Neue Impfempfehlung gegen Meningokokken – vor allem für Jugendliche und nicht mehr für Kleinkinder

Nachdem wir im letzten Jahr eine generelle Impfempfehlung gegen Meningokokken B für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag umsetzen durften, gibt es seit letzter Woche auch eine Änderung bei den anderen Serogruppen: So empfiehlt die STIKO nun die generelle Meningokokken-ACWY-Impfung für Jugendliche und beendet die Empfehlung für die Meningokokken-C-Impfung für Einjährige.

Neue Impfempfehlung:

  • Alle 12-14jährigen sollen ab sofort gegen Meningokokken ACWY geimpft werden. Dies ist ein Einzelimpfstoff, wird also nur einmal geimpft, er muss nicht aufgefrischt werden.
  • Einjährige sollen nicht mehr gegen Meningokokken C geimpft werden (Erstempfehlung 2006). Auch eine Aufholimpfung für Ältere wird nicht mehr empfohlen.

Begründung:

  • Auf eine ausführliche Begründung gehe ich hier nicht ein, hier nur kurze Facts. Genaueres im neuen Epidemiologischen Bulletin des RKI.
  • Die STIKO begründet die neue Impfempfehlung rein epidemiologisch, muss sie auch: Die Serogruppen-Verteilung ist altersabhängig sehr unterschiedlich verteilt. Die Serotypen A, C, W, und Y haben einen Peak im Jugendalter, in anderen Altersklassen kommen Erkrankungen mit diesen Serotypen deutlich seltener vor. Der Serotyp C findet sich kaum noch bei Kleinkinder, zum Beispiel ist seit 2021 kein Fall mehr einer Meningokokken-C-Erkrankung bei einem Unter-Einjährigen aufgetreten.
  • Der Impfkalender soll dadurch verschlankt werden: Es fällt eine Impfung für Kleinkinder weg.
  • Der Impfkalender nähert sich damit weiter den Impfempfehlungen anderer Länder, z. B. der USA (CDC), an: Auch hier wird ACWY erst bei Jugendlichen empfohlen, genau wie die Meningokken-B-Impfung (dieser Serotyp ist aber in den Staaten auch weniger verbreitet).

Realität:

  • Wir sprechen hier von einer STIKO-Empfehlung. Damit ist noch keine Kostenübernahme geregelt. Erst, wenn die STIKO-Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss GBA genehmigt wurde und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, müssen die Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung übernehmen.
  • Meningokokken C: Bis zur GBA-Entscheidung darf der Impfstoff noch auf Kosten der Krankenkassen verimpft werden, auch die Impfleistung wird weiter über den EBM vergütet. Achtung, privat Versicherte: Theoretisch können Privatkassen und Beihilfe ab sofort die Kostenübernahme verweigern, da hier eine Bezahlung in aller Regel an der STIKO-Empfehlung gekoppelt ist.
  • Meningokokken ACWY: Bis zur GBA-Entscheidung übernehmen die kranken Kassen die Kosten nicht oder nur im Einzelfall. Eine Abrechnung in der Praxis kann bis dahin nur als IGEL-Leistung bzw. privat erfolgen. Achtung, privat Versicherte: Wahrscheinlich werden Privatkassen und Beihilfe ab sofort die Kostenübernahme übernehmen, da hier eine Bezahlung in aller Regel an der STIKO-Empfehlung gekoppelt ist.
  • Wir rechnen mit der GBA-Entscheidung erst im Januar 2026.

Meine persönliche Sicht:

  • Für den Impfgedanken grundsätzlich ist eine Herausnahme einer Impfung aus dem Kalender immer problematisch. Zwar ist die STIKO-Entscheidung für die Meningokokken-C-Impfung nachvollziehbar, aber die ersten Eltern fragen bereits an, ob „der Impfstoff nicht gut sei“. Eine Aufstockung von einer monoserologischen C-Impfung zur ACWY-Impfung, auch für Kleinkinder, wäre leichter erklärbar gewesen. (Übrigens: In manchen Ländern ist die serologische Verteilung eine ganz andere. Wir haben auch schon vorher ACWY geimpft, wenn Familien nach Afrika oder Asien gereist sind.)
  • Warum also eine Impfung gegen ACWY nur für Jugendliche ab 12 Jahren? Den Meningokokken ist es egal, ob jemand 11 Jahre und 11 Monate alt ist. Das habe ich auch bei der Meningokokken-B-Impfempfehlung nicht verstanden: „meine“ Meningokokken-B-Fälle in der Klinik waren alle Schulkinder gewesen.
  • Wie erkläre ich Eltern, dass die ersten drei Kinder gegen Meningokokken C geimpft wurden und auch im Jugendalter gut geschützt sind, das vierte Kind aber nun nicht geimpft wird?
  • Sprechstundenbedarf: Um in einer Kassenarztpraxis zu impfen, muss die Praxis Impfstoffe „einkaufen“, um sie im Kühlschrank zu lagern. Nach der Impfung wird der Impfstoff im Kühlschrank durch ein „Sprechstundenbedarfs-Impfstoff-Rezept“ (sic!) wieder „aufgefüllt“. Fällt nun eine Impfempfehlung komplett weg, haben wir den Kühlschrank voll mit diesem Impfstoff. Die Rücknahme bzw. Kostenerstattung ist nicht geregelt.

Vorbehalt:

  • Die STIKO weist in ihren Ausführungen darauf hin, dass weiterhin alle Kinder gegen Meningokokken C geimpft werden können. Auch bei Risikopatienten (z.B. mit angeborener Immundefizienz) wird die Impfung weiter empfohlen.
  • Und natürlich konstatiert die STIKO wie üblich: „Die STIKO wird die Notwendigkeit der Standardimpfung von Säuglingen und Kleinkindern unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Epidemiologie in Deutschland und der Umsetzung der MenACWYImpfung bei Jugendlichen evaluieren und bei Bedarf anpassen.“

Wie geht Ihr bei Euren Kindern mit der veränderten Impfempfehlung um? Lasst Ihr Eure Einjährigen trotzdem gegen Meningokokken C impfen oder gar gegen ACWY?




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Eine Antwort auf „“

  1. Mich wundert es immer, wenn eine Impfung nicht mehr empfohlen wird, weil die damit abgedeckte Krankheit nicht mehr vorkommt! Das spricht doch gerade für den Erfolg dieser Impfung! Wollen wir jetzt warten, bis es wieder „genügend“ Kleinkinder mit Meningokokken C gibt? Ich habe beide Kinder auf eigene Kosten damals noch gegen MenB impfen lassen. MenC gab es für K1, bei K2 direkt schon ACWY. Hat K1 dann auch noch oben drauf bekommen.

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