besorgte eltern

am gestrigen tag wurden in berlin eine viertel million unterschriften von besorgten eltern aus bayern und baden-württemberg an den patientenbeauftragten der bundesregierung herrn zöller übergeben. ich hatte schon ein paar mal drüber berichtet: durch die so genannten hausarztverträge hat der gesetzgeber die krankenkassen aufgefordert, verträge zwischen kassen und ärzten zu initiieren, mit denen die patienten zunächst bei einem hausarzt betreut werden sollen, der dann die weitere koordination zu fachärzten übernimmt.

die größte primärkrankenkasse aok hat das in bayern auch sehr elegant gelöst: es gibt einen vertrag für die unter 18jährigen, die fachgerecht beim kinder- und jugendarzt versorgt werden und einen vertrag für die erwachsenen patienten bei den allgemeinärzten. in ba-wü sieht es etwas anders aus: hier verweigert die aok die verhandlung mit dem berufsverband der kinder- und jugendärzte, weil schon ein vertrag für alle patient ab geburt bis tod existierte. sorge von uns kinderärzten: in diesem vertrag gibt es keine qualifikationskriterien für die betreuung von kindern. da könnte eine hebamme auch einen kaiserschnitt machen oder ich als kinderarzt einen herzinfarkt auf dauer therapieren.

die betroffenen eltern fordern, dass kinder einen eigenen vertrag erhalten, der garantiert, dass die kinder fachgerecht kinder- und jugendärztlich versorgt werden. es wurde ein zeichen gesetzt mit über 250 000 unterschriften.

artikel im ärzteblatt

7 Antworten auf „besorgte eltern“

  1. Irgendwie habe ich das dumpfe Gefühl, dass die verschiedenen Interessenverbände sorgsam darauf bedacht sind, Haus- und Fachärzte gegeneinander auszuspielen… aber was kann man dagegen tun?

  2. Ähm und wie wäre es sein Kind einfach zum Kinderarzt zu bringen wenn es krank ist? o_O

    Das ist und war nicht verboten wenn ich mich recht erinnere – also wo genau liegt das Problem? Ich meine diese Frage durchaus ernst, ich weiß nicht wirklich um was hier so ein Wind gemacht wird – letztendlich bleibt einem doch immer die freie Arztwahl oder nicht?

    1. a) weil die einschreibung eines kindes beim hausarzt im moment ohne prüfung der entsprechenden qualifikation für die behandlung von kindern erfolgen darf
      b) weil auch kinder, die laut a) eingeschrieben sind, parallel zum kinderarzt gehen dürfen (dein kommentar), dies aber zu einer doppelabrechnung des kindes führt = belastung des solidarprinzips
      c) ok, ja, es geht auch um die unverfrorene ignoranz den kinder- und jugendärzten gegenüber: es wird ein vertrag abgeschlossen über die köpfe der hausärzte der kinder und jugendlichen (das sind nun einmal die kinderärzte) hinweg.

  3. ups
    entschuldigung, habe meinen kommentar falsch gesetzt
    er bezieht sich auf den schrecklichen und vermeidbar gewesenen unfall
    bzw. die grausamen folgen

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