küken 1.2

als auszubildendeausbilder soll darf ich mir auch regelmäßig die klassenarbeiten der berufsschule meiner sabine anschauen. ich bin froh, dass sie im unterricht auf jeden fall gut mitmacht und wohl auch das erlernte – zumindest in den arbeiten – gut reproduzieren kann. bisher alles einsen und zweien.

letztens gings um familienrecht in dtschl und da wollte die lehrerin ein paar statements zu einem getrennten pärchen haben – güterrecht, sorgerecht für die kinder usw. spannend, was sabine dazu so zu schreiben hatte (abkürzungen und rechtschreibfehler wie im original erhalten):
“[…] sie hatten die wahl zwischen ehevertrag und zugewinngem. bei der zugewinngemeinschaft wird alles gerecht aufgeteilt […]. und die renten werden gleichgesetzt. bei einem ehevertr ist vieles regelbar, ob man manches aufteilt oder jeder auf seinem geld oder schulden sitzen bleibt. alles frei verhandelbar. welche ich wählen würde, kommt auf den mann an, wie er drauf ist ob finanziell oder charakteristisch. […]”

26 Antworten auf „küken 1.2“

  1. Also ganz ehrlich?
    Ich bin ja prinzipiell dagegen das Internet und Chats, etc zu verurteilen
    Auch ich schreibe im Internet wenn ich CHATTE nicht unbedingt normales Deutsch – etliche Abkürzungen – Netzjargon,…
    Aber alles an seinem Platz!
    Das finde ich doch erschreckend

  2. Wieso wollen die wissen, wie man sich persönlich entscheiden würde. Wie alt ist die Auszubildende? Mit wie viel Lebenserfahrung? Kann man so etwas wirklich so beantworten? Ich mag diese Art Fragen nicht.

    1. Ab 16 darf man mit Einverständnis der Eltern ab 18 auch ohne heiraten, da sollte man also auch schon eine Meinung zu dem Thema haben, die kann einem ja nicht abgesprochen werden nur weil man “zu jung” ist…

    1. Theorie kann ja nicht schaden und Familienrecht in einer Kinderarztpraxis ist sicher manchmal nützlich. Über Blutentnahmen kann man ja auch eher schlecht Klausuren schreiben.^^

    2. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass das Familienrecht bisweilen in der Kinderaztpraxis relevant werden kann. Zum Beispiel, wenn es darum geht, welche Pflichten Eltern gegenüber Kindern haben oder ob eine Person tatsächlich über das Sorgerecht für ein Kind verfügt.

      Davon abgesehen ist es üblich, dass Berufsschulen neben der Fachkunde auch allgemeines Wissen vermitteln.

  3. Inhaltlich eine gute und ehrliche Antwort!

    Zur Orthographie…
    Ein Komma hat noch niemanden umgebracht!?
    “Hängt ihn, nicht freilassen!”
    “Hängt ihn nicht, freilassen!” 😉

  4. Hmmm… wenn auch die Zugewinngemeinschaft juristisch eher verkürzt und im Sinn nicht ganz erfaßt wieder gegeben wurde, so hat sie doch genau die richtige Einstellung zum Leben 😉

    Liebe Grüße

  5. Bei uns hätte es keine Punkte gegeben. Bei Rechtschreibfehlern, wenn sie so oft vorkommen, gibt es Punktabzug. Und Abkürzungen dürfen in der Regel erst verwendet werden, wenn das Wort, gerade wenn es ein Fachwort ist, einmal ausgeschrieben wurde. Auch wenn alles fachlich korrekt ist 😉

    und groß- und kleinschreibung sollte meiner meiner meinung nach sowieso abgeschafft werden^^ oder wie im englischem nur Eigennamen groß!

    1. Warum Groß- und Kleinschreibung?

      Warum sind füllige Frauen gut zu Vögeln?
      Warum sind füllige Frauen gut zu vögeln?

      …Wäre er doch nur Dichter!
      Wäre er doch nur dichter!

      Sich brüsten und anderem zuwenden.
      Sich Brüsten und anderem zuwenden.

      Sie konnte geschickt Blasen und Glieder behandeln.
      Sie konnte geschickt blasen und Glieder behandeln.

      Helft den armen Vögeln.
      Helft den Armen vögeln.

      Mehr Sprüche auf http://geschaut.com

        1. Nö, so arm sind die wegen ihrer Kleinschreibung zumindest nicht, da die Sprache nicht den ausgeprägten Gebrauch der Substantivierung kennt, wie es im Deutschen üblich ist.

          Schöne Grüße

  6. Man muss auch immer bedenken, wofür das im Endeffekt gut ist. Und sie muss bestimmt kein Hochschuldeutsch schreiben und sprechen können.

    Obwohl… an der Groß- und Kleinschreibung sollte sie noch dringend arbeiten 😉

    1. Doch, muss sie unbedingt!

      Beispiel aus dem Bekanntenkreis. Sie gebürtige Finnin, spricht ein gute Deutsch, aber ebnen keine Muttersprachlerin, zwei Töchter. Arzthelferin/Sprechstundenhilfe gebürtige Japanerin, mäßiges Deutsch. Der Versuch der Mutter den Impfstatus telefonisch zu klären, das Ergebnis eines Bluttests telefonisch zu erfragen, Termine zu verschieben etc. muss ich wohl nicht weiter ausführen. Es scheitert JEDES Mal – während die Kommunikation mit dem Arzt, deutscher Muttersprachler problemlos ist.

      Es ist nicht erforderlich, daß sie Muttersprachlerin ist, aber sie muss die Sprache wie ein Muttersprachler beherrschen – in Wort und Schrift.

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