wir „uns vorher nicht vorstellen konnten“, das Wüten eines Tsunamis, der 11.September, Brände und Katastrophen. Die Suche nach mehr Sicherheit, noch mehr Eventualitäten auszuschließen, ist menschlich, aber illusorisch. Terroristen werden andere Wege finden. Der menschliche Geist, ob krank oder ideologisch verwirrt, findet immer eine neue Möglichkeit. Wie die Natur, der wir entspringen.

Der Spiegel zum Thema

30 Antworten auf „Die Schweigepflicht“

  1. Die Lockerung der ärztlichen scchweigepflicht ist indiskutabel.

    Aber eine Frage: hat ein Arzt nicht auch die Möglichkeit ein Flugverbot auszusprechen? Gibt es nicht die Möglichkeit, dass ein Pilot regelmässig ein attest vorlegt, das ihm die Flugtauglichkeit bestätigt? Denn, ob ich eine krankschreibung abgebe oder nicht, liegt ausschließlich bei mir.

    Bei Lkw Fahrern (über 50) wird das alle 5 Jahre verlangt. Geht das nicht auch bei Piloten, und da schon ab Arbeitsaufnahme jährlich?

    Hohe Verantwortung -> hohe Anforderungen, die erfüllt sein müssen.

    1. Piloten müssen mindestens einmal im Jahr im Simulator beweisen, dass sie noch körperlich und geistig fit genug sind für den Job, unabhängig vom Alter. Siehe http://www.airliners.de/fuer-luftfahrt-beschaeftigte-ist-staendige-fortbildung-pflicht/32297
      Was aber nicht gemacht wird, übrigens auch nicht bei den unzähligen Busfahrern (die ja auch mal locker 50 Schüler hinten im Bus drin transportieren) oder den LKW- und Zug-Fahrern, die giftigste/gefährlichste Stoffe transportieren: ein psychologischer Test, ob sie evtl selbstmordgefährdet sind.
      Das ginge mir aber ehrlich gesagt auch etwas zu weit … wo wollen wir die Grenze setzen?

      1. Bei Piloten finde ich es überlegenswert, zu diskutieren, ob eine regelmäßige Überprüfung der geistigen Gesundheit sinnvoll ist, sofern Selbstmordabsichten medizinisch vorab überhaupt erkannt werden können. Man kann im Gegensatz zu einem Bus oder einem LKW ein Flugzeug nämlich auch als Waffe gebrauchen. Man muss nur daran denken, was passiert wäre, wenn Andreas L. das Flugzeug in suizidaler Absicht direkt über einem Stadtgebiet oder in ein Kernkraftwert zum Absturz gebracht hätte.

        Bei einem Busfahrer oder einem LKW-Fahrer finde ich das aber auch übertrieben. Diese können mit ihrem Fahrzeug nicht das Ausmaß eines Schadens verursachen, welches ein Pilot verursachen kann. Außerdem haben diese eine ganz andere Gehaltsklasse.

        1. Ein Busfahrer kann, voll beladen, locker 100 Menschen transportieren. Und ’ne Brücke findet sich immer, die man mal runterfallen kann.

          Für mich stellt sich im Moment eher eine andere Frage: was hat jemand, dessen Berufsziel immer Pilot war und der nie eine Alternative dazu sah, für Chancen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen kann? Gibt’s da Auffanglösungen? Ähnliches wie Fluglotse scheidet aus …

          1. Ja, auch ein Busfahrer kann einen Bus von einer Brücke stürzen lassen, wenn er das möchte. Auch ein gewöhnlicher Autofahrer kann einen massiven Schaden anrichten, wenn er bewusst verkehrt auf die Autobahn auffährt.
            Der Busfahrer gefährdet er aber „nur“ das Leben seiner Fahrgäste. Ich habe oben schon geschrieben, dass ein Pilot auch ein Flugzeug über ein Stadtgebiet abstürzen lassen kann, die Opferzahl dürfte hier vier- bis fünfstellig sein. Der absolute Worst-Case-Fall wäre der gezielte Absturz eines Flugzeugs in ein Kernkraftwerk. Einen vergleichbaren Schaden kann ein Busfahrer oder ein LKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug nicht verursachen, selbst wenn er das möchte.

            So schwierig der Satz ist: Man kann froh sein, dass der Pilot das Flugzeug über unbewohntem Gebiet abstürzen hat lassen. Ein gezielter Absturz in die Innenstadt von Zürich, welches auf der Flugstrecke von Barcelona nach Düsseldorf lag, wäre katastrophal gewesen.

            Man muss Konsequenzen aus diesem Unglück ziehen, Ursachenforschung betreiben und sich überlegen, wie man sowas künftig vermeiden kann. Schnellschüsse sind natürlich unangebracht.

            Was die Auffanglösungen für Piloten angeht: Ein Pilot mit einem Bruttogehalt von 60000 Euro bis 200000 Euro kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. Damit ist er im Fall der Fälle umfassend abgesichert. Einen Piloten sehe ich nicht als potentiellen Hartz4-Empfänger. Krankheit kann ja nicht nur geistig auftreten, sondern er könnte ja auch körperlich nicht mehr in der Lage sein, ein Flugzeug zu steuern. Das macht ihn ebenfalls flugunfähig. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass die Lufthansa für Piloten, die keine Fluglinzenz mehr haben, alternative Jobs parat hat. Ich bin da Laie, aber einen Piloten ohne Fluglizenz kann man sicher noch in der theoretischen Ausbildung einsetzen. Die Leute sind ja weiterhin hochqualifiziert. Das ist dann vielleicht nicht ganz das, warum der Mann Pilot wurde.

            Im Moment kristallisiert sich heraus, dass Andreas L. seit längerer Zeit Suizidgedanken und eine bipolare Störung hatte. Der Mann hätte aufgrund seiner Erkrankung kein Flugzeug mehr steuern dürfen. Das hätte man ihm verbieten müssen. Einen Bruch der Schweigepflicht durch den Hausarzt rechtfertigt das nicht. Aber falls es medizinisch Möglichkeiten durch den Fliegerarzt/Betriebsarzt gibt, derartige Störungen im regelmäßigen medizinischen Check-Up zu erkennen, sollte man diese nutzen.

            1. Ich denke, das große Problem besteht darin, dass man Selbstmordabsichten nicht wirklich erkennen kann, ohne dass der Patient *sagt*: „Ich trage mich mit dem Gedanken, mich umzubringen.“ Das wird er aber gegenüber dem Betriebsarzt nicht tun, wenn der daraus sofort die Konsequenz ziehen wird, ihm die Fluglizenz zu entziehen. Insofern war es sicher für Herrn L. die einzige Hoffnung, sich von einem Hausarzt behandeln zu lassen, wenn er weiterfliegen wollte, und dem Betriebsarzt seine Erkrankung zu verschweigen. Hätte auch der Hausarzt eine Meldepflicht, hätte er sich vermutlich überhaupt nicht behandeln lassen, denn offenbar hatte das Fliegen ja die größere Priorität als das Leben.

            2. Es ist wahrscheinlich wirklich schwierig, eine Selbstmordabsicht zu erkennen. Ich hatte vor einigen Tagen auf SpOn einen entsprechend lesenswerten Artikel gelesen: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/pilot-der-alptraumberuf-a-1026534.html

              Zitat: „Sitzt man erst einmal im Cockpit, spielen psychologische Untersuchungen ohnehin kaum noch eine Rolle. Zwar wird die Fitness von Piloten einmal pro Jahr vom Fliegerarzt geprüft. Doch zu ihrer seelischen Verfassung müssen die Flugzeuglenker lediglich drei Fragen beantworten: ob es seit der letzten Untersuchung psychische oder psychiatrische Erkrankungen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch oder aber Suizidversuche gegeben habe. „Da kreuzt man einfach überall ‚Nein‘ an, und das war’s“, sagt Thomas Arndt, der 17 Jahre lang als Verkehrspilot im Lufthansa-Konzern tätig war, davon zwölf Jahre als Kapitän.“

              Wenn das wirklich alles ist, was in den regelmäßigen Check-Ups geprüft wird, finde ich das schon etwas wenig. Meine Argumentation stützt sich auf meine Meinung, dass zum Beruf des Piloten nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Eignung gehört. Ich gehe dabei davon aus, dass man durch geschicktes Nachfragen durch einen spezialisierten Arzt gewisse Tendenzen in der Psychologie eines Menschen erkennen kann. Nicht jede Antwort kann man vorab trainieren – insbesondere wenn sich das Gespräch über mehrere Stunden erstreckt.

  2. Ich muss gestehen, ich verstehe die Problematik nicht wrklich. Bei Eigen- oder Fremdgefährdung gibt es hier in Niedersachsen das NPsychKG. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Wenn diese Gefährung jedoch nicht bekannt ist, kann auch Niemand eingreifen. Und ganze Berufszweige bei der kleinsten psychischen Problematik unter Generalverdacht zu stellen und ein Arbeitsverbot aufzuzwängen und den Arbeitgeber zu informieren, kann nicht die Lösung sein.

    1. Kennst Du das NPsychKG? Eine Unterbringung wegen aktuter Suizidalität alleine ist NICHT möglich.
      Voraussetzung einer Einweisung ist NEBEN der Eigen- oder Fremdgefährdung auch eine Krankheit oder Behinderung. Reine Suizidalität ist KEINE Erkrankung oder Behinderung in diesem Sinne. Eine Psychose, eine Schizophrenie – das wäre eine Krankheit, die Voraussetzung der Einweisung ist … alleine der Entschlus sich zu töten, reicht nicht!

      Im vorliegenden Falle allerdings – das wird nach den Medienberichten so sein – hätte man aber über die Depression oder eine bipolare Störung eine Einweisung aber wohl hinbekommen können.

        1. Dann weißt Du ja auch, dass die Einweisung nach PsychKG nicht der Arzt macht, sondern ein Richter auf Antrag des Landkreises.
          Insofern ist auch die (Anregung der) Einweisung (gerichtet an den Landkreis) bereits ein „Bruch“ der ärztlichern Schweigepflicht … der Arzt spricht nämlich mit Landkreis und Richter darüber, dass er eine (Zwangs-) Einweisung für erforderlich hält.

          Lediglich die „freiwillige Einweisung“ mit dem Einverständnis des Betroffenen (die aber auch nicht nach PsychKG läuft) funktioniert ohne „Bruch“ der Schweigepflicht.

  3. Es gibt bereits heute, wenn ein konkreter Anlass besteht, ernsthafte Gefährdung anderer zur befürchten, ausreichend Möglichkeiten ärztlicherseits entsprechende Informationen weiterzugeben (z.B. rechtfertigender Notstand bei der Gefährung eines höheren Rechtsgutes, was bei einer Gefährdung durch einen suizidalen Piloten, Lokführer ect. anzunehmen sein dürfte). Bei Kenntnis eines konkret geplanten Verbrechens, ist das sogar verpflichtend. Und nur genau in diesen Fällen sollte es auch geschehen. Die ganze Diskussion zur Aufweichung der Schweigepflicht ist schlicht populistisch und überflüssig, die bestehenden Regelungen sind konsequent angewendet völlig ausreichend.

  4. Die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, finde ich auch unangemessen.

    In den Medienberichten der letzten Woche stand, dass die psychologische Eignung eines Piloten nur am Anfang des Berufslebens überprüft wird und danach nur noch regelmäßige Prüfungen der körperlichen Eignung stattfinden.
    Falls dem so ist: Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob auch eine regelmäßige Überprüfung der psychologischen Eignung durch den Fliegerarzt/Betriebsarzt sinnvoll sind. Falls sich hier eine Fluguntauglichkeit zeigt, kann der Fliegerarzt dem Unternehmen die Fluguntauglichkeit mitteilen – wie üblich: ohne Nennung der Diagnose. Das hat nichts mit einer Aufhebung der Schweigepflicht zu tun.

    Einen Piloten, der akut schlaganfallgefährdet ist, würde der Fliegerarzt auch so lange fluguntauglich schreiben, bis sich der Gesundheitszustand wieder gebessert hat. Der Betriebsarzt/Fliegerarzt hat eine andere Funktion als der Hausarzt.
    Einen Piloten regelmäßig darauf zu testen, ob er auch psychisch in der Lage ist, ein Flugzeug zu führen, finde ich verhältnismäßig.

    @Kathi: Und den Vorschlag, daß man auch bei innereuropäischen oder auch innerdeutschen Reisen am Schalter kurz seinen Ausweis vorzeigen muss, finde ich auch nicht übertrieben. Bei jedem Flug gibt man eh den Namen der fliegenden Person an und die Tickets sind ja eigentlich nicht übertragbar (bzw nur mit zusätzlichen Kosten). Im Vergleich zu dem umfassenden Sicherheitscheck vor dem Einsteigen in das Flugzeug und den sinnlosen Maßnahmen zwecks Mitnahme von Flüssigkeiten, sehe ich da wenig Probleme.
    Mir wurden selbst schon beim Sicherheitscheck mal Zahnpasta, Duschgel und Rasierschaum aus dem Handgepäck entfernt, die ich unvorsichtigerweise darin eingepackt hatte. Anschließend wurde ich, da wir schon mal dabei waren, nach nebenan gebeten, um meinen Laptop mal kurz abwischen zu lassen, ob sich darauf Spuren von Sprengstoff befinden.

      1. Jupp, fliege zwar größtenteils nur deutschlandintern und ins nahe Ausland, aber das mit der Kontrolle ist wirklich nichts ungewöhnliches. Hatte eigentlich einen großen Koffer gepackt, musste aber spontan alles ins Handgepäck werfen, da meine Firma einen Flug gebucht hatte, der kein Gepäckstück > 8 kg zulies (was ich erst am Flughafen gesehen habe). Daher das Missgeschick, dass sich Duschgel und Co. im Handgepäck befanden und ich nicht das Tütchen mit den Pröbchen von Rossmann dabei hatte.

        Ich bezog mich auf den Post von Kathi. Die Nummer mit den Flüssigkeiten nervt mich deutlich mehr, als der Vorschlag unseres Innenministers, mal eben noch den Personalausweis bei einem Inlands- oder innereuropäischen Flug vorzuzeigen. Mich wundert es eh, dass das nicht Pflicht ist.
        Die Daten sind durch die Buchung eh der Fluggesellschaft und damit aufgrund geltender Vorschriften diversen Behörden bekannt. Da kann man nochmal abchecken, ob auch wirklich die Person im Flieger sitzt, die auf dem Ticket angegeben ist. Das stört mich jetzt eher wenig.

  5. Ich finde es immer wieder erschreckend wie schnell manche Menschen für die Illusion (!!!) von mehr Sicherheit bereit sind Grundrechte aufzugeben.

    Mal davon ab: Hätte der Hausarzt den CoPiloten für akut suizidal gehalten hätte er ihn auch einweisen lassen können.

    1. Das mit der Einweisung ist nicht so einfach. Wenn der Betroffene freiwillig in die Psychiatrie geht, okay … tut er das nicht, ist für die Zwangseinweisung eine Antragstellung durch die Verwaltung und die Entscheidung durch einen Richter erforderlich. Damit diese überhaupt beteiligt werden können, ist letztlich auch wieder der Bruch der Schweigepflicht erforderlich.

      Außerdem reicht akute Suizidalität für eine Zwangseinweisung nicht aus – es muss eine psychische Erkrankung/ BEhinderung dazu kommen (die aber in diesem Falle jedenfalls nach den Medienberichten vorgelegen haben könnte).

  6. Lieber Kinderdoc,

    ein schwieriges Thema in einer schweren Zeit. Die ärztliche Schweigepflicht ist wichtig. Nicht jeder begeht Selbstmord und nimmt 149 andere Menschen mit. Dem Arzt (oder den Ärzten) diese Verantwortung aufzubürden, ist falsch! Sobald hier die Schweigepflicht der Ärzte ins Gespräch kommt, wird impliziert, dass der behandelnde Arzt absehen konnte, was passiert. Dass er mit verantwortlich ist am Tod von 150 Menschen.
    NEIN! Kein Arzt ist verantwortlich für die Handlung seines Patienten!
    Patienten sind Menschen; Menschen, die selbstbestimmt entscheiden.

    Hat der Arzt Dir gesagt, Du solltest besser mit dem Rauchen / Alkohol kürzer treten? Und – hast Du auf ihn gehört?

    Ist jetzt Dein Arzt schuld, dass Du Lungenkrebs oder Leberkrebs hast?
    Nein – Du bist selbst für Deine Handlungen verantwortlich. Wenn Du die Ratschläge Deines Arztes ignorierst, ist das Deine Sache – nicht die Deines Arztes.

    Das ist meine Meinung.

    Dir ein frohes Osterfest

    Bine

    1. Ich stimme voll und ganz zu. Ich kann mir vorstellen, dass der betreffende Arzt sich sowieso seine Gedanken macht: Hätte er noch etwas sagen, noch etwas tun können, das seinen Patienten eventuell davon abgehalten hätte? Aber letztendlich hat er ihn krankgeschrieben und sein Patient hat die Krankschreibung zerrissen und ist trotzdem geflogen. Man muss als Arzt auch Vertrauen in seine Patienten haben, dass sie Rat und Anweisungen befolgen, sonst müsste man sofort alle entmündigen, die das Potential haben etwas Dummes zu tun.

    2. Es gibt eine Phrase, wie auch immer abgewandelt, die zumindest für mich jeden Beitrag, jedes Argument, noch so fundiert, unglaubwürdig macht und nahezu in’s Lächerliche zieht: „Das ist meine Meinung.“. Wer meint, seine Argumente hätten diesen Zusatz nötig, den muss und darf man einfach nicht mehr Ernst nehmen.

  7. Ein sehr guter Beitrag! Die ärztliche Schweigepflicht darf nicht gelockert werden, das ist ein elementarer Bestandteil in der Beziehung PatientIn-Arzt/Ärztin. Solange z.B. Missbrauchsfälle trotzdem gemeldet werden können, und das scheint ja der Fall zu sein.

  8. Und jetzt stellen die Innenminister auch noch fest, dass man in Schengen ja frei reisen kann und das darf ja irgendwie auch nicht sein. Besser wir haben bald überall mehr Kontrollen…

  9. Noch schlimmer als das Unglück an sich finde ich die zwanghafte Suche nach einem Schuldigen. Es sind immer die Falschen, die die Suppe dann auslöffeln sollen. Kein Wunder wenn in diesem Land keiner mehr Verantwortung übernehmen will. Man kann es sowieso nur falsch machen.

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