
Über den Sinn und Zweck von Attesten für die Schule habe ich mich hier schon genug ausgelassen, ich wollte mal eine Sammlung veröffentlichen von absurden Attesten, die in unserer Umgebung von Schulen und Kindergärten so eingefordert wurden.
Nur damit wir alle wissen, von welchen Wichtigkeiten wir stets sprechen, wenn wir Praxen fordern, dass sämtliche Atteste eingestellt werden sollten: Sie kosten Eltern und MFAs Zeit und Nerven, nicht zuletzt belasten sie das Gesundheitssystem indirekt. Dazu sind sie nur Feigenblätter für die Institutionen, um einen Zettel in die jeweilige Personalakte abzuheften. Die „üblichen“ lasse ich mal gleich weg, also: Vor und nach den Schulferien, die willkürlichen, weil ein Schüler/in häufiger als zehn Tage im Halbjahr gefehlt hat (wohlgemerkt immer entschuldigt durch die Eltern).
- Da war diese Forderung des Kindergartens nach einem Attest, dass das entsprechende Kind nach Abnahme des Armgipses wieder in die Kindergartengruppe kommen dürfe.
- Oder der andere Kindergarten, der es gerne bescheinigt hätte, dass der Sechsjährige mit dem Aircast am Fuß im Kindergarten betreut werden darf.
- Die Schülerin, der in der dritten Stunde übel war, so dass sie sich beinahe im Unterricht übergeben musste. Sie wurde von der Lehrerin heimgeschickt, solle aber ein Attest für die verbleibenden drei Unterrichtsstunden bringen. Man könne ja sonst nicht überprüfen, ob das Kind wirklich krank sei.
- Der Vierjährige, deren Eltern einmal in der Woche eine Bescheinigung bringen sollen, dass er weiterhin keine Läuse habe. Ach, und da seien ja noch diese weißen Nissen an den Haarspitzen (Spoiler: Das sind leere Läuseeier und nicht infektiös).
- Wiederholter Klassiker: Die Jugendlichen, die ein Sportattest brauchen, wenn sie mit einem Gips am Arm oder Bein herumlaufen oder -humpeln. Hallo Lehrkraft: Guckst Du?!
- Aber auch: „Wir brauchen ein ärztliches Attest für unsere Tochter, sie hat vor zwei Wochen drei Tage in der Schule gefehlt.“ – „Aber Sie waren zu diesem Termin gar nicht in unserer Praxis?“ – „Stimmt. Aber sonst bekommt sie eine Sechs in der Klassenarbeit.“
Grundsätzlich gilt:
- Eltern dürfen ihre Kinder krankschreiben – bis zum 18. Geburtstag, formlos, ohne Angabe der Krankheit.
- Die Schule *kann* ein Attest fordern, wenn der Verdacht besteht, dass SuS vorsätzlich die Schule schwänzen oder SuS länger als zehn Tage am Stück (also zwei Wochen) erkrankt sind. Ein individueller Attestbeschluss muss durch eine Schulkonferenz festgelegt werden.
- Vor oder nach den Ferien dürfen Schulen kein Attest einfordern. Wiederholt wird das von den übergeordneten Schulämtern so festgelegt und erinnert. Eine Schule oder eine einzelne Lehrkraft darf das nicht „mal so“ verfügen.
- Ärztliche Atteste für Prüfungen in der Oberstufe sind gang und gebe, sind aber ebenso nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Atteste sind keine Kassenleistung, sondern müssen privat bezahlt werden. Die Forderung nach einem „gelben Schein“ (für Arbeitnehmer ist nur in Berufsschulen legitim, da diese SuS in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Schon mal: „Elendige Bescheinigungen“
Lieber Manuel
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Ich arbeite an einer Oberschule 10. -13. Klasse. Tatsächlich gibt (wenige, aber jährlich ein paar) SuS, die vor allem da sind, damit sie weiter kindergeldberechtigt sind und familienversichert bleiben. Als Behörde sind wir zur Amtshilfe verpflichtet – nun gibt es die Möglichkeit diese Verdachtsfälle zu ignorieren, zu melden oder es ihnen eben über Attestpflicht ungemütlich zu machen, den Großteil der Zeit zu fehlen. Dann ist es auch leichter sie zu melden. Manchmal stecken auch andere ernste Schicksale dahinter, die aber ohne dieses „Druckmittel“ nicht rauskämen.
Ich kann als Lehrkraft nicht beurteilen, ob jemand schulfähig ist. Ein Arzt schon.
Für jeden echten Kranken erstelle ich gerne Nachprüfungen, aber wenn man sieht was an Zeit und Arbeitskraft dafür drauf geht, möchte ich schon einen Nachweis, dass er/sie auch wenigstens krank war und nicht einfach nur keine Lust hatte. Sonst würde ich meine Mühe lieber in andere Schüler investieren. Bedarf ist genug.
Gut wäre natürlich, wenn Ärzte gesunden Jugendlichen oder unverschämten Eltern auch mal ein Attest verweigern. Ja dann gibt es halt ne 6, aber eben auch die Lektion, dass man sich im Leben nicht immer durchmogeln kann.
Ich hatte jetzt selbst zwei Fälle solcher Verweigerung durch einen Arzt und dann kann ich als Lehrkraft auch mal agieren. Und teilweise haben wir Jugendliche, die mehrfach wöchentlich fehlen. Die sind entweder sehr krank – dann sollten sie auch oft zum Arzt. Oder sie sind aus anderen Gründen bei uns (Interesse an Bildung ist es offensichtlich nicht) und dann sollten sie auch merken, dass sie damit nicht durchkommen. Sie könnten ja auch arbeiten gehen in ihrem Alter. Wir sind keine Pflichtschule.
Wenn ein Schüler die Hälfte aller Tage fehlt, ist es vollkommen angebracht, eine Attestpflicht einzuführen. Auch wenn die Eltern das entschuldigen. So ist die Schulbildung akut in Gefahr.
Und für die Oberstufe ist es ebenso legitim bei Klausuren ein Attest einzufordern, genau wie an der Uni. Eine Klausur zu erstellen ist ein riesiger Aufwand und deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle mitschreiben. Bitte wie viel Aufwand ist es da im Vergleich einen Zettel auszudrucken?
Den individuellen Attestbeschluss regelt die Klassenkonferenz, nicht eine Schulkonferenz.